Ihre Fragen – unsere Antworten

Ablesung

In der Regel ist die Ablesung einmal jährlich zu einem mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt nötig. In die Wohnung der Mieter muss der Ableser nur bei Geräten ohne integrierte Funktechnologie. Der genaue Termin wird den Bewohnern per Hausaushang oder Benachrichtigungskarte mitgeteilt. Findet ein Bewohnerwechsel statt, so kann eine weitere Ablesung, die sogenannte Zwischenablesung, erforderlich sein.

Ein bekannt gegebener Ablesetermin gilt immer für die gesamte Liegenschaft. Kann ein Bewohner zu diesem Termin nicht zu Hause sein, sollte er seinen Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn oder dem Hausmeister hinterlegen, damit der Ableser seine Wohnung betreten kann.

Sollte der Ableser die Wohnung zum Ablesetermin nicht betreten können, wird dem Bewohner per Anmeldekarte ein neuer Termin mitgeteilt. Dieser zweite Ablesetermin ist, ebenso wie der erste, für ihn kostenlos. Kann der Ableser die Wohnung auch beim zweiten Termin nicht betreten, so ist ein etwaig notwendiger dritter Ablesetermin, ebenso wie alle weiteren, kostenpflichtig. Alternativ kann der Verbrauch auch geschätzt werden.

Nein, dies ist leider nicht möglich. Die Termine werden vom Ableser entsprechend seiner Routenplanung vorgegeben. Sollte der Ableser eine Wohnung zum Ablesetermin nicht betreten können, wird dem Bewohner per Anmeldekarte ein neuer Termin mitgeteilt. Dieser zweite Ablesetermin ist ebenso wie der erste für den Bewohner kostenlos. Kann der Ableser die Wohnung auch beim zweiten Termin nicht betreten, ist ein etwaig notwendiger dritter Ablesetermin kostenpflichtig, ebenso wie alle weiteren.

Individuelle Einzeltermine sind nicht möglich. Die Ableser planen Ihre Route so, dass die Kosten – auch und gerade für Sie und Ihre Mieter – so gering wie möglich gehalten werden. Sofern Sie beim ersten angekündigten Termin nicht anwesend sind, wird Ihnen ein zweiter kostenfreier Termin mitgeteilt. Alle weiteren Termine sind kostenpflichtig. Terminwünsche können aber auch hierbei nicht berücksichtigt werden.

Ob die Ableser eine Wohnung jährlich zum Ablesen der Verbrauchswerte betreten müssen, ist grundsätzlich abhängig von der Art der installierten Erfassungsgeräte. Je nach Gerätetechnologie bestehen die folgenden Möglichkeiten:

  • Lokale Ablesung: Diese Methode ist erforderlich, wenn Verdunster oder elektronische Erfassungsgeräte ohne Funk für die Verbrauchserfassung eingesetzt werden. Hier werden die Werte direkt am Gerät abgelesen, wofür der Ableser die Wohnung betreten muss. Über den Ablesetermin werden die Bewohner rechtzeitig informiert.
  • Zentrale Ablesung: Mittels drahtloser Funktechnologie werden alle Ablesewerte der gesamten Liegenschaft an einer zentralen Stelle abgelesen. Die einzelnen Wohnungen müssen dabei nicht betreten werden. Diese Erfassungsmethode ist nur möglich, wenn ausschließlich Funkerfassungsgeräte eingesetzt werden.
  • Fernablesung: Die Ablesewerte der gesamten Liegenschaften werden von vor Ort installierten Datensammlern über eine verschlüsselte Mobilfunkverbindung direkt an das BRUNTA-METRONA Rechenzentrum übermittelt. Hierfür muss der Ableser die Liegenschaft oder einzelne Wohnungen überhaupt nicht mehr betreten. Diese Erfassung ist nur möglich, wenn ausschließlich Funkerfassungsgeräte und zusätzlich das METRONA Funksystem in der Liegenschaft installiert sind.

Nein, denn diese Leistung erbringen wir als Dienstleister im Auftrag Ihres Verwalters/Eigentümers.  Da an den Erfassungsgeräten immer mehrere Werte angezeigt werden, wie z.B. Gerätenummer, Vorjahresverbrauch, etc., ist das korrekte Ablesen der Werte durch unseren Ableseservice notwendig.

Das Display des Verteilers zeigt im Wechsel vier unterschiedliche Anzeigen, die jeweils 8 Sekunden sichtbar bleiben:

  • Gerätenummer
  • Aktueller Verbrauchswert
  • Verbrauchswert zum letzten Stichtag
  • Bewertung und gegebenenfalls Prüfzahl

Details zu den einzelnen Anzeigen finden Sie im Downloadbereich in der Nutzerinformation des jeweiligen Geräts.

Heizkostenabrechnung

BRUNATA-METRONA erstellt die Heizkostenabrechnung für die Hausverwaltung, d.h. den Vermieter /Vermieterin. Diese besteht aus einer Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie aus Einzelabrechnungen für die einzelnen Bewohnenden. Sie erhalten also Ihre Heizkostenabrechnung von Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter/Vermieterin.

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Sie gilt in Deutschland seit 1981, wurde 2021 novelliert und ist für alle Haus- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen verbindlich.

Die abgelesenen Werte eines Heizkostenverteilers geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizungssystemen gibt es in der Abrechnung die Grundkosten der Heizanlage für das ganze Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten der Bewohnenden. Alleine schon dadurch, dass eine Heizungsanlage in Betrieb ist, entstehen Heizkosten. Diese werden auch dann verursacht, wenn niemand heizt. Es ist aber auch möglich, dass in dieser Heizperiode Reparaturen angefallen sind. Dadurch steigen die Heizkosten für die einzelnen Wohnparteien, auch wenn ihre Ablesewerte im Vergleich zum Vorjahr niedriger waren.

Ein wichtiger Punkt, warum Heizkosten gerade in der heutigen Zeit höher ausfallen, sind die stark gestiegenen Energiekosten. Daher sind dieses Jahr bei vielen Bewohnenden die Heizkosten dieses Jahr höher als im vergangenen Jahr.

Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte Sie als Bewohner/Bewohnerin im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War Ihr Verbrauch wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch Sie als Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.

Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein und werden von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Energiepreis
  • Außentemperatur
  • Der Länge der Heizperiode
  • Heizverhalten der Bewohnenden
  • Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen

Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und zu möglichen Nachzahlungen kommen.

Rückzahlungen erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter/Vermieterin. Nachzahlungen müssen Sie an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter/Vermieterin leisten.

Hier finden Sie weitere Adressen und Hilfsangebote bei finanziellen Engpässen bezüglich anstehender Nachzahlungen.

IDA bietet Ihnen als Bewohner/Bewohnerin zusätzliche Informationen über die Energieversorgung in Ihrem Wohngebäude. Durch den Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch des Wohngebäudes können Sie Ihren eigenen Energieverbrauch besser beurteilen und Ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anpassen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen Ihnen bei Unklarheiten weiter.

Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformation ermittelt BRUNATA-METRONA als Energiemessdienstleister auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung hingegen liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So kann BRUNATA-METRONA den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc. berücksichtigt.

Rauchmelder

Vergewissern Sie sich unbedingt, dass es nicht brennt und dass das Gerät einen Fehlalarm ausgelöst hat. Dies kann in seltenen Fällen vorkommen. Auch bei starkem Koch- oder Wasserdampf, starkem Rauchen oder bei Renovierungsarbeiten können Täuschungsalarme entstehen. Durch Drücken der Funktionstaste können Sie normalerweise den Alarm unterbrechen. Das Gerät schaltet nach 10-15 Minuten wieder in den allgemeinen Betriebszustand. Lüften Sie die Räume, um die Störquellen für das Auslösen zu entfernen. Ist die Störquelle beseitig, schaltet der Rauchmelder wieder in den Betriebszustand.

Vergewissern Sie sich unbedingt, dass es nicht brennt und dass der Alarm nicht durch starken Koch- oder Wasserdampf, starkes Rauchen oder bei Renovierungsarbeiten ausgelöst wurde. Lesen Sie auch „Warum piept mein Rauchmelder?“ Sollten Sie eine Beschädigung oder gar ein Defekt bemerken, muss der Rauchmelder schnellstmöglich ausgetauscht werden, damit im Brandfall ein optimaler Schutz besteht.

Halten Sie in diesem Fall bis die Störung behoben ist, Türen zu einem funktionsfähigen Rauchmelder immer geöffnet. Informieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung oder Vermieter/Vermieterin, damit diese die nötigen Schritte einleiten können.

Für die Ausstattung einer Wohnung sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich.

Energieverbrauch

Durch die regelmäßige Information haben Bewohnerinnen und Bewohner volle Transparenz über den aktuellen Verbrauch von Heizung und Wasser in ihrer Wohnung. Transparenz ist eine wichtige Grundlage für einen bewussten und sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen.

Erfassungsgeräte

Eine von uns in Auftrag gegebene Untersuchung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit des gesamten Funksystems kommt zu dem Ergebnis, dass nach aktuellem Wissensstand keinerlei Anzeichen für eine Beeinträchtigung oder eine Gesundheitsgefährdung durch die Funkwellen des METRONA Funksystems abgeleitet werden können.

Aus Sicht der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit bestehen auch bei der Berücksichtigung des neuesten Wissensstandes keine Bedenken, das Funksystem in Wohnräumen wie auch in öffentlichen oder beruflichen Bereichen einzusetzen. Betrachtet man die über ein Jahr abgegebene Sendeenergie in einer durchschnittlichen mit Funksystem ausgestatteten Wohnung, so entspricht diese in etwa der Sendeenergie, welche bei einem 5-6 minütigen Telefongespräch mit einem Mobiltelefon freigesetzt wird. Die geringe Leistung, eine sehr kurze Sendedauer des Funktelegramms sowie die niedrige Sendehäufigkeit tragen zusätzlich positiv dazu bei, dass die ermittelten Werte als vernachlässigbar niedrig eingestuft werden.

Trinkwasseranalyse

Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25°C bis 55°C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) – beispielsweise beim Duschen – Gefahren in sich. Ernsthafte Erkrankungen können die Folge sein. Experten schätzen, dass allein in Deutschland jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit erkranken. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.