Wärmegesetz gilt auch für Bestandsbauten

Das ändert sich 2010 beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Stuttgart - Die Klimapolitik hat große Auswirkungen: Auf Bauherren und Immobilieneigentümer kommen immer strengere Energievorschriften in immer kürzeren Zeitabständen zu. Im Jahr 2010 steigen auch in Baden-Württemberg die energetischen Ansprüche an Wohnraum.

Ab Januar 2010 ist in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft. Damit müssen erstmals in Deutschland Eigentümer von Bestandsgebäuden 10 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien bestreiten, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Bereits seit April 2008 müssen Neubauten in Baden-Württemberg mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs mit Energie aus regenerativen Quellen decken. „Das EWärmeG gilt nur in Baden-Württemberg und geht über die Vorschriften der bundesweiten Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Bundesgesetzes EEWärmeG hinaus“, sagt Michael Kersten, Regionalleiter Baden-Württemberg beim Abrechnungsservice-Unternehmen METRONA.

10 Prozent oder Ersatzmaßnahmen

Wenn in einem Wohngebäude der zentrale Heizungskessel ausgetauscht wird, muss ab 2010 ein Zehntel der Wärmeenergie aus erneuerbarer Quelle stammen. Ein neuer Gasheizkessel kann dann beispielsweise zusammen mit einer thermischen Solaranlage  oder einem Kaminofen betrieben werden. Die einfachste Möglichkeit, dem Gesetz genüge zu tun, ist das Beimischen von Bioöl oder Biogas. „Wer jedoch nur eine Etagen-Heizung ersetzt, ist von der Verpflichtung nicht betroffen“, erläutert Kersten. Erst wenn alle Etagenheizungen durch eine Zentralheizung ersetzt würden, gelte wieder die 10-Prozent-Regel. Wer nicht auf erneuerbare Energien setzen möchte, kann zu Ersatzmaßnahmen greifen, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein überdurchschnittlich guter Wärmeschutz oder der Einsatz einer Heizanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung, wenn der Gesamtwirkungsgrad mindestens 70 Prozent beträgt und eine Stromkennzahl von mindestens 0,1 erreicht wird.

Diese Energieformen beziehungsweise Maßnahmen erfüllen das EWärmeG

  • Einbau einer Thermischen Solaranlage mit mindestens 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter Wohnfläche. Für ein Haus mit 150 Quadratmeter Wohnfläche reichen 6 Quadratmeter Kollektorfläche aus.
  • Verwendung einer Wärmepumpe für den gesamten Wärmebedarf (Arbeitszahl mindestens 3,5). Mit Brennstoffen betriebene Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von 1,3 erreichen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zur eingesetzten Energie.
  • Holz- oder Pelletsöfen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und mit denen mindestens ein Viertel der Wohnfläche überwiegend beheizt werden können. Der Mindestwirkungsgrad muss bei 80 Prozent (Holzofen) beziehungsweise 90 Prozent (Pelletsofen) liegen.
  • Beimischen von 10 Prozent Biogas und Bioöl.

Die METRONA Wärmemesser Gesellschaft für Haustechnik mbH & Co KG in Stuttgart ist eine Tochtergesellschaft von BRUNATA-METRONA München. Das in ganz Baden-Württemberg tätige Unternehmen beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die Erfassung, Ablesung und Abrechnung des Verbrauchs von Energie und Wasser in Wohn- und Geschäftshäusern. Zusätzlich liefert, montiert und wartet das Unternehmen Erfassungs- und Messgeräte für Wärme, Kälte und Wasser sowie vernetzte Systeme. Auch das Erstellen von Nebenkostenabrechnungen, ein integriertes Montage- und Wartungskonzept für Rauchmelder sowie das Ausstellen von Energieausweisen gehören zum Portfolio des Stuttgarter Unternehmens. Mit rund 4.500 betreuten Liegenschaften gehört die METRONA Wärmemesser Gesellschaft für Haustechnik zu den großen regionalen Anbietern in Baden-Württemberg.

www.brunata-metrona.de

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