Hausnebenkostenabrechnung

Nebenkosten spielen die Hauptrolle

BRUNATA-METRONA Hausnebenkostenabrechnung

Nebenkosten spielen die Hauptrolle

Wer eine Immobilie verwaltet oder vermietet kennt den Aufwand, der bei der Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung entsteht. Eine rechtskonforme, fristgerechte und vor allem fehlerfreie Betriebskostenabrechnung kann zeitaufwendig sein.

Haus­neben­kosten­­abrechnung

Alle Nebenkosten: Garantiert rechtssicher, schnell und vollständig

Komplexe Abrechnungen übersichtlich visualisiert – das ist unser Tagesgeschäft. Von uns erhalten Sie die Hausnebenkostenabrechnung zusammengefasst mit der Heiz- und Wasserkostenabrechnung als vollständige Betriebskostenabrechnung. Damit reduzieren Sie Ihren Aufwand und haben sofort alles im Blick. Die jährliche Gesamtabrechnung für Nutzerinnen und Nutzer steht als Buchungsunterlage mit Einzelabrechnungen fertig zur Verfügung.

Darauf können Sie sich verlassen

Komfortabel

Abrechnung aus einer Hand: Verbrauchs- und Nebenkosten

Rechtssicher

Immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung

Service

Ein gutes Gefühl für Ihre Mietenden: professionelle und unabhängige Abwicklung

Detailliert

Auf Wunsch: Gesonderter Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen und Mehrwertsteuer

Ihr Plus bei uns

Transparent

Fehlervermeidung durch vorausgefüllte Felder, Plausibilitäts-Check und einfache Datenerfassung

Neutral

Professionelle Unterstützung bei Reklamationen seitens Ihrer Kunden

Übersichtlich

Übersichtliche und verständliche Datendarstellung reduziert Rückfragen der Mietenden.

Digital

Datensicherheit durch Archivierung auf internen Servern bei BRUNATA-METRONA.

„Geschwindigkeit ist unser Markenzeichen – unsere Kunden schätzen uns dafür, dass wir ihre Anliegen umgehend erledigen. Dafür ist es unerlässlich, dass unsere Partner das Tempo mitgehen können. Mit BRUNATA-METRONA sind wir diesbezüglich auf einer Ebene. Unsere Anfragen landen nicht in einem Call Center, sondern direkt beim richtigen Ansprechpartner. Deshalb können wir uns darauf verlassen, schnell das passende Angebot bzw. eine kompetente Lösung zu erhalten. Über die Jahre hat sich dadurch eine bewährte Partnerschaft entwickelt.“
Kühl-Haus--und-Grundstücksverwaltung

FAQ – Häufige Fragen

Bis wann müssen die Hausnebenkosten abgerechnet werden?

Im Wohnraummietrecht müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode die geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen abrechnen und die Abrechnung zugestellt haben. Wird diese Frist versäumt, verlieren Sie nach § 556 Abs. 3 BGB den Anspruch auf etwaige Nachforderungen.

Der Verbrauch eines meiner Geräte wurde geschätzt. Welche Verfahren werden hier angewendet?

Kann der Warmwasser- oder Wärmeverbrauch von Nutzenden wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, schreibt § 9a (1) der HKVO eine Schätzung vor.

Dabei stehen nach diesem Paragraphen drei Schätzverfahren gleichberechtigt zur Verfügung:

  • Die Schätzung des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen
  • Die Schätzung nach vergleichbaren anderen Räumen im selben Abrechnungszeitraum
  • Die Schätzung nach dem Durchschnittsverbrauch des Gebäudes oder der Nutzergruppe

Die Heizkostenverordnung legt jedoch nicht fest, wann welches Verfahren anzuwenden ist. Wir versuchen deshalb situationsabhängig das plausibelste Schätzverfahren anzuwenden.

Hat der § 35a EStG Auswirkungen auf die Heiz- und Betriebs­kosten­abrechnung?

Nach § 35a EStG können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zu einer Steuerermäßigung führen.

Eine Abzugsfähigkeit ergibt sich dabei u.a. für folgende Bereiche:

  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse geringfügig Beschäftigter (Minijob), Steuerermäßigung 20%, höchstens 510,00 €, § 35a Abs. 1 EStG
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung 20 %, höchstens 1.200,00 €, § 35a Abs. 3 S.1 EStG
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Sozialversicherungspflichtiger, Steuerermäßigung 20%, höchstens 4.000,00 €, § 35a Abs. 2 S. 1 EstG

Aufgrund des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 03.11.2006 zu § 35a EStG sollen auch Mietende oder Wohnungseigentümer die auf sie entfallenden Arbeitskostenanteile steuerlich geltend machen können, wenn diese in der Jahresabrechnung gesondert ausgewiesen werden oder durch eine Bescheinigung der Verwaltung oder der/des Vermietenden nachgewiesen sind. Zur Erfüllung der Anforderungen von Mietenden beziehungsweise zur steuerlichen Geltendmachung eigener Kostenanteile bei Wohnungseigentum können wir einen Ausweis der Arbeitskosten der haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit unserer Abrechnungserstellung für Sie durchführen. Für den Bereich der Heizkostenabrechnung sind dies beispielsweise Wartungs- und Schornsteinfegerkosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns diese Kosten aufgeteilt nach Arbeitskosten (Lohn- und Fahrtkosten) und Materialkosten auf den Ihnen zur Verfügung gestellten Kostenformularen angeben. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie uns die jeweiligen Bruttokosten angeben, da die Ausweisung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umsatzsteuer erfolgt.

Ich habe meine Heizung nicht aufgedreht. Warum zeigt der dort angebrachte Heizkostenverteiler Einheiten an?

OPTRONIC

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten nach einer einfachen physikalischen Gesetzmäßigkeit. Je höher die Temperatur des Heizkostenverteilers, desto „mehr“ Flüssigkeit verdunstet. Dieser Vorgang findet – stark eingeschränkt – auch an kalten Heizkörpern statt. „Kaltverdunstung“ ist kein Gerätefehler, sondern Teil des Funktionsprinzips.

Um Temperatureinflüsse, die nicht durch Heizbetrieb entstehen, zu minimieren, werden die Messkapillaren überfüllt, d. h. die Geräte erhalten eine Kaltverdunstungsvorgabe.

TELMETRIC

Der Heizkostenverteiler TELMETRIC hat eine völlig andere Technik als die älteren Geräte auf Verdunstungsbasis. Der TELMETRIC ist mit seinem sensiblen Zwei-Fühler-Messverfahren in der Lage auch für einen breiten Temperaturbereich eine korrekte Verbrauchserfassung zu ermöglichen.

Hierbei wird die physikalische Gesetzmäßigkeit genutzt, dass nur dann, wenn die Heizkörpertemperatur höher als die Raumtemperatur ist, eine „Wärmeabgabe“ durch den Heizkörper stattfindet. Dieser, der jeweiligen Wohnung zugutekommende Wärmekonsum braucht nicht von der Allgemeinheit mitgetragen zu werden und stellt lediglich einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der Heizkostenabrechnung dar.

Ein Anzeigenfortschritt an „unbenutzten“ Heizkörpern kann u. a. folgende Gründe haben:

  1. Es sind Thermostatventile eingebaut. In diesen Ventilen ist eine sogenannte Frostschutzsicherung integriert, die dann in Funktion tritt, wenn die Raumtemperatur bzw. die Temperatur am Thermostatventil (z. B. durch geöffnete Fenster) unter einen fest eingestellten Wert (in der Regel 5 bis 10 Grad Celsius) fällt.
  2. Die Schließung der Ventile an einer überwiegenden Anzahl von Heizkörpern bei einer weiterlaufenden Heizungspumpe (in der Regel spät abends) hat einen ansteigenden Pumpendruck zur Folge. Hierdurch kann der Federdruck des Heizkörperventils überbrückt werden und somit Warmwasser in den Heizkörper gelangen, ohne dass es Nutzende bemerken.
Warum sind die Kosten dieses Jahr höher als im Vorjahr, obwohl weniger Verbrauchseinheiten angezeigt werden?

Aus der Anzahl der Verbrauchseinheiten kann man keine direkten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Kosten schließen. Diese hängen im Wesentlichen von den allgemeinen Energiekosten ab. Das bedeutet, dass bei einer Preissteigerung für Erdgas oder Heizöl auch höhere Kosten entstehen, selbst wenn nicht mehr Energie verbraucht worden ist. Eine zusätzliche Einflussgröße ist das Verhalten aller Nutzenden einer Liegenschaft. Da die Kostenverteilung relativ geschieht, ergeben sich durch eine Veränderung des Nutzungsverhaltens innerhalb der Liegenschaft Auswirkungen auf die eigenen Kosten.

Im „Kommentar zur Heizkostenverordnung und zu DIN-Normen“, 1. Auflage 1981, herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V., wird u. a. ausgeführt:

„Zusammenhang zwischen der Summe der Anzeige und der Höhe des Brennstoffverbrauches bei verschiedenen Heizperioden:

Bei der Beurteilung der Zuordnung der gesamten Einheiten der Heizkostenverteiler zum Brennstoffverbrauch ist zu beachten, dass auch bei gleichem Brennstoffverbrauch verschiedener Heizperioden unterschiedliche Anzeigen auftreten können… Diese Tatsache bedeutet jedoch nicht, dass die Geräte eine fehlerhafte Verteilung mit sich bringen… Hier ist zu betonen, dass die Heizkostenverteiler keine physikalisch exakten Messgeräte darstellen, sondern nur zur Verteilung der entstandenen Kosten eingesetzt werden dürfen.

Unter Berücksichtigung dieses systemspezifischen Verhaltens ist zu beachten, dass die Anzeigen unterschiedlicher Heizperioden nicht direkt miteinander wertend verglichen werden können und dürfen.“

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