Rauchmelderpflicht – Sachsen drückt aufs Tempo

Veröffentlicht am: 20.06.2022
Etwas überraschend hat der sächsische Landtag Anfang Juni 2022 eine Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude ab Anfang 2024 beschlossen. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf sah eine Frist bis Ende 2024 vor, in der Immobilienbetreibende ihre Gebäude mit den Lebensrettern ausstatten sollten.

Nun verbleiben lediglich 18 Monate, um die Rauchmelderpflicht umzusetzen – mit Blick auf die Verfügbarkeiten von Handwerkerkapazitäten und Material ein sportliches Ziel. Unseren Kundinnen und Kunden empfehlen wir deshalb: Setzen Sie sich baldmöglichst mit Ihrem BRUNATA-METRONA-Kontakt in Verbindung, um den Einbau zu planen. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Liegenschaften fristgerecht bis zum 31.12. 2023 ausgestattet sind.

Rauchmelderpflicht in Sachsen