Unterjährige Verbrauchsinformationen
Monatliche Verbrauchs­informationen: transparent und automatisiert
Unterjährige Verbrauchsinformationen

Monatliche Verbrauchs­informationen: transparent und automatisiert

Die Heizkostenverordnung macht die Immobilienwirtschaft zu einer tragenden Säule im Klimaschutz: Ist ein Gebäude mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet, müssen Nutzende seit 2022 monatlich über den Verbrauch informiert werden. Diese unterjährigen Verbrauchs­informationen (UVI) ermöglichen Eigeninitiative beim Energiesparen. Kürzere Informationsintervalle erhöhen jedoch den Verwaltungsaufwand. Abhilfe schafft ein routiniertes Dienstleistungsunternehmen mit den passenden Tools.

Unterjährige Verbrauchs­informationen

Unterjährige Verbrauchsinformationen mit dem Handy ansehen

Auf Basis moderner Funktechnologien haben wir fernablesbare Erfassungsgeräte entwickelt, mit denen sich die Verbrauchsinformationen schnell und sicher übermitteln lassen. Die erfassten Daten erhalten Sie übersichtlich und optisch ansprechend im Portal oder über die Web-App. Das macht Energieverbräuche transparent und hilft Ihnen und den Mietenden, Sparpotenziale zu erkennen.

Und für den Fall, dass Sie unsere Daten in Ihrem eigenen Portal verwalten wollen, nutzen Sie einfach unseren vollautomatischen Webservice. Der sorgt dafür, dass alle unterjährigen Verbrauchsinformationen direkt von Ihrem System abgeholt und verarbeitet werden.

Darauf können Sie sich verlassen

Aussagekräftige Vergleichswerte

Exakte Daten durch Witterungsbereinigung, Durchschnittswerte und Vorjahresvergleich.

Energiesparen leicht gemacht

Transparente Verbräuche gezielt optimieren.

Gezielt investieren

„Energiefresser“ identifizieren und austauschen.

Rechtssicherheit

Wir kennen die aktuellen Verordnungen und setzen sie für unsere Kunden um.

Ihr Plus bei uns

Beste Technik

Datentransfer durch zuverlässiges Funksystem.

Transparenz

Übersichtliche Aufbereitung von Verbrauchsdaten.

Für jeden das passende Tool

Informationen jederzeit in Kundenportal und App abrufen.

Anbindung Kundensystem

Bedienkomfort durch Nutzerportal bzw. App und einfaches Übertragen der Verbrauchsdaten.

Drei Fragen an unseren Kollegen Markus Heinzinger, Produktmanager BRUNATA-METRONA München zum Thema unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI)

„Nahezu alle unsere Wohnungen sind mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und fernprüfbaren Rauchmeldern ausgestattet. Unsere Mitglieder schätzen den Komfort, dass sie für Ablese- und Inspektionstermine nicht zuhause bleiben müssen. Und wir profitieren davon, dass wir bei METRONA alle Leistungen aus einer Hand zu einem fairen Preis bekommen.
Digitalisierung ist ein wichtiges Thema für uns und wir sind überzeugt, hierfür mit METRONA den richtigen Partner an unserer Seite zu haben. Für die aktuellen Herausforderungen der EED sind wir bestens aufgestellt, Zukunftsthemen wie das Smart Meter Gateway haben wir bereits heute im Blick.“

FAQ – Häufige Fragen

Was beinhalten die unterjährigen Verbrauchsinformationen?

Die unterjährigen Verbrauchsinformationen beinhalten gemäß Heizkostenverordnung u. a. monatliche Informationen über den Energieverbrauch von Heizung bzw. Warmwasser inklusive Vergleiche zu Vorjahreswerten und Durchschnittsverbrauchern.

Wann müssen erstmals die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden, wenn bereits fernablesbare Geräte eingebaut sind?

Sollten bereits fernablesbare Erfassungsgeräte und Gateways zur Fernübertragung vorhanden sein, gilt seit dem 01.01.2022 die Verpflichtung, Ihren Nutzenden die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitzustellen.

Wie erhalten Nutzende die unterjährigen Verbrauchsinformationen? Stellt BRUNATA-METRONA eine App bzw. ein Portal zur Verfügung?

Die unterjährigen Verbrauchsinformationen werden in der Regel über folgende Wege zur Verfügung gestellt: für Kundinnen und Kunden im Online-Portal und für Nutzende im Online-Portal und über die App BRUdirekt. Die App kann im Google Playstore (Android) bzw. im App Store (iOS Apple) kostenfrei geladen werden.

BRUdirekt im AppStore BRUdirekt bei Google Play

 

 

 

 

 

 

 

 

Alternativ können Vermietende im Online-Portal eine PDF-Datei mit unterjährigen Verbrauchsinformationen herunterladen und den Nutzenden entweder per Ausdruck postalisch oder per E-Mail zukommen lassen.

Für welche Browser ist das Online-Portal nutzbar?

Das Online-Portal ist mit den nahezu allen marktüblichen Browsern (Edge, Firefox, Chrome, Safari, Opera etc.) nutzbar, sofern die jeweiligen Versionen ausreichend aktuell und nicht älter als im Regelfall acht Jahre sind. Nicht unterstützt wird Internet Explorer.

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