Nebenkosten einfach erklärt

Zur fixen monatlichen Miete kommt ein variabler Kostenblock hinzu: die Betriebskosten – oft auch als Nebenkosten bezeichnet. Da ihre genaue Höhe nicht vorab bekannt ist, entstehen häufig Fragen und Missverständnisse. Die Informationen auf dieser Seite helfen Ihnen dabei, einen klaren Überblick zu bekommen und die Jahresabrechnung besser nachzuvollziehen.
Nebenkosten einfach erklärt

Nebenkosten, Betriebskosten – was ist was?

Die Begriffe „Nebenkosten“ und „Betriebskosten“ werden in der Praxis teilweise synonym verwandt. Rein juristisch ist das unsauber, denn „Nebenkosten“ sind nicht gesetzlich definiert. Sie bilden quasi einen Oberbegriff für sämtliche Bewirtschaftungskosten neben der Nettomiete. Betriebskosten sind dagegen im BGB (§ 556) und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2) festgelegt. Dabei handelt es sich um laufende Kosten, die dem Eigentümer durch die Nutzung eines Gebäudes entstehen. Diese dürfen auf Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind.

Heizkosten – der Löwenanteil

Heizkosten sind in der Regel der größte Einzelposten auf Ihrer Betriebskostenabrechnung. Sie werden nach der Heizkostenverordnung überwiegend verbrauchsabhängig berechnet.

Heizkosten – der Löwenanteil

Typische Betriebskostenarten

  • Heizung und Warmwasser (Brennstoff, Wartung)
  • Wasser und Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Grundsteuer
  • Straßenreinigung und Winterdienst
  • Hausreinigung (Treppenhaus, Keller)
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung (z. B. Hausflur)
  • Hauswartkosten
  • Gebäudeversicherung
  • Schornsteinreinigung
  • Aufzugskosten
  • Sach- und Haftpflichtversicherung

Welche dieser Kosten Sie zahlen müssen, ergibt sich aus Ihrem Mietvertrag.

Was darf nicht auf Mieter umgelegt werden?

Nicht alle Kosten rund ums Haus gehören zu den Betriebskosten. Diese Posten dürfen nicht in der Abrechnung auftauchen:

  • Verwaltungskosten (z.B. Buchhaltung, Schriftverkehr)
  • Instandhaltung und Reparaturen
  • Kosten für Modernisierung
  • Rücklagen für zukünftige Ausgaben

Diese Ausgaben trägt der Vermieter allein.

Häufige Missverständnisse

  • Nebenkosten ist der umgangssprachliche Oberbegriff für alle umlagefähigen Betriebskosten.
  • Betriebskosten ist die korrekte rechtliche Bezeichnung.
  • Heizkosten sind ein Teil der Betriebskosten – aber nicht gleichzusetzen mit ihnen.
  • Kosten wie Verwaltung oder Reparaturen dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.