Fernablesbare Erfassungsgeräte: Vorteile auf einen Blick

Fernablesbare Erfassungsgeräte: Vorteile auf einen Blick

Die digitale Übermittlung von Verbrauchsdaten durch funkende Geräte ist der Standard der Zukunft: Dabei werden die Geräte fernausgelesen und Verbrauchsdaten direkt an unser Rechenzentrum übertragen, schnell, einfach und sicher. Der Vorteil: Es entfallen Ablesetermine vor Ort – und Sie profitieren von weniger Rückfragen durch Ihre Mieter und Mieterinnen: Diese erhalten digital einen monatlichen, detaillierten Überblick über ihren Energieverbrauch.
Schnell & unkompliziert: Datenauslesung durch fernablesbare Geräte

Vorteile auf einen Blick:

Geringe Kosten

Kosten sparen

Durch fernablesbare Geräte sind bei Mieterwechseln keine kostenpflichtigen Zwischenablesungen mehr erforderlich, denn die Verbrauchswerte werden bei der Abrechnung automatisch übernommen.

Zeitersparnis

Zeit sparen

Durch die Umstellung auf fernablesbare Geräte profitieren Sie von deutlich mehr Komfort und insgesamt weniger Aufwand im Tagesgeschäft als Immobilienverwalter:

  • Weniger Termine
    Das Betreten der Liegenschaft und der Wohnungen für die Ablesung ist nicht mehr notwendig, damit entfallen alle Sammel- und Individualtermine.
  • Weniger Aufwand für Verwalter/Eigentümer
    Verbrauchsschätzungen wegen fehlender Ablesewerte und entsprechende Rückfragen von Mietern gehören der Vergangenheit an.
Energiesparen

Energie sparen

Nur fernablesbare Erfassungsgeräte ermöglichen die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI). Mit der UVI stellen Sie als Verwalter/Vermieter Ihren Bewohnern auf Monatsbasis aktuelle Informationen über den individuellen Energie­verbrauch für Heizung und Warmwasser bereit, schnell und einfach.

Die Idee dahinter: Informierte Bewohner werden angeregt, durch Vergleiche ihr eigenes Verbrauchs­verhalten anzupassen und können so Energie sparen: Das sorgt für mehr Transparenz und ist gut für den Klimaschutz. Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Gebäude zu senken, so dass die Klimaschutz­ziele für Deutschland erreicht werden.

Praktisch für Sie: Mit der Umstellung auf fernablesbare Erfassungs­geräte wird Ihre Liegenschaft von uns direkt UVI-fähig gemacht!

Rechtssicher

Gesetzlich verpflichtend

Die Umstellung auf fernablesbare Erfassungsgeräte ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben – und muss bis spätestens Ende 2026 erfolgt sein.

Warum lohnt sich die Umstellung schon jetzt?

Knappe Ressourcen

Materielle und personelle Ressourcen sind knapp und müssen rechtzeitig eingeplant werden: Denn die europaweite Umstellung auf fernablesbare Geräte führt aktuell zu einer außergewöhnlich hohen Nachfrage bei elektronischen Bauteilen. Es lohnt sich daher, schon jetzt umzustellen und damit sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben bis 2026 erfüllen.

Kürzungsrecht der Mieter und Mieterinnen

Achtung: Mieter und Mieterinnen haben außerdem ein Kürzungsrecht von bis zu 6 Prozent der Heizkosten! Sollten Sie bis Ende 2026 noch nicht auf fernablesbare Erfassungsgeräte umgestellt haben, können Ihre Mieterinnen und Mieter 3 Prozent der Heizkosten kürzen. Sollte noch keine Umstellung auf die Unterjährige Verbrauchsinformation erfolgt sein, können sie weitere 3 Prozent der Heizkosten kürzen.

Stellen Sie jetzt auf Funktechnik um, erfüllen Sie so garantiert die gesetzlichen Vorgaben – und vermeiden Sie Kosten!

Jetzt Zeit und Papier sparen:

Verwalten Sie Ihre Liegenschaft schnell und einfach in unserem Online-Portal

Hier gibt es hilfreiche Tools und aktuelle Infos: Von der Übermittlung der Kosten- und Nutzerdaten über den Download der fertigen Abrechnung bis hin zum Dokumenten- und Rechnungsmanagement!

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