Das müssen Sie tun
Erstausstattung
- Auswahl DIN-konformer Geräte
- Terminvereinbarung mit den Nutzern
- DIN-konforme Montage in den vorgeschriebenen Räumen
- Unterweisung der Bewohner und Übergabe einer Nutzerinformation
Rechtssichere Dokumentation
- Rechtssichere Dokumentation der Montage- und Prüfergebnisse
- Nachweispflicht im Brandfall, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden
- Archivierung der Dokumentation gemäß der gesetzlichen Vorgaben
Unterjährige Verpflichtungen
- Schnelle Reaktion im Störfall – 24-Stunden-Rauchmelder-Hotline
- Beseitigung von Störungen
Regelmäßig wiederkehrende Inspektion
- Terminabstimmung mit den Nutzern bei GENIUS H und Ei650 (nicht notwendig bei dem ferninspizierbaren Rauchmelderstar)
- Inspektion auf Grundlage der DIN 14676
- Austausch von Mietgeräten nach 10 Jahren

Diese Räume müssen Sie ausstatten
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtweg dienen, mit einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen (Mindestausstattung). Die Mindestanzahl der benötigten Rauchmelder wird durch die jeweilige Landesbauordnung definiert.
Wir empfehlen Ihnen, eine optimale Ausstattung der Wohnung vorzunehmen, also auch Wohnzimmer oder Arbeitszimmer zu berücksichtigen. Nur so bleibt gewährleistet, dass auch nach einer Raumnutzungsänderung die Ausstattung mit Rauchmeldern zu jedem Zeitpunkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
In Berlin und Brandenburg ist die optimale Ausstattung verpflichtend!
Um bei der Ausstattung mit Rauchmeldern auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie die Maßnahmen von einer „geprüften Fachkraft für Rauchmelder“ durchführen lassen. Unser Dienstleistungspaket bietet Ihnen einen ganzheitlichen, rechtssicheren Rundumservice.