Schluss mit Ablesestress.
Einfach Fernfunk!

Schluss mit Ablesestress. Einfach Fernfunk!

Bis 2026 müssen alle Liegenschaften auf fernablesbare Erfassungsgeräte umgestellt sein – so hat es der Gesetzgeber mit der novellierten Heizkostenverordnung beschlossen. Das bedeutet: Nur noch fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler dürfen in Gebäuden eingebaut werden – und installierte, nicht fernablesbare Erfassungsgeräte sind bis Ende 2026 durch fernablesbare Geräte auszutauschen.
Was bedeutet das für Sie? Welche Vorteile hat für Sie die Umstellung auf fernablesbare Erfassungsgeräte? Und wie steht Ihnen BRUNATA-METRONA als Partner dabei zur Seite?
Drei Fragen an Mathias Schulz, Leiter Produktmanagement Geräte & Systeme bei BRUNATA-METRONA München:

Fernablesbare Erfassungsgeräte: Vorteile auf einen Blick

Schnell und kompakt: Gesetzliche Grundlagen

Basiswissen zur Abrechnung