Ihr Service zur Energie­ein­spar­ver­ordnung (EnSikuMaV)

Ihr Service zur Energie­ein­spar­ver­ordnung

EnSiKuMav

Ihr Service zur Energie­ein­spar­ver­ordnung

Kostenloses Serviceangebot: So kommen Sie Ihrer Informations­pflicht nach

Angesichts der stark eingeschränkten Verfügbarkeit von Gaslieferungen hat die Bundesregierung Ende August verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die Versorgung sicherzustellen und Verbraucher zu entlasten. Eine davon, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) erfordert von vielen Immobilienbetreibenden unmittelbares Handeln. Gehören Sie auch dazu? Wir unterstützen Sie!

Meine Liegenschaft wurde in der vergangenen Abrechnungsperiode von BRUNATA-METRONA abgerechnet

Meine Liegenschaft wird über Gaszentralheizung oder Fernwärme versorgt

Meine Liegenschaft besteht aus mindestens 10 Wohneinheiten

Wenn das zutrifft, wie geht es weiter?

Ihr Gas- bzw. Wärmelieferant ist angehalten Ihnen bis zum 30.09.2022 eine individualisierte Mitteilung über Energieverbrauch und -kosten sowie Einsparpotenzial zur Verfügung zu stellen. Daraus müssen Sie bis zum 30.10. eine individualisierte Mitteilung mit folgenden Inhalten an Ihre Nutzenden versenden:

  1. Energieverbrauch- und Energiekosten der Nutzenden der letzten vorangegangen Abrechnungsperiode
  2. Informationen über die voraussichtlichen Energiekosten der Nutzenden bei gleichem Energieverbrauch
  3. Informationen über das mögliche Einsparpotenzial der Nutzenden bei einer Reduktion der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius.

Der Vorteil für BRUNATA-METRONA Bestandskunden: Wir kümmern uns darum und stellen unseren Bestandskunden die relevanten Daten ganz automatisch bereit – schnell, bequem und unkompliziert über unser Kundenportal.

BRUNATA-METRONA ist als führender Servicepartner bestrebt, Sie bei der Erfüllung der Aufgaben aus der Anforderung bestmöglich zu unterstützen.



Um Ihnen das für Ihre Region zur Verfügung stehende Leistungsprogramm anzeigen zu können, geben Sie bitte die Postleitzahl Ihrer Liegenschaft ein und klicken Sie auf "weiter".

Ihre PLZ

Aufgrund der Kurzfristigkeit ist es möglich, dass Ihr Energieversorger die geforderten gebäudespezifischen Informationen nicht rechtzeitig liefern kann. Dann erhalten Sie Informationen auf Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude. Spätestens bis zum 31.12.2022 müssen Ihnen die gebäudespezifischen Informationen vorliegen.

Energiespartipps als Download

FAQ

Kurzfristige Maßnahmen Überblick

Energieeinsparungen zur Stärkung der Gasversorgung

Kabinett billigt Verordnung am 24. August 2022

Schnell

1. September 2022 bis 15. April 2023

Welche Regelungen gelten für Privathaushalte?

Fakultative Temperaturabsenkung durch Mietende

  1. Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mietende zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehen ausgesetzt.
  2. Erhalten bleibt: Die Pflicht von Mietenden durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.

Heizung für Schwimm- und Badebecken

  1. Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom geheizt werden.
  2. Dies gilt sowohl drinnen als auch draußen.
  3. Ausnahme: Die Beheizung ist notwendig für therapeutische Anwendungen.
  4. Nicht Betroffen: Becken in Schwimmbädern, Hotels o.ä.
Welche Sparten sind von der Informationspflicht der EnSikuMaV betroffen?

Von der Informationspflicht sind alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen betroffen, die leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden.

Ab wie vielen Wohneinheiten müssen spezifische Informationen an die Nutzenden mitgeteilt werden?

Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, haben den Nutzenden spezifische Informationen mitzuteilen.

Bis wann müssen die Gas- und Wärmelieferanten Informationen liefern?

Gas- und Wärmelieferanten teilen die Informationen bis zum 30. September 2022 mit. Alternativ sind auch Informationen auf der Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude oder Haushalte möglich. Spätestens bis zum 31. Dezember 2022 sind individualisierte Mitteilungen vom Versorger zu versenden.

Fristen
Bis wann müssen Eigentümer und Eigentümerinnen die spezifischen Informationen mitteilen?

Eigentümer und Eigentümerinnen müssen die Informationen bis 31. Oktober 2022 bzw. bis spätestens einen Monat nach Erhalt der spezifischen Informationen des Gas- bzw. Wärmelieferanten versenden. Erhalten Sie von ihrem Versorger lediglich allgemeine Informationen, so teilen Sie ihren Mietenden ihrerseits allgemeine Informationen mit.

Fristen
Was müssen Eigentümer und Eigentümerinnen mit weniger als 10 Wohneinheiten tun?

Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, leiten den Mietenden unverzüglich die Informationen weiter, die sie von ihrem Gas- oder Wärmelieferanten erhalten haben.

Weniger als 10 Wohneinheiten
Welche Informationen müssen mitgeteilt werden?

Eigentümer und Eigentümerinnen müssen ihren Mietenden folgende individualisierten Informationen mitteilen:

Vergleichswerte

Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten der Wohneinheit in der letzten Abrechnungsperiode

Liquidität

Informationen über die vorausichtl. Energiekosten der Wohneinheit auf Basis des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs bei gleichem Energieverbrauch

Transparenz

Informationen über das Einsparpotenzial der Wohneinheit bei einer Reduktion der Raumtemperatur um 1°C (d.h. Einsparung von 6%)

Sind auch WEGs von der Informationspflicht betroffen?

WEGs werden in der Verordnung nicht ausdrücklich genannt. Die Verordnung spricht von „Gebäudeeigentümern“. Damit lässt sich eine Zuständigkeit der Gemeinschaft begründen.

Seit wann gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV)?

Die Verordnung ist am 01. September in Kraft getreten und läuft am 15. April 2023 aus.

Sie nutzen bereits das Online-Portal?

Schnell und einfach – so verwalten Sie Ihre Liegenschaften im Online-Portal von BRUNATA-METRONA. Von der Übermittlung der Kosten- und Nutzerdaten über den Download der fertigen Abrechnung bis hin zum Dokumenten- und Rechnungsmanagement stehen Ihnen dort hilfreiche Tools und aktuelle Informationen zur Verfügung. Sie möchten Zeit und Papier sparen?

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