Heizkostenabrechnung

Transparente Heizkosten für schnellen Klimaschutz

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Transparente Heizkosten für schnellen Klimaschutz

Kaum etwas beeinflusst Wohnkosten mehr als die Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser. Damit alle Mietenden nur bezahlen, was sie tatsächlich verbraucht haben, werden die Kosten nach dem Verursacherprinzip abgerechnet. Zur Ressourcenschonung und CO2-Einsparung sollen alle Mietenden ihr Nutzungsverhalten durch unterjährige Verbrauchsinformationen kurzfristig anpassen können. Die Koordination aller Prozesse, inklusive der fristgerechten Abwicklung, übernehmen wir mit unserem umfassenden Service.

Präzise Heizkosten­abrechnung

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Montieren, messen, transparent abrechnen – digitales Heizkostenmanagement

Zeitnahe und transparente Verbrauchsdaten im Rahmen der unterjährigen Verbrauchsinformationen erfordern fernablesbare Geräte. Damit lassen sich die Verbrauchswerte schnell ermitteln und unmittelbar digital weiterverarbeiten. Ihr neuer Standard mit BRUNATA-METRONA: rechtssichere präzise Abrechnungen, modernes Gerätemanagement, Ablesung und Verbrauchsinformationen über unser Web-Portal oder die dazugehörige App.

Einfach kostenlos die App für Mieter laden:

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Portalen und zur App.

Ergänzende Informationen in der Abrechnung (IDA)

Mehr Transparenz in der Abrechnung von Energieverbräuchen

Am 01.12.2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie hat das Ziel, den Bewohnenden durch erhöhte Verbrauchstransparenz eine effizientere Nutzung von Energie zu ermöglichen. Ein neuer Bestandteil sind die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA). Diese erhalten sämtliche Bewohnende – unabhängig von der Messausstattung ihrer Wohnung – automatisch mit der jährlichen Heizkostenabrechnung.

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Schnelle Abrechnung dank komplett digitalisierter Prozesse.

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Übersichtliche, leicht nachvollziehbare Abrechnungs­dokumente reduzieren Rückfragen.

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Neue Gesetze und Verordnungen unmittelbar integriert – immer am Puls der Rechtsprechung.

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Fern­ablesbare Erfassungs­geräte für monatliche Verbrauchs­werte.

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FAQ – Häufige Fragen

Bis wann müssen die Hausnebenkosten abgerechnet werden?

Im Wohnraummietrecht müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode die geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen abrechnen und die Abrechnung zugestellt haben. Wird diese Frist versäumt, verlieren Sie nach § 556 Abs. 3 BGB den Anspruch auf etwaige Nachforderungen.

Der Verbrauch eines meiner Geräte wurde geschätzt. Welche Verfahren werden hier angewendet?

Kann der Warmwasser- oder Wärmeverbrauch von Nutzenden wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, schreibt § 9a (1) der HKVO eine Schätzung vor.

Dabei stehen nach diesem Paragraphen drei Schätzverfahren gleichberechtigt zur Verfügung:

  • Die Schätzung des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen
  • Die Schätzung nach vergleichbaren anderen Räumen im selben Abrechnungszeitraum
  • Die Schätzung nach dem Durchschnittsverbrauch des Gebäudes oder der Nutzergruppe

Die Heizkostenverordnung legt jedoch nicht fest, wann welches Verfahren anzuwenden ist. Wir versuchen deshalb situationsabhängig das plausibelste Schätzverfahren anzuwenden.

Hat der § 35a EStG Auswirkungen auf die Heiz- und Betriebs­kosten­abrechnung?

Nach § 35a EStG können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zu einer Steuerermäßigung führen.

Eine Abzugsfähigkeit ergibt sich dabei u.a. für folgende Bereiche:

  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse geringfügig Beschäftigter (Minijob), Steuerermäßigung 20%, höchstens 510,00 €, § 35a Abs. 1 EStG
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung 20 %, höchstens 1.200,00 €, § 35a Abs. 3 S.1 EStG
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Sozialversicherungspflichtiger, Steuerermäßigung 20%, höchstens 4.000,00 €, § 35a Abs. 2 S. 1 EstG

Aufgrund des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 03.11.2006 zu § 35a EStG sollen auch Mietende oder Wohnungseigentümer die auf sie entfallenden Arbeitskostenanteile steuerlich geltend machen können, wenn diese in der Jahresabrechnung gesondert ausgewiesen werden oder durch eine Bescheinigung der Verwaltung oder der/des Vermietenden nachgewiesen sind. Zur Erfüllung der Anforderungen von Mietenden beziehungsweise zur steuerlichen Geltendmachung eigener Kostenanteile bei Wohnungseigentum können wir einen Ausweis der Arbeitskosten der haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit unserer Abrechnungserstellung für Sie durchführen. Für den Bereich der Heizkostenabrechnung sind dies beispielsweise Wartungs- und Schornsteinfegerkosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns diese Kosten aufgeteilt nach Arbeitskosten (Lohn- und Fahrtkosten) und Materialkosten auf den Ihnen zur Verfügung gestellten Kostenformularen angeben. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie uns die jeweiligen Bruttokosten angeben, da die Ausweisung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umsatzsteuer erfolgt.

Warum sind die Kosten dieses Jahr höher als im Vorjahr, obwohl weniger Verbrauchseinheiten angezeigt werden?

Aus der Anzahl der Verbrauchseinheiten kann man keine direkten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Kosten schließen. Diese hängen im Wesentlichen von den allgemeinen Energiekosten ab. Das bedeutet, dass bei einer Preissteigerung für Erdgas oder Heizöl auch höhere Kosten entstehen, selbst wenn nicht mehr Energie verbraucht worden ist. Eine zusätzliche Einflussgröße ist das Verhalten aller Nutzenden einer Liegenschaft. Da die Kostenverteilung relativ geschieht, ergeben sich durch eine Veränderung des Nutzungsverhaltens innerhalb der Liegenschaft Auswirkungen auf die eigenen Kosten.

Im „Kommentar zur Heizkostenverordnung und zu DIN-Normen“, 1. Auflage 1981, herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V., wird u. a. ausgeführt:

„Zusammenhang zwischen der Summe der Anzeige und der Höhe des Brennstoffverbrauches bei verschiedenen Heizperioden:

Bei der Beurteilung der Zuordnung der gesamten Einheiten der Heizkostenverteiler zum Brennstoffverbrauch ist zu beachten, dass auch bei gleichem Brennstoffverbrauch verschiedener Heizperioden unterschiedliche Anzeigen auftreten können… Diese Tatsache bedeutet jedoch nicht, dass die Geräte eine fehlerhafte Verteilung mit sich bringen… Hier ist zu betonen, dass die Heizkostenverteiler keine physikalisch exakten Messgeräte darstellen, sondern nur zur Verteilung der entstandenen Kosten eingesetzt werden dürfen.

Unter Berücksichtigung dieses systemspezifischen Verhaltens ist zu beachten, dass die Anzeigen unterschiedlicher Heizperioden nicht direkt miteinander wertend verglichen werden können und dürfen.“

Warum werden an manchen Heizkörpern zwei Heizkostenverteiler montiert?

Die DIN EN 834/835 schreibt die Montage von zwei Heizkostenverteilern bei dem Überschreiten einer bestimmten Heizkörperbaulänge und der sich dadurch ergebenden unterschiedlichen Wärmeverteilung vor. Mit dieser Maßnahme lassen sich diese Wärmeunterschiede genauer und gerechter erfassen. Jeder der beiden Heizkostenverteiler erhält die halbe Bewertung. Der Verbrauch der beiden Heizkostenverteiler zusammenaddiert ergibt den Gesamtverbrauch an diesem Heizkörper.

Durch die Halbierung der Bewertungsfaktoren werden bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper übrigens keine doppelten Heizkosten abgerechnet. Jeder der beiden Heizkostenverteiler erhält lediglich den halben Bewertungsfaktor. Es ist bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper auch typisch, dass unterschiedlich hohe Verbrauchswerte angezeigt werden. An der wärmeren Zone des Einlaufs sind üblicherweise die Ablesewerte höher als im kälteren Auslaufbereich.

„Was ich sehr schätze, ist der persönliche Kontakt. Wenn ich beispielsweise zu einer Abrechnung Fragen habe, weiß ich, an wen ich mich wenden kann. Auch unseren Ansprechpartner im Vertrieb empfinde ich eher als Berater, denn als Verkäufer. Wir treffen uns mehrmals im Jahr, um aktuelle Themen zu besprechen. Als wir kürzlich eine größere Liegenschaft auf Funk-Verbrauchserfassung umgestellt haben, hat er uns geholfen, alle Details im Vorfeld zu beachten.“
B+B-Immobilienmanagement-OHG
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