PolluCom E/S
Der Splitwärmezähler PolluCom E/S wird zur wohnungsweisen Verbrauchserfassung bei besonderen Einbausituationen eingesetzt. Das Gerät eignet sich besonders für Wohnungen mit Heizkörpern und Fußbodenheizungen. Die Split-Bauform ermöglicht eine separate Montage von Rechen- und Messeinheit. PolluCom E/S ist in den Größen qp 0,6 / 1,5 und 2,5 m³/h erhältlich und kann problemlos in das METRONA Funksystem integriert werden.

Einsatzbereich
- Wärme- und Kältemessung
- Nenndurchflussbereich qp: 0,6 – 2,5 m³/h
- Zulässiger Temperaturbereich Durchflusssensor: 5 – 90 °C
- Zulässiger Temperaturbereich Rechenwerk: 5 – 150 °C

Vorteile und Leistungsmerkmale
Präzise Durchflussmessung
Mit dem rückwirkungsfreien, elektronischen Flügelrad-Abtastsystem und den sehr kurzen Messzyklen (Temperaturmessung alle 2 Sekunden; Durchflussmessung alle 4 Sekunden) erzielt PolluCom E/S eine präzise Verbrauchserfassung.
Flexibler und einfacher Einbau durch kompaktes Design
PolluCom E/S kann in beliebiger Einbaulage (vertikal und horizontal) installiert und um bis zu 90 ° gekippt werden. Die Wärme- und Kältezähler sind kompatibel zu den meisten am Markt üblichen Einstrahl-Flügelradzählern, die üblicherweise bei Fußbodenheizungen oder Heizkörpern anzutreffen sind. Für Einbaustellen im wärmeren Strang steht die Ausführung PolluCom EX zur Verfügung. Der Wärmezähler ist auch als Hybridzähler (Pollucom E/S Hybrid) – zur kombinierten Wärme-/Kältemessung – erhältlich.
Transparent
Das Display im Rechenwerk zeigt nicht nur den aktuellen Verbrauchswert an, sondern speichert auch die letzten 16 Monatswerte. Dies gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der verbrauchten Energiemenge pro Abrechnungsperiode.
Zukunftssicher mit Funk
Mit dem optionalen Funkmodul lässt sich der Wärmezähler problemlos in das METRONA Funksystem integrieren. Zur Geräteablesung muss die Nutzeinheit nicht mehr betreten werden.
Verwandte Themen
FAQ
Heizkostenverteiler und Rauchmelder
Heizkostenverteiler und Rauchmelder werden ausgetauscht, wenn die Kapazität der Batterielaufzeit (10 Jahre) in diesen Geräten fast erreicht ist.
Wasser- und Wärmezähler
Das Eichgesetz schreibt vor, dass nur geeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr verwendet werden dürfen. Die Eichordnung sieht vor, dass die Eichgültigkeit bei mechanischen Kaltwasserzählern nach 6 Jahren, bei Warmwasserzählern, bei Wärme- und Kältezählern nach 5 Jahren abläuft.
Grund hierfür ist die zunehmende Verkalkung und Verschmutzung der Zähler. Nach dieser Zeit kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die zulässigen Fehlertoleranzen (Verkehrsfehlergrenzen) noch eingehalten werden.
Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichen Verkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden.
Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.
Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche Ausstattungen zur Verbrauchserfassung verwendet werden, hinsichtlich derer sachverständige Stellen bestätigt haben, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder dass ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde (vgl. § 5 Heizkostenverordnung). Dies ist besonders zu beachten, wenn seit der Montage der Erfassungsgeräte große Veränderungen an der Heizungsanlage vorgenommen worden sind. Hier ist zu prüfen, ob die Geräteausstattung noch geeignet ist.
Ein Wärmezähler kann Geräusche verursachen, wenn die zulässigen Durchflussgrenzen des Zählers überschritten werden. Dieser Sachverhalt kann auftreten, wenn die Pumpenleistung in Relation zu dem verwendeten Wärmezähler zu hoch ist. Es ist daher immer darauf zu achten, dass die Pumpenleistung, die zu beheizenden Flächen sowie die Auslegung des verwendeten Wärmezähler in richtiger Relation zueinander stehen.