Senkung der Mehrwertsteuer

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 werden für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Ab dem 01.01.2021 sollen wieder die bisherigen Sätze von 19 % und 7 % gelten. Selbstverständlich reichen wir die Mehrwertsteuersenkung komplett an Sie weiter.

Die wichtigsten Informationen für Sie:

  • Für die Bestimmung des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung entscheidend.
  • In unseren Angeboten und Aufträgen weisen wir den zum Zeitpunkt der Erstellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersatz aus. In der Rechnungsstellung der Lieferung/Dienstleistung berücksichtigen wir den Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungsausführung.
  • Beim Einreichen Ihrer abzurechnenden Heiz- und Betriebskosten ist es wichtig, dass die Rechnungen immer den zutreffenden Mehrwertsteuersatz beinhalten. In 2020 ist dies besonders wichtig, weil ein Großteil der Rechnungen von der Senkung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf 5 % betroffen sind. Hier nehmen wir keine gesonderte Prüfung vor.
  • Führt die Korrektur einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung zu einer Neuberechnung, so findet erst zu diesem Zeitpunkt die abschließende Leistungserbringung statt und für die Rechnung ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Mehrwertsteuersatz anzuwenden.

Ihre Fragen zur Mehrwertsteuersenkung beantworten wir Ihnen gerne. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.