Integrierte Abrechnung

Souverän und effizient durch Integration

Integrierte Abrechnnung

Souverän und effizient durch Integration

Daten müssen korrekt sein, schnell zur Verfügung stehen und einfach aufbereitet werden können. Nur so lassen sich Abläufe innerhalb eines Unternehmens beschleunigen. Integrierte Abrechnungsprozesse minimieren Fehlerquellen. Dank zuverlässiger Archivierung sind Sie jederzeit auskunftsfähig.

INTAS – Integrierter Abrechnungs­service

BRUNATA-METRONA INTAS
Unser integrierter Abrechnungs­service INTAS führt Heiz- und Warmwasser­kosten­abrechnungen automatisch mit der Betriebs­­kosten­abrechnung zusammen. Somit stehen in der Abrechnungs­software in einem Dokument sämtliche Abrechnungsdaten zur Verfügung. Nutzen Sie bereits eine professionelle Verwalter­software, übermitteln wir alle relevanten Daten an Ihr System – schnell, fehlerfrei, unkompliziert.

Ihre Optionen mit INTAS

Basis – Datenaustausch

Der ARGE-Standard ermöglicht den Einsatz unserer Basis-Lösung für alle gängigen Software­lösungen. Nutzer­daten, Liegenschafts­daten, Brennstoff­kosten und Brennstoff­mengen werden elektronisch an uns übermittelt. Wir liefern ihnen dann die Ergebnis­sätze der Abrechnung für die automatisierte Übernahme in die Verwalter­software.

Standard – ARGE-Standard E898

Wir erstellen die Heizkosten­abrechnung und stellen Ihnen diese als PDF- oder TIF-Datei für Ihre Verwalter­software bereit. Die Betriebs­kosten­abrechnung wird innerhalb der Druck­steuerung und Archivierung in Ihrem System automatisiert zusammengestellt.

Individual – Wodis Sigma, SAP

Für Wodis Sigma, SAP oder Blue Eagle erfolgt die Abrechnung in unserem Abrechnungs­system. Anschießend übertragen wir Volldaten im E-Satz. Sie extrahieren daraus die Textdateien und überführen diese in die Abrechnungs­ergebnisse Ihres Verwalter­systems. Jetzt wird die Heiz­kosten­abrechnung im Design Ihrer Betriebs­kosten­abrechnung angezeigt und auch gedruckt.

Darauf können Sie sich verlassen

Schnell

Beschleunigter Abrechnungsprozess

korrekt

Vermeiden von Medienbrüchen bei der Übertragung zwischen Systemen.

kompatibel

Volle Kompatibilität mit ARGE-Standards

sicher

Sicherer Datentransfer durch SSL-Webserver

Ihr Plus bei uns

Archivierung

Systemintegrierte Archivierung von Daten.

flexibel

Kundenspezifische Anpassungen

unabhängig

Unabhängigkeit von IT-Unter­nehmen.

Beratung

Umfassende Beratung durch Expertinnen und Experten.

„An METRONA schätzen wir die zugkräftige Kombination aus digitalen Dienstleistungen und persönlicher Betreuung. Fernablesbare Erfassungsgeräte erleichtern uns die Arbeit und steigern den Komfort unserer Kunden.
Die Kommunikation mit Kunden und Dienstleistern wird durch den Ausbau von Portal-Funktionalitäten zunehmend digitaler und dadurch schneller. Dank des elektronischen Datentauschs sind die Verbrauchsabrechnungen rasch und ohne zusätzliche manuelle Eingriffe erstellt. Wenn es aber doch mal irgendwo klemmt, sorgt der METRONA-Kundenservice schnell und kompetent für die passende Lösung.“
Treuhand Rebholz

FAQ

Bis wann müssen die Hausnebenkosten abgerechnet werden?

Im Wohnraummietrecht müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode die geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen abrechnen und die Abrechnung zugestellt haben. Wird diese Frist versäumt, verlieren Sie nach § 556 Abs. 3 BGB den Anspruch auf etwaige Nachforderungen.

Der Verbrauch eines meiner Geräte wurde geschätzt. Welche Verfahren werden hier angewendet?

Kann der Warmwasser- oder Wärmeverbrauch von Nutzenden wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, schreibt § 9a (1) der HKVO eine Schätzung vor.

Dabei stehen nach diesem Paragraphen drei Schätzverfahren gleichberechtigt zur Verfügung:

  • Die Schätzung des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen
  • Die Schätzung nach vergleichbaren anderen Räumen im selben Abrechnungszeitraum
  • Die Schätzung nach dem Durchschnittsverbrauch des Gebäudes oder der Nutzergruppe

Die Heizkostenverordnung legt jedoch nicht fest, wann welches Verfahren anzuwenden ist. Wir versuchen deshalb situationsabhängig das plausibelste Schätzverfahren anzuwenden.

Hat der § 35a EStG Auswirkungen auf die Heiz- und Betriebs­kosten­abrechnung?

Nach § 35a EStG können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zu einer Steuerermäßigung führen.

Eine Abzugsfähigkeit ergibt sich dabei u.a. für folgende Bereiche:

  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse geringfügig Beschäftigter (Minijob), Steuerermäßigung 20%, höchstens 510,00 €, § 35a Abs. 1 EStG
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung 20 %, höchstens 1.200,00 €, § 35a Abs. 3 S.1 EStG
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Sozialversicherungspflichtiger, Steuerermäßigung 20%, höchstens 4.000,00 €, § 35a Abs. 2 S. 1 EstG

Aufgrund des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 03.11.2006 zu § 35a EStG sollen auch Mietende oder Wohnungseigentümer die auf sie entfallenden Arbeitskostenanteile steuerlich geltend machen können, wenn diese in der Jahresabrechnung gesondert ausgewiesen werden oder durch eine Bescheinigung der Verwaltung oder der/des Vermietenden nachgewiesen sind. Zur Erfüllung der Anforderungen von Mietenden beziehungsweise zur steuerlichen Geltendmachung eigener Kostenanteile bei Wohnungseigentum können wir einen Ausweis der Arbeitskosten der haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit unserer Abrechnungserstellung für Sie durchführen. Für den Bereich der Heizkostenabrechnung sind dies beispielsweise Wartungs- und Schornsteinfegerkosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns diese Kosten aufgeteilt nach Arbeitskosten (Lohn- und Fahrtkosten) und Materialkosten auf den Ihnen zur Verfügung gestellten Kostenformularen angeben. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie uns die jeweiligen Bruttokosten angeben, da die Ausweisung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umsatzsteuer erfolgt.

Warum sind die Kosten dieses Jahr höher als im Vorjahr, obwohl weniger Verbrauchseinheiten angezeigt werden?

Aus der Anzahl der Verbrauchseinheiten kann man keine direkten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Kosten schließen. Diese hängen im Wesentlichen von den allgemeinen Energiekosten ab. Das bedeutet, dass bei einer Preissteigerung für Erdgas oder Heizöl auch höhere Kosten entstehen, selbst wenn nicht mehr Energie verbraucht worden ist. Eine zusätzliche Einflussgröße ist das Verhalten aller Nutzenden einer Liegenschaft. Da die Kostenverteilung relativ geschieht, ergeben sich durch eine Veränderung des Nutzungsverhaltens innerhalb der Liegenschaft Auswirkungen auf die eigenen Kosten.

Im „Kommentar zur Heizkostenverordnung und zu DIN-Normen“, 1. Auflage 1981, herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V., wird u. a. ausgeführt:

„Zusammenhang zwischen der Summe der Anzeige und der Höhe des Brennstoffverbrauches bei verschiedenen Heizperioden:

Bei der Beurteilung der Zuordnung der gesamten Einheiten der Heizkostenverteiler zum Brennstoffverbrauch ist zu beachten, dass auch bei gleichem Brennstoffverbrauch verschiedener Heizperioden unterschiedliche Anzeigen auftreten können… Diese Tatsache bedeutet jedoch nicht, dass die Geräte eine fehlerhafte Verteilung mit sich bringen… Hier ist zu betonen, dass die Heizkostenverteiler keine physikalisch exakten Messgeräte darstellen, sondern nur zur Verteilung der entstandenen Kosten eingesetzt werden dürfen.

Unter Berücksichtigung dieses systemspezifischen Verhaltens ist zu beachten, dass die Anzeigen unterschiedlicher Heizperioden nicht direkt miteinander wertend verglichen werden können und dürfen.“

Warum werden an manchen Heizkörpern zwei Heizkostenverteiler montiert?

Die DIN EN 834/835 schreibt die Montage von zwei Heizkostenverteilern bei dem Überschreiten einer bestimmten Heizkörperbaulänge und der sich dadurch ergebenden unterschiedlichen Wärmeverteilung vor. Mit dieser Maßnahme lassen sich diese Wärmeunterschiede genauer und gerechter erfassen. Jeder der beiden Heizkostenverteiler erhält die halbe Bewertung. Der Verbrauch der beiden Heizkostenverteiler zusammenaddiert ergibt den Gesamtverbrauch an diesem Heizkörper.

Durch die Halbierung der Bewertungsfaktoren werden bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper übrigens keine doppelten Heizkosten abgerechnet. Jeder der beiden Heizkostenverteiler erhält lediglich den halben Bewertungsfaktor. Es ist bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper auch typisch, dass unterschiedlich hohe Verbrauchswerte angezeigt werden. An der wärmeren Zone des Einlaufs sind üblicherweise die Ablesewerte höher als im kälteren Auslaufbereich.

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