Legionellenprüfung – Schutz für Mieterinnen und Mieter

Unser Trinkwasser gilt als sauber. Dennoch, enthält es viele Bakterien. Auch die sogenannten Legionellen kommen im Grundwasser und Trinkwasseranlagen in Wohngebäuden vor. Es handelt sich dabei um bewegliche, aerobe, stäbchenförmige Bakterien. In kleinen Mengen sind sie für den Menschen ungefährlich – steigt ihre Konzentration jedoch, können sie Krankheiten verursachen. Nicht der direkte Kontakt mit Legionellen macht krank, sondern vernebelte Luft-Wasser-Gemische wie z. B. beim Duschen.
Legionellenprüfung
Sie haben Fragen zur Legionellenprüfung?
Wir erläutern Ihnen die Details.

Wie entstehen Legionellen?

In den häufigsten Fällen entstehen Legionellen bei fehlender Wasserzirkulation sowie bei Warmwassertemperaturen zwischen 25 und 55 Grad. Dadurch fühlen sich die Bakterien in Warmwasserleitungen sowie Duschköpfen und Sauna-, Whirlpool- oder Klimaanlagen besonders wohl. Wird das Wasser regelmäßig auf ca. 70 Grad erhitzt, sterben die Erreger ab. Dies ist jedoch vor allem in Mehrfamilienhäusern kaum möglich, da das Wasser auf seinem Weg durch die Leitungen bis in die Wohnungen abkühlt.

Was ist Pflicht?

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Eigentümer/Eigentümerinnen von Wohngebäuden oder Großanlagen dazu, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen zu testen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bewohnenden zu verhindern. Die Legionellenprüfung ist mindestens alle drei Jahre Pflicht, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Ansonsten muss mindestens einmal jährlich die Prüfung durchgeführt werden, sofern nicht das Gesundheitsamt ein längeres Untersuchungsintervall festlegt.

Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahre 2018 gelten strenge gesetzliche Regelungen für Eigentümer/Eigentümerinnen und Vermieter/Vermieterinnen zur Legionellenprüfung, um die Gefahr durch Legionellen einzudämmen.

Kann ich als Mieter/Mieterin eine Legionellenprüfung von meinem Vermieter einfordern?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Mieter und Mieterinnen in ihrer Wohnung das Recht auf die Nutzung von Wasser haben, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Dementsprechend sind Vermieter und Eigentümer – sofern gewisse Kriterien erfüllt sind – ohnehin in der Pflicht, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, weshalb ein Einfordern der Legionellenuntersuchung normalerweise nicht nötig ist.

Unser Service:

BRUNATA-METRONA bietet eine Trinkwasseruntersuchung für Hausverwaltungen und Eigentümer/Eigentümerinnen an. In Kooperation mit einem leistungsstarken Partnernetz werden diese bei der regelmäßigen Legionellen-Beprobung unterstützt. Als Experten für die Wohnungswirtschaft stellen wir die Beprobung nach neuesten technischen und wissenschaftlichen Standards sicher und schützen so die Gesundheit der Bewohnenden.

Sollten Sie Rückfragen zum Ablauf der Legionellenprüfung haben, wenden Sie sich an ihre Hausverwaltung.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Gesetzlich vorgeschrieben ist die lückenlose Kontrolle zur Legionellenuntersuchung in Mietshäusern. Übersteigt die Legionellenkonzentration im Wasser den aufgezeigten Grenzwert – den sogenannten Maßnahmenwert – von ≥ 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 Milliliter Wasser, besteht Handlungsbedarf Vermieter/Vermieterinnen und Eigentümer/Eigentümerinnen müssen sofort die Bewohnenden sowie das zuständige Gesundheitsamt innerhalb von maximal 14 Tagen informieren. Je nach Ausmaß der Belastung müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden wie z.B. die die thermische Desinfektion oder ggf. auch die langfristige Sanierung der gesamten Anlage.

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Tritt ein akuter Legionellenbefall auf, sollte das Wasser nicht zum Duschen oder Putzen verwendet werden. Legionellen werden über die Atemwege aufgenommen und sind daher insbesondere bei der Körperhygiene eine Gefahr. Gegebenenfalls sollte mit dem/der Vermieter/Vermieterin besprochen werden, ob die Warmwasseraufbereitung in diesem akuten Fall bezüglich der Erhitzung des Warmwassers angepasst wird.

Eigentümer/Eigentümerinnen der Immobilie tragen die Verantwortung für die Unbedenklichkeit des Trinkwassers, das Bewohnenden zur Verfügung steht.. Dementsprechend sieht die Trinkwasserverordnung klare Kontrollintervalle vor sowie entsprechende Maßnahmen, die von Bewohnenden aber vor allem Vermietenden befolgt werden müssen. Besteht der begründete Verdacht auf Legionellen, sollten Bewohnende die Eigenümer informieren und gegebenenfalls selbst oder in Absprache eine Legionellenprüfung durchführen lassen. Tritt eine erhöhte Legionellenkonzentration auf, ist das Gesundheitsamt in Kenntnis zu setzen. Dieses informiert die Eigentümer über die jeweils festgelegten Maßnahmen, die laut Trinkwasserverordnung ergriffen werden müssen.

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