Beiblatt zum Serviceprotokoll

Die Inhalte werden derzeit überarbeitet. Bei Fragen schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Im Anschluss an den Rauchmelderservice erhalten Sie von uns ein Serviceprotokoll. Hier erläutern wir Ihnen die darin verwendeten Anmerkungen.

Rauchmelderprüfung in Ordnung.

Der Rauchmelder ist geprüft und funktioniert vollumfänglich.

Rauchmelderprüfung in Ordnung. Rauchmelderposition ist jetzt wieder DIN-konform.

Der Rauchmelder ist geprüft und funktioniert vollumfänglich. Die Rauchmelderposition entspricht jetzt wieder den DIN-Vorgaben, da der Rauchmelder ummontiert oder die Raumbeschaffenheit (Wände, Einbauschränke, etc.) verändert wurde.

Keine Ausstattung.

Gründe:

  • Zutritt zur Nutzeinheit war am Montagetermin nicht möglich.
  • Nutzer verweigerte am Montagetermin die Installation des Rauchmelders.
  • Raum war am Montagetermin verschlossen.
  • Nutzer verlangte am Montagetermin eine nicht DIN-konforme Installation des Rauchmelders.
  • Raumluftqualität war am Montagetermin für den Rauchmelder ungeeignet.

Wir konnten die Rauchmelder aus benannten Gründen nicht montieren.

Wir bitten um Rückmeldung, sobald die Rauchmeldermontage möglich ist, um diese nachzuholen.

Rauchmelderprüfung wurde nicht durchgeführt.

Gründe:

    • der Raum war am Servicetermin verschlossen.
    • die Zugangsfläche zum Rauchmelder ist verbaut.
    • der Nutzer war bei beiden Sammelterminen nicht anwesend.
    • der Nutzer war beim zweiten Sammeltermin nicht anwesend.
    • der Zutritt wurde durch den Nutzer verweigert.
    • der Nutzer war beim Individualtermin nicht anwesend.
    • die Nutzeinheit befindet sich nicht mehr in der Liegenschaft.
    • es besteht kein Vertrag für dieses Gerät, daher wurde kein Service durchgeführt.

Wir konnten die Rauchmelder aus benannten Gründen nicht prüfen.

Die Rauchmelder werden daher erst wieder im nächsten Turnus (Rauchmelderservice einmal jährlich) geprüft. Sofern Sie zeitnah einen erneuten kostenpflichtigen Termin zur Wartung wünschen, wenden Sie sich bitte gerne an das zuständige Service-Center.

Bei Nutzeinheiten, die sich nicht mehr in der Liegenschaft befinden bzw. bei Geräten, für die kein Servicevertrag besteht, führen wir keinen Service durch. In beiden Fällen brauchen Sie keinen Termin zur Wartung mit dem zuständigen Service-Center zu vereinbaren.

Rauchmelderpröfung wurde nicht durchgeföhrt (gilt för Rauchmelder mit Funksystem).

Es gibt missverständliche Rückmeldungen. Unser Service-Center setzt sich zur erneuten kostenfreien Überprüfung des Rauchmelders direkt mit Ihnen / dem Nutzer in Verbindung.

Keine Rauchmelder-Ausstattung gemäß Kundenvereinbarung.

Es handelt sich um Gewerbe- oder Nutzeinheiten, die nicht unter die Ausstattungspflicht fallen oder deren Ausstattung Sie nicht beauftragt haben.

Rauchmelderposition ist nicht mehr DIN-konform. Der geforderte Mindestabstand zu Einrichtungsgegenständen bzw. Wänden wird unterschritten. [Eine Ummontage ist möglich.]

Der Rauchmelder mit eingebautem Funksystem misst einen Abstand von 50 cm um das Gerät. Wird der Abstand durch Einrichtungsgegenstände (Wände, Einbauschränke, etc.) unterschritten, meldet er einen Abstandsfehler. Wir können nur prüfen, ob eine Ummontage möglich ist und diese ggfs. durchführen, wenn Sie uns die zusätzliche Mängelmeldung unterschrieben zusenden. Bitte setzen Sie sich davor ggf. mit dem Nutzer in Verbindung, um zu klären, ob die Räumlichkeiten seit Montage verändert wurden.

Der Rauchmelder ohne eingebautes Funksystem misst den Abstand um das Gerät nicht. Aus diesem Grund hat unser Service-Center direkt in der Wohnung den Rauchmelder geprüft. In diesem Fall erhalten Sie den Hinweis, dass eine Ummontage möglich ist.
Falls Sie eine Ummontage des Rauchmelders wünschen, senden Sie uns bitte die zusätzliche Mängelmeldung unterschrieben zurück. Wir veranlassen dann eine Ummontage.

Rauchmelderposition ist nicht mehr DIN-konform. Der geforderte Mindestabstand zu Einrichtungsgegenständen bzw. Wänden wird unterschritten. [Eine Ummontage ist nicht möglich.]

Der Rauchmelder mit eingebautem Funksystem misst einen Abstand von 50 cm um das Gerät. Wird der Abstand durch Einrichtungsgegenstände (Wände, Einbauschränke, etc.) unterschritten, meldet er einen Abstandsfehler. Wir können nur prüfen, ob eine Ummontage möglich ist und diese ggfs. durchführen, wenn Sie uns die zusätzliche Mängelmeldung unterschrieben zusenden. Bitte setzen Sie sich davor ggf. mit dem Nutzer in Verbindung, um zu klären, ob die Räumlichkeiten seit Montage verändert wurden.

Der Rauchmelder ohne eingebautes Funksystem misst den Abstand um das Gerät nicht. Aus diesem Grund hat unser Service-Center direkt in der Wohnung den Rauchmelder geprüft. In diesem Fall erhalten Sie den Hinweis, dass eine Ummontage nicht möglich ist, da die Raumbeschaffenheit (Wände, Einbauschränke, etc.) dies nicht zulässt. Der Rauchmelder ist voll funktionsfähig und korrekt montiert. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Zusätzlicher Rauchmelder aufgrund normativer bzw. gesetzlicher Anforderungen notwendig.

Die Raumnutzung wurde seit Montage verändert (z. B. zusätzliche Schlafmöglichkeit). Bitte senden Sie uns die zusätzliche Mängelmeldung unterschrieben zurück. Wir veranlassen dann eine Montage, sodass die Wohnung DIN-konform ausgestattet ist.

Rauchmelder fehlt.

Der Rauchmelder wurde entfernt, bzw. zerstört. Eine Neumontage ist erforderlich. Bitte senden Sie uns dazu die zusätzliche Mängelmeldung unterschrieben zurück. Wir veranlassen dann eine Montage.

Rauchmelder ist zerstört.

Der Rauchmelder wurde entfernt, bzw. zerstört. Eine Neumontage ist erforderlich. Bitte senden Sie uns dazu die zusätzliche Mängelmeldung unterschrieben zurück. Wir veranlassen dann eine Montage.

Rauchmelder ist vom Rauchmeldersockel entfernt.

Der Rauchmelder wurde entfernt, bzw. zerstört. Eine Neumontage ist erforderlich. Bitte senden Sie uns dazu die zusätzliche Mängelmeldung unterschrieben zurück. Wir veranlassen dann eine Montage.

Das Gerät ist defekt.

Der Rauchmelder ist defekt. Unser Service-Center setzt sich direkt mit Ihnen / dem Nutzer in Verbindung, um eine kostenfreie Reparatur zu veranlassen. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.