Heizkostenverordnung:
Pflichten und Fristen für Vermietende und Hausverwaltungen
Heizkostenverordnung:
Pflichten und Fristen für Vermietende und Hausverwaltungen
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV, auch HKVO) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung. Sie ist 1981 erstmals in Kraft getreten und wurde seitdem mehrfach angepasst – zuletzt 2021 mit Vorgaben zu Fernablesung und Verbrauchsinformation sowie 2023 mit weiteren Änderungen, etwa zur Abrechnung von Wärmepumpen.
Grundlage der 2021 eingeführten Vorgaben zu Fernablesung und Verbrauchsinformation ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Erlassen wird die Heizkostenverordnung auf Grundlage des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) – bis Juli 2026 als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt.
BRUNATA-METRONA unterstützt Sie dabei, die Anforderungen an Fernablesung, Verbrauchsinformation und Abrechnung umzusetzen.
Was regelt die Heizkostenverordnung?
Die Heizkostenverordnung legt fest, wie Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung erfasst, verteilt und abgerechnet werden. Ziel ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung, die Bewohnende für ihren Energieverbrauch sensibilisiert.
Grundregel der Kostenverteilung: Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach dem erfassten Verbrauch auf die einzelnen Nutzer verteilt werden. Der übrige Anteil wird nach Wohn- oder Nutzfläche umgelegt.
Die Verordnung gilt grundsätzlich für Gebäude mit zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgung sowie für bestimmte Fälle der gewerblichen Wärme- und Warmwasserlieferung. Für einzelne Gebäude und Versorgungssituationen gelten Ausnahmen und Sonderregelungen.
Fernablesung, UVI und IDA: Das gilt seit 2021
Mit der Novelle von 2021 kamen zur bestehenden Systematik der Heizkostenverordnung Digitalisierungsanforderungen hinzu: die Pflicht zu fernablesbaren Erfassungsgeräten sowie zwei neue Informationsformate für Bewohnende.
Welche Fristen und Umsetzungspflichten ergeben sich aus der Heizkostenverordnung?
Die Umsetzung der Heizkostenverordnung betrifft verschiedene Bereiche der Verbrauchserfassung und der Kommunikation mit Bewohnenden. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
| Anforderung | Frist | Bedeutung |
|---|---|---|
| Einsatz fernablesbarer Erfassungsgeräte bei neuen Installationen | seit 1.12.2021 | Neue Heizkostenverteiler sowie Warmwasser- und Wärmezähler müssen fernablesbar sein |
| Interoperabilität neu installierter fernablesbarer Geräte | seit 1.12.2022 | Neu installierte fernablesbare Ausstattungen müssen mit Systemen anderer Anbieter interoperabel sein |
| Unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) | seit Januar 2022 | Monatliche Verbrauchsinformation bei vorhandener Fernablesbarkeit |
| Ergänzende Informationen in der Abrechnung (IDA) | mit der jährlichen Heizkostenabrechnung | Zusätzliche Informationen für mehr Transparenz, unabhängig von der Messausstattung |
| Austausch nicht fernablesbarer Geräte | bis 31.12.2026 | Nachrüstung oder Austausch auf fernablesbare Technik; für Einzelfälle sieht die Heizkostenverordnung Ausnahmen vor |
| Nachrüstung auf Interoperabilität bei bis 1.12.2022 installierten fernablesbaren Geräten | bis 31.12.2031 | Betrifft ältere fernablesbare Ausstattungen, die vor der Interoperabilitätspflicht installiert wurden |
Was bedeutet die Heizkostenverordnung für Vermietende und Hausverwaltungen?
Um die Vorgaben der Heizkostenverordnung für Ihren Bestand umzusetzen, sind insbesondere folgende Schritte relevant:
BRUNATA-METRONA unterstützt Sie bei der technischen Umsetzung, der Datenübertragung sowie der monatlichen und jährlichen Kommunikation mit Ihren Bewohnenden.
So unterstützt BRUNATA-METRONA bei der Umsetzung
Kommunikation ist ein zentraler Bestandteil der Heizkostenverordnung: Verbrauchsdaten müssen aus den Wohnungen übertragen werden, die daraus gewonnenen Informationen gehen zurück an die Bewohnenden. Wir stellen Ihnen dafür die Kommunikations-Infrastruktur bereit: digitale Erfassungsgeräte, das METRONA Funksystem, ein Mieterportal und eine App.
„Nahezu alle unsere Wohnungen sind mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und fernprüfbaren Rauchmeldern ausgestattet. Unsere Mitglieder schätzen den Komfort, dass sie für Ablese- und Inspektionstermine nicht zuhause bleiben müssen. Und wir profitieren davon, dass wir bei METRONA alle Leistungen aus einer Hand zu einem fairen Preis bekommen.“
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Marco Screnci
Baugenossenschaft Villingen eG