Funksystem

METRONA Funksystem – die Basis für effiziente Verbrauchs­erfassung

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METRONA Funksystem – die Basis für effiziente Verbrauchs­­­­­­erfassung in Gebäuden

Wenn Sie eine Immobilie besitzen oder verwalten heißt Digitalität für Sie vor allem eins: Unabhängigkeit. Für Ihre Mieterinnen und Mieter bedeutet es auch mehr Privatsphäre. Themen wie die stichtagsgenaue Abrechnung oder die Beschleunigung von Ableseprozessen stehen beispielhaft für all das, was in Ihrem Arbeitsalltag schon heute möglich ist. Vorausgesetzt, Ihre Immobilien verfügen über die nötige Technik.

Funksysteme: Tempo ohne Limit

METRONA Funksystem

Mit dem METRONA Funksystem treffen Sie eine zukunftssichere Entscheidung. Das System ist Ihre Datenautobahn, über die Ihre Wärmezähler, Wasserzähler, Heizkostenverteiler und Rauchmelder angebunden sind. Verbrauchs- und Zustandsdaten lassen sich unkompliziert auslesen, ohne Wohnungen und Liegenschaften zu betreten. Ein zentrales Gateway sendet die Daten sicher verschlüsselt ins Rechenzentrum.

Hier werden sie mit den Kosten- und Nutzungsdaten kombiniert und individuelle Verbrauchsabrechnungen erstellt. Für Verwaltungsaufgaben genügt Ihnen jetzt der Blick ins WebPortal und Sie haben den vollständigen Überblick. Klingt einfach, ist einfach.

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Pioniere der Funktechnologie

1993 stellt BRUNATA-METRONA auf der ISH-Messe als erster Messdienstleister ein Funksystem für die Erfassung von Verbrauchswerten vor. Die neue Technologie nutzt Immobilienbetreibern und Wohnungsnutzern gleichermaßen. Wir haben die Funktechnik konsequent weiterentwickelt, um sämtliche Kundenanforderungen zu bedienen.

METRONA Rauchmelder

Der ferninspizierbare Rauchmelder erfüllt alle Anforderungen der kompletten Ferninspektion (Typ C).

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METRONA Heizkostenverteiler

Heizkostenverteiler registrieren geringste Wärmeabgaben des Heizkörpers sicher und präzise.

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METRONA Gateway

Das Gateway überträgt die Daten im vorgesehenen Intervall ins Rechenzentrum.

METRONA Gateway

METRONA Wasserzähler

Sowohl mechanische als auch elektronische Wasserzähler können in das METRONA Funksystem integriert werden.

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METRONA Wärmezähler

Wärmezähler erfassen den Verbrauch von Wärmeenergie bei Heizkörpern, Fußbodenheizung und Warmwasserbereitung.

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Smart Metering

Fernauslesung mit intelligenten Messsystemen der BRUNATA-Gruppe auf Basis von Smart Meter Gateways.

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So profitieren Sie
  • Stichtagsgenaue Abrechnung auch bei Nutzerwechsel.
  • Terminvereinbarung und Vor-Ort-Ablesung entfallen.
  • Beschleunigter Ableseprozess.
  • Wegfall von Verbrauchsschätzungen.
  • Automatischer Datentransfer ohne Medienbruch.
  • Ferninspektion von Rauchmeldern.
So profitieren Nutzende

Ihr Plus bei uns

Zukunftsfähigkeit

Die Verbrauchswerte werden monatlich vom Gateway ins Rechenzentrum übertragen und stehen zur Visualisierung der Verbräuche für die Nutzer bereit. Die Technologie des METRONA Funksystem entspricht den aktuellen Gesetzen und bildet die Grundlage für Services wie z. B. das Smart Metering.

Nachhaltig

Nachhaltigkeit

Die mit Hilfe des Funksystems erhobenen Verbrauchsdaten unterstützen Sie als Verwalter bei der Planung und Erfolgskontrolle energetischer Sanierungen. Monatliche Verbrauchswerte verdeutlichen Mietern Optimierungspotentiale und helfen beim Energiesparen.

Wirtschaftlich

Wirtschaftlichkeit

Wohnungen müssen nicht mehr betreten werden und dies reduziert die Aufwände erheblich. Die Kosten der Abrechnung verringern sich im Vergleich zu Geräten mit Vor-Ort-Ablesung deutlich. Die Gateways sind batteriebetrieben und benötigen keinen Stromanschluss.

Sicher

Datensicherheit

Das Funksystem überträgt keine personenbezogenen Daten. Alle Verbrauchsinformationen werden sicher verschlüsselt und vom Gateway direkt ins BRUNATA-METRONA-Rechenzentrum übertragen. Es kommen ausschließlich sichere Übertragungsstandards zum Einsatz.

Zuverlässig

Zuverlässigkeit

Die Netzwerkstruktur stellt sicher, dass auch bei komplexen Einbausituationen jederzeit alle Geräte erreichbar sind. So lassen sich Verbrauchsschätzungen zuverlässig vermeiden, die Abrechnungsqualität steigt weiter.

Steigen Sie jetzt auf das METRONA Funksystem um und sehen Sie den Herausforderungen der Zukunft gelassen entgegen.

Drei Fragen an unseren Kollegen Matthias Schulz, Leiter Produktmanagement Geräte & Systeme, BRUNATA-METRONA München zum Thema fernablesbaren Erfassungsgeräte

„Wir arbeiten Hand in Hand mit BRUNATA-METRONA. Mit unseren Anliegen können wir uns direkt an unseren Ansprechpartner wenden und uns darauf verlassen, dass er schnell eine passende Lösung findet.
Die Arbeiten in den Liegenschaften sind bestens organisiert. Wenn ein Techniker kommt, wird es immer rechtzeitig per Aushang angekündigt. Allerdings werden die Besuche seltener. Das liegt daran, dass wir bei den Erfassungsgeräten bereits seit längerer Zeit auf Funk setzen. Im letzten Jahr haben wir auch die Rauchmelder auf Funk umgerüstet. Das erhöht den Komfort für unsere Mieter.“
Bauverein Elze

FAQ

Was zählt nicht zu den Hausnebenkosten?

Nicht alle Kosten, die in Ihrer Liegenschaft entstehen, sind umlagefähig. So hat das BGH im Mai 2022 geurteilt, dass Mietkosten für Rauchmelder nicht umlagefähig sind. Reparaturkosten jeglicher Art oder Ersatzteilkosten dürfen ebenso nicht an Mietende weitergegeben werden. Auch Verwaltungskosten zählen nicht zu den Hausnebenkosten.

Wie werden Hausnebenkosten verteilt?

Grundsätzlich können Sie den Verteilerschlüssel der Hausnebenkosten frei in Ihrem Mietvertrag bestimmen. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Hausnebenkosten nach dem Anteil der Wohn-/Nutzfläche umzulegen. Eine Ausnahme besteht bei einer verbrauchsabhängigen Erfassung der Nebenkosten wie etwa bei den Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten.

Hat der § 35a EStG Auswirkungen auf die Heiz- und Betriebs­kosten­abrechnung?

Nach § 35a EStG können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zu einer Steuerermäßigung führen.

Eine Abzugsfähigkeit ergibt sich dabei u.a. für folgende Bereiche:

  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse geringfügig Beschäftigter (Minijob), Steuerermäßigung 20%, höchstens 510,00 €, § 35a Abs. 1 EStG
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung 20 %, höchstens 1.200,00 €, § 35a Abs. 3 S.1 EStG
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Sozialversicherungspflichtiger, Steuerermäßigung 20%, höchstens 4.000,00 €, § 35a Abs. 2 S. 1 EstG

Aufgrund des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 03.11.2006 zu § 35a EStG sollen auch Mietende oder Wohnungseigentümer die auf sie entfallenden Arbeitskostenanteile steuerlich geltend machen können, wenn diese in der Jahresabrechnung gesondert ausgewiesen werden oder durch eine Bescheinigung der Verwaltung oder der/des Vermietenden nachgewiesen sind. Zur Erfüllung der Anforderungen von Mietenden beziehungsweise zur steuerlichen Geltendmachung eigener Kostenanteile bei Wohnungseigentum können wir einen Ausweis der Arbeitskosten der haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit unserer Abrechnungserstellung für Sie durchführen. Für den Bereich der Heizkostenabrechnung sind dies beispielsweise Wartungs- und Schornsteinfegerkosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns diese Kosten aufgeteilt nach Arbeitskosten (Lohn- und Fahrtkosten) und Materialkosten auf den Ihnen zur Verfügung gestellten Kostenformularen angeben. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie uns die jeweiligen Bruttokosten angeben, da die Ausweisung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umsatzsteuer erfolgt.

Welche vertraglichen Vereinbarungen müssen bezüglich der Umlage von Hausnebenkosten getroffen werden?

Die Umlage der Hausnebenkosten auf Mietende muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Hausnebenkosten als bereits in der Miete enthalten. Die Umlagevereinbarung im Mietvertrag kann die einzelnen Hausnebenkosten entweder namentlich nennen oder auf die Aufzählung in § 2 der Betriebskostenverordnung verweisen.

Warum sind die Kosten dieses Jahr höher als im Vorjahr, obwohl weniger Verbrauchseinheiten angezeigt werden?

Aus der Anzahl der Verbrauchseinheiten kann man keine direkten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Kosten schließen. Diese hängen im Wesentlichen von den allgemeinen Energiekosten ab. Das bedeutet, dass bei einer Preissteigerung für Erdgas oder Heizöl auch höhere Kosten entstehen, selbst wenn nicht mehr Energie verbraucht worden ist. Eine zusätzliche Einflussgröße ist das Verhalten aller Nutzenden einer Liegenschaft. Da die Kostenverteilung relativ geschieht, ergeben sich durch eine Veränderung des Nutzungsverhaltens innerhalb der Liegenschaft Auswirkungen auf die eigenen Kosten.

Im „Kommentar zur Heizkostenverordnung und zu DIN-Normen“, 1. Auflage 1981, herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V., wird u. a. ausgeführt:

„Zusammenhang zwischen der Summe der Anzeige und der Höhe des Brennstoffverbrauches bei verschiedenen Heizperioden:

Bei der Beurteilung der Zuordnung der gesamten Einheiten der Heizkostenverteiler zum Brennstoffverbrauch ist zu beachten, dass auch bei gleichem Brennstoffverbrauch verschiedener Heizperioden unterschiedliche Anzeigen auftreten können… Diese Tatsache bedeutet jedoch nicht, dass die Geräte eine fehlerhafte Verteilung mit sich bringen… Hier ist zu betonen, dass die Heizkostenverteiler keine physikalisch exakten Messgeräte darstellen, sondern nur zur Verteilung der entstandenen Kosten eingesetzt werden dürfen.

Unter Berücksichtigung dieses systemspezifischen Verhaltens ist zu beachten, dass die Anzeigen unterschiedlicher Heizperioden nicht direkt miteinander wertend verglichen werden können und dürfen.“

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