Was sind Smart Meter? Kompakt-Infos auf einen Blick

Ab 2025 soll jeder Haushalt unabhängig vom Verbrauch einen digitalen Stromzähler erhalten können – und bis zum Jahr 2032 muss jeder deutsche Haushalt mit einem Smart Meter ausgerüstet werden. Damit können Mieterinnen und Mieter zukünftig einen direkten Einblick in ihren Stromverbrauch erhalten und so Energie und Kosten sparen.
SmartMetering

Bereits Anfang 2020 erklärte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Markt für Kunden mit einem Stromverbrauch unter 100.000 Kilowattstunden (kWh) für geöffnet und gab damit den Startschuss für den flächendeckenden Verbau der Smart Meter. Das intelligente Messsystem, genannt “Smart Metering”, löst nun schrittweise den analogen “Ferraris-Zähler” ab.

Die flächendeckende Installation von Smart Metern ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Digitalisierung der Stromnetze und spielt eine wichtige Rolle bei der Energiewende. Denn die neuen Smart Meter messen den Stromverbrauch nicht nur digital – sie verschicken die erfassten Daten darüber hinaus ebenfalls digital an den Stromnetzbetreiber oder den Nutzenden.

Installiert, gewartet und betrieben werden die Smart Meter von den Messstellenbetreibern – wie beispielsweise der BRUNATA-METRONA-Tochtergesellschaft BlueMetering.

Welche Vorteile haben Smart Meter?

  • Mit einem Smart Meter haben Mieterinnen und Mieter eine exakte grafisch aufbereitete Stromverbrauchs- und Kostenkontrolle in Echtzeit. Neben dem aktuellen Zählerstand können diese mit einem Smart Meter die momentan bezogene Stromleistung ablesen sowie nachschauen, wie viel Strom sie beispielsweise am Vortag, in der vergangenen Woche, im letzten Monat oder im ganzen Jahr bezogen haben. Das Smart Meter kann die Verbräuche im 15-Minuten-Takt erfassen und sendet diese über das Smart Meter Gateway an den Netzbetreiber in der Region, der die Informationen an den Stromversorger weitergibt.

  • Smart Meter ermöglichen eine exakte Abrechnung des tatsächlichen Stromverbrauchs, z. B. monatlich und nicht mehr jährlich. Dies vermeidet hohe Nachzahlungen oder auch überhöhte Abschlagszahlungen. Außerdem ist der eigene Verbrauch dadurch besonders transparent und Einsparpotentiale werden deutlich. Vor allem “Verbrauchsfresser” wie etwa ineffiziente elektrische Haushaltsgeräte oder Heizungen können schnell identifiziert werden, wenn die Geräte mit dem Smart Meter kommunizieren. So haben Verbraucher und Verbraucherinnen die Möglichkeit, den Ursachen auf den Grund zu gehen, wenn der Verbrauch plötzlich und vermeintlich grundlos viel höher ist als zum Beispiel noch im Monat davor.

  • Mieterinnen und Mieter können zukünftig auch von variablen Stromtarifen profitieren, die bereits heute für Energielieferanten gesetzlich verpflichtend sind – teilweise jedoch noch nicht technisch umsetzbar: Der Einbau von Smart Metern schafft die Grundlagen dafür, dass variable Stromtarife zum Einsatz kommen können, die sich am jeweiligen Verbrauchsverhalten orientieren.

FAQ

Der Begriff Smart Metering leitet sich aus dem Englischen ab und steht für “intelligentes Messen”. Damit ist die Fernauslesbarkeit von intelligenten Zählern (sog. Smart Meter) für Strom und Gas gemeint. Smart Meter lösen den bekannten analogen Ferraris-Zähler ab. Sie bestehen aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) sowie einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway).

Das Smart Meter Gateway (SMGW) ist das Kommunikationsmodul eines intelligenten Messsystems. Es muss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert werden und darf erst mit gültigem Zertifikat Bestandteil eines intelligenten Messsystem werden.

Ein Messstellenbetreiber ist für die Messstelle (Stromzähler) verantwortlich. Er installiert, wartet und betreibt die Messsysteme.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen spätestens ab 2025 auf Wunsch einen Smart Meter erhalten können. Spätestens bis Ende 2032 sollen Smart Meter flächendeckend zum Einsatz kommen.

Das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass jeder Anschlussnutzer seinen Messstellenbetreiber frei wählen darf. Allerdings hat der Besitzer bzw. Immobilienverwalter (der Anschlussnehmer) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Messstellenbetreiber für die gesamte Liegenschaft auszuwählen. Dadurch können diese schneller modernisiert, Smart Meter schneller eingeführt und das spartenübergreifende intelligente Messsystem gefördert werden. Davon profitieren auch Mieterinnen und Mieter, die weiterhin ihren Energieversorger frei auswählen können.
Alle Daten müssen die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Der eigene Name wird nicht offen verwendet, da für private Haushalte ein Pseudonym verwendet wird. Außerdem müssen Messstellen- und Netzbetreiber die Daten nach spätestens drei Jahren löschen oder anonymisieren, wenn sie nicht mehr benötigt werden, z. B. für eine Abrechnung.