Heizkosten­verordnung:

Pflichten und Fristen für Vermietende und Hausverwaltungen

Heizkosten­verordnung:

Pflichten und Fristen für Vermietende und Haus­verwaltungen

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV, auch HKVO) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung. Sie ist 1981 erstmals in Kraft getreten und wurde seitdem mehrfach angepasst – zuletzt 2021 mit Vorgaben zu Fernablesung und Verbrauchsinformation sowie 2023 mit weiteren Änderungen, etwa zur Abrechnung von Wärmepumpen.

Grundlage der 2021 eingeführten Vorgaben zu Fernablesung und Verbrauchsinformation ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Erlassen wird die Heizkostenverordnung auf Grundlage des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) – bis Juli 2026 als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt.

BRUNATA-METRONA unterstützt Sie dabei, die Anforderungen an Fernablesung, Verbrauchsinformation und Abrechnung umzusetzen.

Was regelt die Heizkosten­­verordnung?

Die Heizkostenverordnung legt fest, wie Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung erfasst, verteilt und abgerechnet werden. Ziel ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung, die Bewohnende für ihren Energieverbrauch sensibilisiert.

Grundregel der Kostenverteilung: Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach dem erfassten Verbrauch auf die einzelnen Nutzer verteilt werden. Der übrige Anteil wird nach Wohn- oder Nutzfläche umgelegt.

Die Verordnung gilt grundsätzlich für Gebäude mit zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgung sowie für bestimmte Fälle der gewerblichen Wärme- und Warmwasserlieferung. Für einzelne Gebäude und Versorgungssituationen gelten Ausnahmen und Sonderregelungen.

Fernablesung, UVI und IDA: Das gilt seit 2021

Mit der Novelle von 2021 kamen zur bestehenden Systematik der Heizkostenverordnung Digitalisierungsanforderungen hinzu: die Pflicht zu fernablesbaren Erfassungsgeräten sowie zwei neue Informationsformate für Bewohnende.

Mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten alle Bewohnenden automatisch ergänzende Informationen zu ihrem Energieverbrauch (IDA) – unabhängig davon, ob ihre Wohnung mit fernablesbaren Geräten ausgestattet ist. Verbrauchsvergleiche und weitere Angaben helfen dabei, den eigenen Energieverbrauch und seine Entwicklung besser einzuordnen.

Ist die Liegenschaft mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet, informieren Sie Ihre Bewohnenden monatlich über deren Verbrauch für Heizung und Warmwasser. Die UVI zeigt den Verbrauch des Vormonats sowie Vergleichswerte zum vorherigen Monat und zum entsprechenden Vorjahresmonat. So werden Veränderungen frühzeitig sichtbar und Bewohnende können ihr Verbrauchsverhalten gezielt anpassen.

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler neu installiert werden. Bereits vorhandene, nicht fernablesbare Geräte müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Neu installierte fernablesbare Geräte müssen zudem interoperabel sein. Mit dem METRONA Funksystem stellen wir Ihnen eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung.

Welche Fristen und Umsetzungs­pflichten 
ergeben sich aus der Heizkosten­­verordnung?

Die Umsetzung der Heizkostenverordnung betrifft verschiedene Bereiche der Verbrauchserfassung und der Kommunikation mit Bewohnenden. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

AnforderungFristBedeutung
Einsatz fernablesbarer Erfassungsgeräte bei neuen Installationenseit 1.12.2021Neue Heizkostenverteiler sowie Warmwasser- und Wärmezähler müssen fernablesbar sein
Interoperabilität neu installierter fernablesbarer Geräteseit 1.12.2022Neu installierte fernablesbare Ausstattungen müssen mit Systemen anderer Anbieter interoperabel sein
Unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI)seit Januar 2022Monatliche Verbrauchsinformation bei vorhandener Fernablesbarkeit
Ergänzende Informationen in der Abrechnung (IDA)mit der jährlichen HeizkostenabrechnungZusätzliche Informationen für mehr Transparenz, unabhängig von der Messausstattung
Austausch nicht fernablesbarer Gerätebis 31.12.2026Nachrüstung oder Austausch auf fernablesbare Technik; für Einzelfälle sieht die Heizkostenverordnung Ausnahmen vor
Nachrüstung auf Interoperabilität bei bis 1.12.2022 installierten fernablesbaren Gerätenbis 31.12.2031Betrifft ältere fernablesbare Ausstattungen, die vor der Interoperabilitätspflicht installiert wurden

Was bedeutet die Heizkosten­­verordnung für 
Vermietende und Haus­­verwaltungen?

Um die Vorgaben der Heizkostenverordnung für Ihren Bestand umzusetzen, sind insbesondere folgende Schritte relevant:

01

Technische Ausstattung prüfen

Sind alle Erfassungsgeräte fernablesbar und interoperabel?

02

Umrüstung planen

Nicht fernablesbare Geräte rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2026 austauschen oder nachrüsten lassen.

03

UVI und IDA sicherstellen

Bewohnende monatlich beziehungsweise jährlich über ihren Verbrauch informieren.

04

Abrechnung prüfen

Kostenverteilung von mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch einhalten.

BRUNATA-METRONA unterstützt Sie bei der technischen Umsetzung, der Datenübertragung sowie der monatlichen und jährlichen Kommunikation mit Ihren Bewohnenden.

Weitere Regelung für die Heizkosten­abrechnung: CO2-Kosten­aufteilung

Bei der Heizkostenabrechnung müssen Sie neben der Heizkosten­verordnung auch die Vorgaben zur CO2-Kosten­aufteilung beachten. Das eigenständige Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz (CO2KostAufG) legt fest, welchen Anteil Vermietende und Mietende an den CO2-Kosten tragen und welche Angaben dazu in der Heizkosten­abrechnung auszuweisen sind. Die Heizkosten­verordnung selbst regelt diese Aufteilung nicht.

So unterstützt BRUNATA-METRONA bei der Umsetzung

Kommunikation ist ein zentraler Bestandteil der Heizkostenverordnung: Verbrauchsdaten müssen aus den Wohnungen übertragen werden, die daraus gewonnenen Informationen gehen zurück an die Bewohnenden. Wir stellen Ihnen dafür die Kommunikations-Infrastruktur bereit: digitale Erfassungsgeräte, das METRONA Funksystem, ein Mieterportal und eine App.

Ihr Nutzen

Geräte aus Deutschland und der EU – inklusive professionellem Gerätemanagement

Energiedatenmanagement – wir werten die Energiedaten Ihrer Liegenschaft aus und leiten Handlungsempfehlungen ab, die Ihnen helfen können, den Energieverbrauch einzuordnen

Kommunikation mit Mietenden – verständliche Informationen und Hinweise zu UVI und IDA

Vorteile für Ihre Mietenden

Datensicherheit – sämtliche Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt, Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in Deutschland

Transparenz – Energieverbräuche werden übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt

Einsparpotenziale erkennen – die monatliche Information kann dabei helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuordnen und mögliche Einsparungen zu erkennen

„Nahezu alle unsere Wohnungen sind mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und fernprüfbaren Rauchmeldern ausgestattet. Unsere Mitglieder schätzen den Komfort, dass sie für Ablese- und Inspektionstermine nicht zuhause bleiben müssen. Und wir profitieren davon, dass wir bei METRONA alle Leistungen aus einer Hand zu einem fairen Preis bekommen.“

„Nahezu alle unsere Wohnungen sind mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und fernprüfbaren Rauchmeldern ausgestattet. Unsere Mitglieder schätzen den Komfort, dass sie für Ablese- und Inspektionstermine nicht zuhause bleiben müssen. Und wir profitieren davon, dass wir bei METRONA alle Leistungen aus einer Hand zu einem fairen Preis bekommen.“

Marco Screnci
Baugenossenschaft Villingen eG

Marco Screnci

Häufige Fragen – FAQ

Die Heizkostenverordnung gilt grundsätzlich für Gebäude mit zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgung, in denen die Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Für bestimmte Gebäude und Versorgungssituationen gelten Ausnahmen und Sonderregelungen.

Fernablesbare Erfassungsgeräte übermitteln die Verbrauchswerte automatisch, ohne dass eine Ablesung vor Ort in der Wohnung nötig ist. Dazu zählen auch sogenannte Walk-by- und Drive-by-Technologien.

Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Für Einzelfälle sieht die Heizkostenverordnung Ausnahmen vor.

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) informiert Bewohnende monatlich über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch, sofern fernablesbare Geräte installiert sind. Die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) werden allen Bewohnenden automatisch mit der jährlichen Heizkostenabrechnung bereitgestellt.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2024 zählt auch der Strom, der für die Wärmeerzeugung durch eine Wärmepumpe benötigt wird, zu den umlagefähigen Kosten und muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Haben Sie Fragen zur Heizkostenverordnung?