Das Wichtigste im Überblick

Unterjährige Verbrauchsinformationen

Das Wichtigste im Überblick

Am 05.11.2021 wurde die Novelle der Heizkostenverordnung durch den Bundesrat verabschiedet. Sie ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 01.12.2021 in Kraft getreten.
Das Wichtigste im Überblick

Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung – Das Wichtigste im Überblick

  • Seit 01.12.2021 dürfen nur noch fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler eingebaut werden.
  • Installierte Erfassungsgeräte sind bis Ende 2026 durch fernablesbare Geräte auszutauschen.
  • Monatliche Bereitstellung von sogenannte Unterjährigen Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser ab Januar 2022, sofern die Liegenschaft bereits fernablesbar ist.
  • Für Abrechnungszeiträume, die ab 01.12.2021 beginnen, erhalten Sie mit ihrer Heizkostenabrechnung zusätzlich sogenannte Ergänzende Informationen in der Abrechnung.

Sind in Ihren Wohnungen bereits fernablesbare Erfassungsgeräte installiert, stellen wir Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformationen zur Verfügung. Mit der komfortablen AppBRUdirekt” können Sie Ihre Verbräuche direkt über Ihr Smartphone oder Tablet einsehen – einfach, schnell und intuitiv. Mit BRUdirekt haben Sie Ihren Energieverbrauch jederzeit im Griff und erhalten neben Ihrer monatlichen Verbrauchsübersicht auch wertvolle Energiespartipps.

Sie nutzen lieber Ihren PC? Kein Problem, hierfür steht Ihnen das anwenderfreundliche Online-Portal zur Verfügung. Zudem bieten Ihnen das Nutzerportal bzw. die App BRUdirekt zukünftig die Möglichkeit, weitere Zusatzinformationen wie z.B. die Abrechnung oder auch Termininformationen einzusehen.

Eine extra eingerichtete “Mieter-Hotline” (040 67501-488) bei BRUNATA-METRONA beantwortet Ihre Fragen darüber hinaus rund um die Registrierung, das Nutzerportal, die App oder ganz allgemein zu den monatlichen Verbrauchsinformationen.

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