Die novellierte Heizkostenverordnung – mehr Transparenz für Bewohner

Die novellierte Heizkostenverordnung ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Die Heizkostenverordnung, auch HeizkostenV oder HKVO abgekürzt, regelt die Erfassung von Energieverbräuchen und die anschließende Verteilung der Kosten für die Abrechnung – und das bereits seit 1981.

Was hat sich geändert?

Die neue Heizkostenverordnung hat das Ziel, den Bewohnenden durch regelmäßige Verbrauchsinformationen eine effizientere Nutzung von Energie zu ermöglichen. Vermieter und Vermieterinnen müssen ihren Mieterinnen und Mietern seit Januar 2022 die sogenannten Unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) monatlich zukommen lassen, sofern bereits fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert wurden. Mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten die Bewohnenden, unabhängig von der Geräteausstattung, die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA). Diese enthalten beispielsweise Verbrauchsvergleiche, Informationen zu Energieträgern und Emissionen sowie zu Steuern, Abgaben und Zöllen.

Dadurch erhalten alle Bewohnerinnen und Bewohner mehr Transparenz zu ihrem Energieverbrauch – und können so leichter Energie sparen. Hier geht es zu unseren Energiespartipps.

Voraussetzung: Fernablesbare Geräte

Die Grundlage für monatliche Verbrauchsinformationen bilden fernablesbare Erfassungsgeräte, die auf Basis moderner Funktechnologien die Daten schnell und sicher übermitteln. Daher müssen alle neu zu installierenden Geräteausstattungen fernablesbar sein; bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.

Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung – Das Wichtigste im Überblick

  • Monatliche Bereitstellung von Unterjährigen Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser seit Januar 2022, sofern die Liegenschaft bereits fernablesbar ist.
  • Bewohnende erhalten mit ihrer Heizkostenabrechnung zusätzlich die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA).
  • Seit 01.12.2021 dürfen nur noch fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler eingebaut werden.
  • Installierte Erfassungsgeräte sind bis Ende 2026 durch fernablesbare Geräte auszutauschen.