FAQ Rubriken in der Übersicht

FAQ Rubriken in der Übersicht

FAQ Rubriken in der Übersicht:

Registrieren und Anmelden

Für das Registrieren einer Nutzeinheit bekommen Sie von Ihrer Hausverwaltung bzw. von Ihrem Wohnungseigentümer eine Nutzer-ID und einen Sicherheitscode zugesendet.

Der Sicherheitscode ist zeitlich beschränkt gültig. D.h. nach 180 Tagen (6 Monaten) ist dieser ungültig. Um einen neue Sicherheitscode zu bekommen, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung. Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Navigation unter Kontakt & Service.

Für das Registrieren einer Nutzeinheit bekommen Sie von BRUNATA-METRONA eine Nutzer-ID und einen Sicherheitscode zugesendet.

Der Sicherheitscode ist zeitlich beschränkt gültig. D.h. nach 180 Tagen (6 Monaten) ist dieser ungültig. Um einen neue Sicherheitscode zu bekommen, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung.

Für das Registrieren einer Nutzeinheit bekommen Sie von Ihrer Hausverwaltung bzw. von Ihrem Vermieter eine Nutzer-ID und einen Sicherheitscode zugesendet.

Der Sicherheitscode ist zeitlich beschränkt gültig. D.h. nach 180 Tagen (6 Monaten) ist dieser ungültig. Um einen neue Sicherheitscode zu bekommen, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung/Ihren Vermieter.

Mit dem BRUdirekt Nutzerportal können sie auch mehrere Wohnungen/Nutzeinheiten von verschiedenen Hausverwaltern verwalten. Wir zeigen Ihnen wie Sie eine weitere Wohnung/Nutzeinheit zu Ihrem Benutzerkonto hinzufügen können.

1. Rufen Sie die Startseite auf und melden sie sich mit Benutzerdaten an.

2. Öffnen Sie oben rechts die Navigation.

3. Öffnen Sie die Menügruppe Meine Einstellungen.

4. Wählen Sie Nutzeinheit hinzufügen .

5. Geben Sie nun die Nutzer-ID und den Sicherheitscode aus Ihrem Einladungsschreiben bzw. aus Ihrer Einladungs-E-Mail ein und klicken Sie anschließend auf den Button Absenden.

6. Sind Nutzer-ID und Sicherheitscode korrekt, wird Ihnen die Nutzeinheit angezeigt. Klicken Sie nun auf den Button Nutzeinheit hinzufügen

7. Sie können nun in der Navigation oben die Nutzeinheit wechseln.

Die unterjährigen Verbrauchsinformationen werden in der Regel über folgende Wege zur Verfügung gestellt: für Kunden im Online-Portal und für Nutzer im Online-Portal und über die App BRUdirekt. Die App kann im Google Playstore bzw. im App Store kostenfrei geladen werden.

Sollten Nutzer kein Smartphone und/oder keinen PC haben, kann der Vermieter im Online-Portal eine PDF-Datei mit unterjährigen Verbrauchsinformationen herunterladen und dem Nutzer entweder per Ausdruck postalisch oder per E-Mail zukommen lassen.

BRUdirekt – Meine Einstellungen

1. Öffnen Sie oben rechts die Navigation.

2. Öffnen Sie die Menügruppe Meine Einstellungen.

3. Wählen Sie Meine Daten.

4. Geben Sie nun Ihre neue E-Mail-Adresse ein und klicken Sie anschließend auf den Button Sichern.

5. Wir senden Ihnen jetzt eine E-Mail an die neue Adresse. Dort finden Sie einen Bestätigungslink. Öffnen Sie diesen Bestätigungslink. Sie werden aufgefordert Ihr Kennwort anzugeben. Dann ist Ihre neue E-Mail-Adresse übernommen”

1. Öffnen Sie oben rechts die Navigation.

2. Öffnen Sie die Menügruppe Meine Einstellungen.

3. Wählen Sie Kennwort ändern.

4. Füllen Sie alle drei Felder aus und klicken Sie auf den Button Kennwort sichern.

1. Öffnen Sie oben rechts die Navigation.

2. Öffnen Sie die Menügruppe Meine Einstellungen.

3. Wählen Sie Abmelden.

Sie werden nun abgemeldet und anschließend auf die Login-Seite umgeleitet.

Wichtiger Hinweis:

Das Löschen des Benutzerkontos kann nicht widerrufen werden. Wenn Sie das Löschen bestätigen haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Nutzeinheiten.

Möchten Sie nur eine Nutzeinheit entfernen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung. Nutzen Sie hierzu die Kontaktdaten unter Kontakt & Service

Um Ihr Benutzerkonto zu löschen, folgen Sie folgenden Schritten.

1. Öffnen Sie diesen Link BRUdirekt-Benutzerkonto löschen
2. Geben Sie dort Ihre Anmeldedaten ein.
3. Bestätigen Sie die Checkbox für die unwiderrufliche Löschung des Benutzerkontos.
4. Klicken Sie auf den Button Konto löschen.
5. Um Ihr Benutzerkonto unwiederbringlich zu löschen, klicken Sie im Dialog auf den Button Konto löschen.

BRUdirekt – Mein Konto

1. Öffnen Sie oben rechts die Navigation.

2. Öffnen Sie die Menügruppe Mein Konto.

3. Wählen Sie Meine Daten.

4. Geben Sie nun Ihre neue E-Mail-Adresse ein und klicken Sie anschließend auf den Button Sichern.

5. Wir senden Ihnen jetzt eine E-Mail an die neue Adresse. Dort finden Sie einen Bestätigungslink. Öffnen Sie diesen Bestätigungslink. Sie werden aufgefordert Ihr Kennwort anzugeben. Dann ist Ihre neue E-Mail-Adresse übernommen”

1. Öffnen Sie oben rechts die Navigation.

2. Öffnen Sie die Menügruppe Mein Konto.

3. Wählen Sie Kennwort ändern .

4. Füllen Sie alle drei Felder aus und klicken Sie auf den Button Kennwort sichern.

Sie können sich jederzeit über den Button „Abmelden“ vom Portal abmelden.
Wichtiger Hinweis:

Das Löschen des Benutzerkontos kann nicht widerrufen werden. Wenn Sie das Löschen bestätigen, haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Nutzeinheiten.

Den Account können Sie in „Mein Konto“ löschen.

BRUdirekt – Mein Konto

1. Öffnen Sie oben rechts die Navigation.

2. Öffnen Sie die Menügruppe Mein Konto.

3. Wählen Sie Meine Daten.

4. Geben Sie nun Ihre neue E-Mail-Adresse ein und klicken Sie anschließend auf den Button Speichern.

5. Wir senden Ihnen jetzt eine E-Mail an die neue Adresse. Dort finden Sie einen Bestätigungslink. Öffnen Sie diesen Bestätigungslink. Sie werden aufgefordert Ihr Kennwort anzugeben. Dann ist Ihre neue E-Mail-Adresse übernommen”

1. Öffnen Sie oben rechts die Navigation.

2. Öffnen Sie die Menügruppe Mein Konto.

3. Wählen Sie Passwort ändern .

4. Füllen Sie alle drei Felder aus und klicken Sie auf den Button “Ändern”.

Sie können sich jederzeit über den Button „Abmelden“ vom Portal abmelden.
In der App öffnen Sie oben rechts die Navigation und wählen dort Abmelden.

Wichtiger Hinweis:

Das Löschen des Benutzerkontos kann nicht widerrufen werden. Wenn Sie das Löschen bestätigen, haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Nutzeinheiten.

Den Account können Sie in „Mein Konto“ löschen.

Meine Verbräuche

Eine Liegenschaft bezeichnet ein oder mehrere Gebäude, die eine Verwaltungseinheit abbilden. Im Vergleich zur Liegenschaft stellen wir Ihren Verbrauch mit dem Durchschnittsverbrauch aller Ihrer Nachbarn dar.

Wenn Ihre Verbräuche über mehrere Messsysteme (z.B. Heizkostenverteiler und Wärmezähler) erfasst werden, wurden deren Verbräuche zusammengefasst als ein Wert dargestellt.

Werden Ihre Heizungsverbräuche für die Heizkostenabrechnung in Einheiten gemessen, erfolgte die Umrechnung der Einheiten in kWh nach Anhang A Blatt 3.5 VDI 2077.

Werden Ihre Warmwasserverbräuche für die Heizkostenabrechnung in m³ gemessen, erfolgte die Umrechnung in kWh gemäß Formelberechnung nach VDI 2077 3.2.

Die im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu verwendenden tatsächlichen Messwerte für Heizung und Warmwasser können von den hier dargestellten Verbräuchen abweichen.

Wenn Ihre Verbräuche über mehrere Messsysteme (z.B. Heizkostenverteiler und Wärmezähler) erfasst werden, wurden deren Verbräuche zusammengefasst als ein Wert dargestellt.

Werden Ihre Heizungsverbräuche für die Heizkostenabrechnung in Einheiten gemessen, erfolgte die Umrechnung der Einheiten in kWh nach Anhang A Blatt 3.5 VDI 2077.

Werden Ihre Warmwasserverbräuche für die Heizkostenabrechnung in m³ gemessen, erfolgte die Umrechnung in kWh gemäß Formelberechnung nach VDI 2077 3.2.

Die im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu verwendenden tatsächlichen Messwerte für Heizung und Warmwasser können von den hier dargestellten Verbräuchen abweichen.

Wenn Ihre Verbräuche über mehrere Messsysteme erfasst werden, wurden deren Verbräuche zusammengefasst als ein Wert dargestellt.

Werden Ihre Warmwasserverbräuche für die Heizkostenabrechnung in m³ gemessen, erfolgte die Umrechnung in kWh gemäß Formelberechnung nach VDI 2077 3.2 nach der Formel für die Ermittlung der Wärmemenge fürs Trinkwasser (Warmwasserverbräuche in m³ x 1,163 x 50).

Die im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu verwendenden tatsächlichen Messwerte für Warmwasser können von den hier dargestellten Verbräuchen abweichen.

Der Gesamtkaltwasserverbrauch setzt sich aus den Verbräuchen des Kaltwasser- und Warmwasserzählers zusammen

Durch eine verbesserte Vergleichbarkeit mit der Jahresabrechnung wurde die Darstellung des Kaltwasserverbrauchs angepasst.
Der Gesamtkaltwasserverbrauch setzt sich aus den Verbräuchen des Kaltwasser- und Warmwasserzählers zusammen.

Wenn Ihre Verbräuche über mehrere Messsysteme (z.B. Heizkostenverteiler und Wärmezähler) erfasst werden, wurden deren Verbräuche zusammengefasst als ein Wert dargestellt.

Werden Ihre Heizungsverbräuche für die Heizkostenabrechnung in Einheiten gemessen, erfolgte die Umrechnung der Einheiten in kWh nach Anhang A Blatt 3.5 VDI 2077.

Werden Ihre Warmwasserverbräuche für die Heizkostenabrechnung in m³ gemessen, erfolgte die Umrechnung in kWh gemäß Formelberechnung nach VDI 2077 3.2.

Die im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu verwendenden tatsächlichen Messwerte für Heizung und Warmwasser können von den hier dargestellten Verbräuchen abweichen.

Wenn Ihre Verbräuche über mehrere Messsysteme (z.B. Heizkostenverteiler und Wärmezähler) erfasst werden, wurden deren Verbräuche zusammengefasst als ein Wert dargestellt.

Werden Ihre Heizungsverbräuche für die Heizkostenabrechnung in Einheiten gemessen, erfolgte die Umrechnung der Einheiten in kWh nach Anhang A Blatt 3.5 VDI 2077.

Werden Ihre Warmwasserverbräuche für die Heizkostenabrechnung in m³ gemessen, erfolgte die Umrechnung in kWh gemäß Formelberechnung nach VDI 2077 3.2.

Die im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu verwendenden tatsächlichen Messwerte für Heizung und Warmwasser können von den hier dargestellten Verbräuchen abweichen.

Wenn Ihre Verbräuche über mehrere Messsysteme (z.B. Heizkostenverteiler und Wärmezähler) erfasst werden, wurden deren Verbräuche zusammengefasst als ein Wert dargestellt.

Werden Ihre Heizungsverbräuche für die Heizkostenabrechnung in Einheiten gemessen, erfolgte die Umrechnung der Einheiten in kWh nach Anhang A Blatt 3.5 VDI 2077 (Einheiten / 1,144167).

Die im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu verwendenden tatsächlichen Messwerte für Heizung können von den hier dargestellten Verbräuchen abweichen.

Ein möglicher Grund: Fand im Vorjahr ein Wechsel der Erfassungsgeräte (Ausstattung mit Fernfunk) erst während des Abrechnungszeitraums statt (z.B. März), liegen keine Monatswerte für die Vormonate (Jan + Feb) vor. Dadurch werden mehrere aktuelle Werte (z.B. Jan – März) mit nur einem Vorjahreswert (März) verglichen.

Diese Anzeige ergibt sich aus einer minimalen Abweichung der einzelnen Verbräuche. Dies wird deutlich, wenn Sie die untenstehenden Grafiken genauer betrachten. Bei dem Beispiel “-0% zum Vorjahreszeitraum” sollte der Verbrauch im aktuellen Jahr minimal geringer sein als im Vorjahr.

Diese Anzeige ergibt sich aus einer minimalen Abweichung der einzelnen Verbräuche. Dies wird deutlich, wenn Sie die untenstehenden Grafiken genauer betrachten. Bei dem Beispiel “-0% zum Vorjahreszeitraum” sollte der Verbrauch im aktuellen Jahr minimal geringer sein als im Vorjahr.

Wenn im Vorjahr des selben Zeitraums noch keine Monatswerte vorlagen, ist kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich. Dieser Fall kann z.B. auftreten, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt fernfunkende Geräte verbaut wurden.

Wenn im Vorjahr des selben Zeitraums noch keine Monatswerte vorlagen, ist kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich. Dieser Fall kann z.B. auftreten, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt fernfunkende Geräte verbaut wurden.

Die unterjährigen Verbrauchsinformationen beinhalten für die Nutzer gemäß Heizkostenverordnung u. a. monatliche Informationen über den Energieverbrauch von Heizung bzw. Warmwasser inklusive Vergleiche zu Vorjahreswerten und Durchschnittsverbrauchern.
In der novellierten Heizkostenverordnung fordert der Gesetzgeber, die Messwerte für Ihre Heizung und Ihren Warmwasserverbrauch in kWh umzurechnen. Daher gibt es hier Abweichungen zu den Werten Ihrer Erfassungsgeräte.

Dies ist ausführlich auf dem rückseitigen Hinweistext auf der unterjährigen Verbrauchsinformation beschrieben. Je nach Erfassungsgerät gilt hier eine andere technische Vorschrift, welche wir befolgen.

Dies ist ausführlich auf dem rückseitigen Hinweistext auf der unterjährigen Verbrauchsinformation beschrieben. Je nach Erfassungsgerät gilt hier eine andere technische Vorschrift, welche wir befolgen.

Werden Ihre Heizungsverbräuche für die Heizkostenabrechnung in Einheiten gemessen, erfolgte die Umrechnung der Einheiten in kWh nach Anhang A Blatt 3.5 VDI 2077 (Einheiten / 1,144167).

Werden Ihre Warmwasserverbräuche für die Heizkostenabrechnung in m³ gemessen, erfolgte die Umrechnung in kWh gemäß Formelberechnung nach VDI 2077 3.2 nach der Formel für die Ermittlung der Wärmemenge fürs Trinkwasser (Warmwasserverbräuche in m³ x 1,163 x 50).

Kaltwasser wird direkt dem Leitungssystem entnommen und muss nicht erwärmt werden. Daher fallen hier keine zusätzlichen Energiemengen an. Wir haben uns dennoch entschlossen, als zusätzlichen Service die Kaltwasserwerte mit auszuweisen, da dies auch ein Verbrauch an Ressourcen darstellt, der im Rahmen der Heiz- und Betriebskostenabrechnung mit unseren Messsystemen erfasst und abgerechnet wird.

Kaltwasser wird direkt dem Leitungssystem entnommen und muss nicht erwärmt werden. Daher fallen hier keine zusätzlichen Energiemengen an. Wir haben uns dennoch entschlossen, als zusätzlichen Service die Kaltwasserwerte mit auszuweisen, da dies auch ein Verbrauch an Ressourcen darstellt, der im Rahmen der Heiz- und Betriebskostenabrechnung mit unseren Messsystemen erfasst und abgerechnet wird.

Hier gibt es verschiedene Gründe: Entweder Ihr Eigentümer/Verwalter hat uns nur mit der Abrechnung von Heizung (alternativ: Warmwasser) beauftragt und uns liegen somit nur diese Daten vor, oder: Die Geräteausstattung der anderen Energiesparte ist nicht fernfunkfähig und somit stehen uns hierfür nicht die notwendigen Daten zur Verfügung.

Zuerst: Vielen Dank – Ihr Verbrauchsverhalten ist vorbildlich und durch Ihre Einsparung tragen Sie dazu bei, dass weniger Treibhausgase emittiert werden. Hierzu ist das Gesetz gedacht. Aber – niedrigerer Verbrauch bedeutet nicht automatisch geringere Kosten. Gerade aktuell im Jahr 2021/2022 sind durch die Energiekrise die Preise für fast alle Energieträger massiv angestiegen. Es kann also sein, dass Sie trotz weniger Verbrauch mehr für Ihre Wärmeversorgung zahlen müssen. Daher bringt erst die Heizkostenabrechnung am Ende eines Jahres wirklichen Aufschluss darüber, ob Sie tatsächlich eine Rückzahlung erhalten. Wir wünschen es Ihnen!

Rechtliche Fragen

Die Regelungen der Heizkostenverordnung sind für den Gebäudeeigentümer bei Vorliegen der gerätetechnischen Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen gesetzlich verpflichtend. Ihnen als Nutzer/Bewohner steht kein Recht zu, die unterjährigen Verbrauchsinformationen „abzubestellen“. Die Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen erfolgt daher immer für die gesamte Liegenschaft.

Nein, die Voraussetzung für die Verpflichtung zur Bereitstellung der monatlichen Verbrauchsinformationen gilt erst, wenn entsprechende fernablesbare Erfassungsgeräte verbaut sind.

Es besteht eine Informationspflicht. Ab 01.01.2022 muss der Eigentümer seinen Mietern proaktiv die monatlichen Verbrauchsinformationen bereitstellen. Andernfalls haben Sie als Mieter das Recht die Kosten für Heizung und Warmwasser um 3% zu kürzen. Voraussetzung ist dafür immer eine fernfunkfähige Geräteinfrastruktur.

Es besteht eine Informationspflicht. Ab 01.01.2022 muss der Eigentümer seinen Mietern proaktiv die monatlichen Verbrauchsinformationen bereitstellen. Voraussetzung ist dafür immer eine fernfunkfähige Geräteinfrastruktur.

Die Regelungen der Heizkostenverordnung sind für den Gebäudeeigentümer bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen gesetzlich verpflichtend. Mit dem regelmäßigen Bereitstellen der unterjährigen Verbrauchsinformation kommt der Gebäudeeigentümer dieser Verpflichtung nach. Es obliegt im Anschluss dem Nutzer, ob er sich über seinen unterjährigen Verbrauch informiert. Hintergrund ist das Ziel des Gesetzgebers, das Verbrauchsverhalten transparenter zu machen und den Bewohner zum Energiesparen zu animieren.

Klare Antwort: Nein. Sobald Sie aus der Wohnung ausziehen, werden ihre Daten nicht fortgeschrieben. Ihr Verwalter oder Ihr Eigentümer meldet uns, dass Sie ausgezogen sind. Dadurch erstellen wir für den kommenden Monat eine unterjährige Verbrauchsinformation nur für Ihren Nachmieter. Ihre Verbrauchswerte werden dabei nicht angegeben.