Unterjährige Verbrauchs­­information (UVI): Heiz- und Warm­wasser­­verbrauch monatlich im Blick

Die unterjährige Verbrauchs­information (UVI) informiert Bewohnende monatlich über ihren Heiz- und Warmwasser­verbrauch. Seit dem 1. Januar 2022 stellen Gebäude­eigentümer beziehungsweise deren Hausverwaltung monatlich eine unterjährige Verbrauchs­information bereit, sofern das Gebäude bereits mit fernablesbaren Erfassungs­geräten ausgestattet ist.

Fernablesbar bedeutet, dass die Verbrauchswerte automatisch an das BRUNATA-METRONA-Rechenzentrum übertragen werden. Ob Ihr Wohngebäude bereits mit fernablesbaren Erfassungs­geräten ausgestattet ist, können Sie bei Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter erfragen.

Was ist die unterjährige Verbrauchs­information (UVI)?

Die unterjährige Verbrauchs­information gibt Ihnen regelmäßig einen Überblick über Ihren aktuellen Heiz- und Warmwasser­verbrauch. Sie zeigt, wie sich Ihr Verbrauch entwickelt, und ermöglicht einen Vergleich mit Verbrauchswerten aus vorherigen Monaten sowie mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen. Dadurch können Sie Ihren Verbrauch schon während des Jahres einschätzen und Einsparpotenziale frühzeitig erkennen.

Voraussetzung für die Bereitstellung der monatlichen Verbrauchs­informationen ist, dass in der Liegenschaft bereits fernablesbare Erfassungsgeräte installiert sind.

Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

UVI-Pflicht und Umrüstungs­frist bis Ende 2026

Die rechtliche Grundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation bildet die Heizkostenverordnung. Sie schreibt unter anderem vor:

  • Erfassungsgeräte, die nach dem 1. Dezember 2021 installiert werden, müssen grundsätzlich fernablesbar sein.
  • Seit dem 1. Januar 2022 stellen Gebäudeeigentümer beziehungsweise deren Hausverwaltung monatliche Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser bereit, wenn fernablesbare Erfassungsgeräte vorhanden sind.
  • Bestehende, nicht fernablesbare Geräte müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Für besondere Einzelfälle, etwa bei technischer Unmöglichkeit oder unangemessenem Aufwand, sieht die Heizkostenverordnung Ausnahmen vor.
  • Unabhängig von der monatlichen UVI enthält die jährliche Heizkostenabrechnung für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Dezember 2021 zusätzliche Pflichtinformationen, etwa zum Anteil der eingesetzten Energieträger.

Wichtig im Jahr 2026: Die Übergangsfrist für die Umrüstung auf fernablesbare Technik endet am 31. Dezember 2026. Ist Ihr Gebäude noch nicht vollständig umgerüstet, informiert Sie Ihre Hausverwaltung über die weiteren Schritte. Als Bewohnerin oder Bewohner müssen Sie selbst nichts veranlassen.

Diese Informationen erhalten Sie mit der UVI

Die unterjährige Verbrauchsinformation gibt Ihnen einen Überblick über Ihren Verbrauch und unterstützt Sie dabei, Ihren Energieverbrauch besser einzuschätzen.

Die UVI enthält unter anderem:

  • aktuelle Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser
  • einen Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen
  • Verbrauchswerte der vorherigen Monate
  • alltagstaugliche Tipps zum Einsparen von Energie und Wasser

Welche Vorteile bietet die unterjährige Verbrauchs­information?

BRUNATA-METRONA stellt diese Daten als Abrechnungs- und Messdienstleister Ihrer Hausverwaltung zur Verfügung. Damit haben Sie Ihren monatlichen Energieverbrauch im Blick und können Ihr Verbrauchsverhalten anpassen und dadurch Energie und Kosten sparen.

Vor Einführung der UVI erhielten Nutzende Informationen über ihren Verbrauch in der Regel erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung. Die monatliche Verbrauchsinformation ermöglicht es Ihnen, Ihren Verbrauch schon während des Jahres einzuschätzen und bei Bedarf gegenzusteuern.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • ungewöhnlich hohen Verbrauch früh erkennen
  • Heizverhalten anpassen
  • Nachzahlungen vermeiden
  • Energieverbrauch besser kontrollieren
  • Verbrauchsentwicklung bis zur Jahresabrechnung im Blick behalten

Wichtig im Jahr 2026: Die Übergangsfrist für die Umrüstung auf fernablesbare Technik endet am 31. Dezember 2026. Ist Ihr Gebäude noch nicht vollständig umgerüstet, informiert Sie Ihre Hausverwaltung über die weiteren Schritte. Als Bewohnerin oder Bewohner müssen Sie selbst nichts veranlassen.

Entstehen Mietern Kosten für die unterjährige Verbrauchs­information?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die monatliche Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation ist Teil der gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung. Ob hierfür Kosten entstehen und wie diese im Rahmen der Betriebskosten berücksichtigt werden, hängt vom jeweiligen Mietverhältnis und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter.

Sie erhalten noch keine unterjährige Verbrauchs­information?

Wenn Sie die unterjährige Verbrauchsinformation noch nicht erhalten, prüfen Sie zunächst mit Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter, ob Ihr Gebäude bereits mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet ist.

Nur wenn diese technischen Voraussetzungen erfüllt sind, können Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden. In diesem Fall stellt Ihnen Ihre Hausverwaltung die Informationen idealerweise über BRUdirekt zur Verfügung.

Ihre monatlichen Verbrauchs­informationen mit BRUdirekt abrufen

Das Nutzerportal erreichen Sie bequem per App oder am PC. Den Registrierungs-Code erhalten Sie über Ihre Hausverwaltung beziehungsweise Ihren Vermieter.

BRUdirekt Nutzerportal

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Nutzen Sie das Portal bequem über Ihren Browser.

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Alternativ können Sie die BRUdirekt App über den Apple App Store oder Google Play herunterladen.

Sie nutzen bereits BRUdirekt? Dann können Sie sich hier mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort im NutzerportalOnline-PortalOnline-Portal anmelden oder über den QR-Code die App downloaden, um zu Ihrer UVI zu gelangen.

Fazit: Verbrauchsdaten jederzeit im Blick

Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation erhalten Sie regelmäßig einen Überblick über Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch. Die monatlichen Informationen erleichtern den Vergleich mit früheren Verbrauchswerten und unterstützen Sie dabei, Ihr Heizverhalten bewusster zu gestalten. Über BRUdirekt können Sie Ihre Verbrauchsdaten jederzeit bequem abrufen und Ihren Energieverbrauch im Blick behalten.

FAQ – Häufige Fragen

Die unterjährige Verbrauchsinformation informiert Bewohnende monatlich über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch und ermöglicht einen Vergleich mit früheren Verbrauchswerten sowie mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen.

Die monatliche Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation ist seit dem 1. Januar 2022 vorgeschrieben, sofern die Liegenschaft bereits mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet ist.

Die monatliche Verbrauchsinformation kann erst bereitgestellt werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die Verbrauchswerte über fernablesbare Erfassungsgeräte erfasst werden können.

Ja. Die UVI enthält Vergleichswerte mit Durchschnittsverbräuchen vergleichbarer Wohnungen sowie Informationen zu vorherigen Verbrauchszeiträumen.

Die UVI enthält Informationen zum Heiz- und Warmwasserverbrauch sowie Vergleichswerte und Hinweise, die Ihnen helfen können, Energie einzusparen.

Die Umrüstung auf fernablesbare Geräte ist Aufgabe Ihrer Hausverwaltung beziehungsweise Ihres Vermieters. Als Bewohnerin oder Bewohner müssen Sie selbst nichts veranlassen. Bei Fragen zum aktuellen Ausstattungsstand Ihres Gebäudes wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.