Machen Sie Ihr Gebäude zukunftssicher. Jetzt auf Fernfunk umstellen!
Mit der Umstellung auf fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler machen Sie Ihr Gebäude fit für die Zukunft – komfortabel, rechtssicher und wirtschaftlich. Die Verbrauchsdaten werden per Funk verschlüsselt an das BRUNATA-METRONA Rechenzentrum übertragen, Vor-Ort-Ablesetermine entfallen und Ihre Bewohner erhalten monatliche Verbrauchsinformationen.
Bis Ende 2026 müssen alle Liegenschaften auf fernablesbare Erfassungsgeräte umgestellt sein.
Die Umstellung von klassischen Erfassungsgeräten auf fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler erfolgt mit BRUNATA-METRONA in wenigen Schritten. Ziel ist es, Ihre Liegenschaften schnell, planbar und mit minimalem Aufwand für Sie und Ihre Bewohner auf Funktechnik umzustellen.
Sie erhalten ein auf Ihre Liegenschaften zugeschnittenes Angebot zur Umstellung auf fernablesbare Erfassungsgeräte. Sobald Sie Ihr Angebot annehmen, startet die konkrete Montageplanung.
Nach der Umstellung der Geräte erfolgt die Ablesung per Fernfunk und Wohnungen müssen für die Erfassung der Verbrauchsdaten nicht mehr betreten werden. Gleichzeitig können Ihren Bewohnern die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) monatlich zur Verfügung gestellt werden.
Kosten- und Nutzerdaten übermitteln Sie komfortabel über das BRUNATA-METRONA Kundenportal, laden fertige Abrechnungen herunter und verwalten Dokumente sowie Rechnungen digital.
Ihre Vorteile mit Fernfunk
Fernablesbare Erfassungsgeräte mit Funktechnologie sind der neue Standard für die Verbrauchserfassung. Sie reduzieren den Verwaltungsaufwand, senken Kosten und schaffen Transparenz für Ihre Bewohner.
Kosten sparen
Durch fernablesbare Heizkostenverteiler und Zähler sind bei Bewohnerwechseln keine kostenpflichtigen Zwischenablesungen mehr erforderlich, da die Verbrauchswerte automatisch in die Abrechnung übernommen werden. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten und behalten Ihre Heizkosten im Blick.
Zeit und Aufwand reduzieren
Das Betreten von Wohnungen zur Ablesung entfällt komplett – Sammel- und Einzeltermine gehören der Vergangenheit an. Schätzungen wegen fehlender Ablesewerte und Rückfragen von Bewohnern werden deutlich weniger, was Ihren Verwaltungsalltag spürbar entlastet.
Energie sparen und CO₂-Emissionen senken
Nur mit fernablesbaren Geräten können Sie die gesetzlich geforderte unterjährige Verbrauchsinformation bereitstellen. Ihre Bewohner erhalten monatlich einen detaillierten Überblick über ihren Energieverbrauch, können ihr Verhalten anpassen und so Energieeinsparungen und CO₂-Reduktion im Gebäude erreichen.
Mehr Komfort für Verwalter und Bewohner
Ablesetermine, Zugang zu allen Wohnungen und Diskussionen über geschätzte Verbräuche entfallen. Die Funkübertragung der Verbrauchsdaten erfolgt sicher und verschlüsselt an das Rechenzentrum von BRUNATA-METRONA.
Rechtssicherheit und Zukunftsfähigkeit
Mit der Umstellung erfüllen Sie nicht nur die Vorgaben der Heizkostenverordnung, sondern schaffen auch die Basis für weitere digitale Services rund um die Nebenkostenabrechnung.
Gesetzliche Grundlagen zur Umstellung auf Fernfunk
Heizkostenverordnung & Pflicht zur Fernablesung
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass neu eingebaute Erfassungsgeräte fernablesbar sein müssen und unterjährige Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden. Die vollständige Umstellung auf Fernfunk muss spätestens Ende 2026 abgeschlossen sein.
Kürzungsrecht der Bewohner bei Verstößen
Werden die Anforderungen an fernablesbare Geräte und unterjährige Verbrauchsinformationen nicht erfüllt, können Bewohner ihre Heizkosten um bis zu 6 Prozent kürzen. Je 3 Prozent entfallen auf die fehlende Fernablesbarkeit sowie die nicht bereitgestellten unterjährigen Verbrauchsinformationen.
Wer die gesetzlichen Fristen zur Umstellung auf fernablesbare Erfassungsgeräte versäumt, riskiert nicht nur Kürzungsrechte der Bewohner, sondern auch
Mehraufwände und Unsicherheiten in der Abrechnung.
Verwalten Sie Ihre Liegenschaften schnell und einfach im BRUNATA-METRONA Kundenportal – von der Übermittlung der Kosten- und Nutzerdaten über den Download der fertigen Abrechnung bis hin zum Dokumenten- und Rechnungsmanagement.
Stellen Sie jetzt auf Fernfunk um, erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig – und vermeiden Sie unnötige Kosten und Aufwand.
„Wir arbeiten Hand in Hand mit BRUNATA-METRONA. Mit unseren Anliegen können wir uns direkt an unseren Ansprechpartner wenden und uns darauf verlassen, dass er schnell eine passende Lösung findet.
Die Arbeiten in den Liegenschaften sind bestens organisiert. Wenn ein Techniker kommt, wird es immer rechtzeitig per Aushang angekündigt. Allerdings werden die Besuche seltener. Das liegt daran, dass wir bei den Erfassungsgeräten bereits seit längerer Zeit auf Funk setzen. Im letzten Jahr haben wir auch die Rauchmelder auf Funk umgerüstet. Das erhöht den Komfort für unsere Mieter.“
Repeater werden benötigt, wenn ein smartes Gerät außerhalb der Reichweite von den anderen smarten Geräten eingebaut wurde.
Beispiel: Wir rüsten eine Liegenschaft mit Wohnungsstationen mit smarten Wasserzählern und smarten Wärmezählern aus. Der Heizraum im Keller ist räumlich soweit von Geräten in den Wohnungsstationen entfernt, dass der Wärmezähler für die Warmwasserabtrennung sich nicht mit den anderen Geräten vernetzen kann. In diesem Fall muss die Funkstrecke durch Repeater überbrückt werden. Der Einsatz von Repeatern ist jedoch sehr selten notwendig
Wie hoch ist die Sendeleistung der Erfassungsgeräte im Vergleich?
Die Verbrauchserfassungsgeräte und Rauchmelder im METRONA Funksystem funken mit wenigen Milliwatt Sendeleistung, z. B. der Heizkostenverteiler TELMETRIC smart mit weniger als zehn Milliwatt. Im Vergleich zu Mobiltelefonen oder schnurlosen Festnetztelefonen ist sie um ein Vielfaches geringer.
Das von uns eingesetzte METRONA Funksystem smart trägt dem Prinzip der Datensparsamkeit Rechnung, indem es lediglich die Daten erfasst, die für die Abrechnungserstellung bzw. für den Rauchmelderservice auch tatsächlich benötigt werden.
Die Erfassungsgeräte und Rauchmelder speichern keine Daten zur Personenidentifikation (wie beispielsweise Namen oder Adressen) sondern ausschließlich die Verbrauchsdaten (Monatsmitten-, Monatsend- und Stichtagswerte), Zustandsdaten zur Erkennung von Funktionsstörungen oder Geräteausfällen, sowie gerätespezifische Daten zur Sicherstellung der Systemintegrität (das heißt: Fehlerhafte Daten werden als solche erkannt und verworfen) eines Erfassungsgeräts bzw. eines Rauchmelders.
Die Zuordnung der Zählerstands- bzw. Statusdaten eines Gerätes zu einer Liegenschaft und dem jeweiligen Nutzer erfolgt ausschließlich im BRUNATA-METRONA Rechenzentrum.
Sind die Daten auf allen Kommunikationswegen verschlüsselt?
Ja. Zwischen den Erfassungsgeräten/Rauchmeldern und zum Gateway sind die Funkbotschaften nach dem AES128-Standard verschlüsselt. Die weitere Versendung ins BRUNATA-METRONA Rechenzentrum verläuft zusätzlich über einen gesicherten VPN-Kanal. Erst auf unseren Servern liegen die Schlüssel vor, mit welchen die gesendeten Daten entschlüsselt werden.
Die Erfassungsgeräte, Rauchmelder und das Gateway sind mit Langzeit-Batterien ausgestattet. Ein separater Stromanschluss für das Gateway ist nicht notwendig.