Kommunale Wärmeplanung – was bedeutet das für Bewohner?
Heizen ist energieintensiv. Aktuell wird dabei noch viel CO2 freigesetzt. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung das Ziel festgelegt, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Ein wichtiger Schritt dahin ist die kommunale Wärmeplanung. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es verpflichtet Städte und Gemeinden, zu planen, wie die Wärmeversorgung in Zukunft klimafreundlich umgestellt werden kann – zum Beispiel mit Fernwärme oder erneuerbaren Energien. So soll die Wärmewende vor Ort besser geplant und umgesetzt werden.
Doch was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern? Und müssen Sie jetzt schon etwas tun?

Was ist kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Städte und Gemeinden analysieren dabei:
- wie in ihrer Region aktuell geheizt wird,
- welche klimafreundlichen Alternativen es gibt (z. B. Fernwärme, Wärmepumpen, Biomasse),
- wie ein zukünftiges Wärmenetz aufgebaut werden kann.
Die Fristen für die kommunale Wärmeplanung richten sich nach der Größe der Kommune. Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis Mitte 2026 vorlegen. Kleinere Städte und Gemeinden haben dafür etwas länger Zeit – bis Mitte 2028 muss deren Planung abgeschlossen sein.
Warum ist das wichtig für Bewohner?
Die Wärmeplanung betrifft vor allem die Eigentümer von Gebäuden – also Vermieter oder Wohnungsunternehmen. Sie müssen zukünftig prüfen, wie ihre Heizanlage zur kommunalen Planung passt. Mieterinnen und Mieter müssen selbst nichts unternehmen.
Dennoch kann es langfristig zu Änderungen kommen:
- Ihre Heizung könnte in einigen Jahren auf Fernwärme oder eine andere Technologie umgestellt werden.
- In der Übergangszeit bleibt alles wie gewohnt – Ihre Versorgung ist sichergestellt.
Was ändert sich bei der Heizkostenabrechnung?
Vorerst ändert sich durch die Wärmeplanung nichts an Ihrer Abrechnung. Erst wenn Ihr Gebäude an ein neues Wärmenetz angeschlossen wird oder eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, kann sich die Kostenstruktur ändern. Das hängt vom Energieträger ab (z. B. Fernwärme statt Gas).
Ihre Abrechnung bleibt transparent. Sie sehen weiterhin, wie viel Energie Sie verbraucht haben und wie sich die Kosten zusammensetzen.
Mehr zur Zusammensetzung Ihrer Heizkosten finden Sie auf unserer Seite zur Heizkostenabrechnung.
Welche gesetzlichen Vorgaben für die Abrechnung gelten, regelt die novellierte Heizkostenverordnung.
Was ist Fernwärme – und was bedeutet das für mich?
In vielen Städten ist ein Anschluss an ein Fernwärmenetz geplant. Dabei wird Wärme zentral erzeugt und über Leitungen in die Häuser transportiert. Fernwärme gilt als effizient und klimafreundlich – besonders wenn sie aus erneuerbaren Quellen stammt.
Für Sie als Bewohner bedeutet das:
- keine eigene Heizungsanlage in der Wohnung,
- stabile Versorgung,
- kaum Aufwand im Alltag.
Fazit: Gut informiert, aber kein Handlungsbedarf
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimafreundliches Heizen. Für Bewohnerinnen und Bewohner gilt: Bleiben Sie informiert! Änderungen betreffen vor allem Eigentümer. Sobald es konkrete Pläne für Ihr Gebäude gibt, wird Ihr Vermieter Sie rechtzeitig benachrichtigen.
Wie Sie zusätzlich Energie sparen können, erfahren Sie in unseren Tipps zum effizienten Heizen.