Die Kosten für die unterjährigen Verbrauchsinformationen fallen für alle Nutzenden der Liegenschaft an. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die unterjährigen Verbrauchsinformationen verpflichtend bereitzustellen sind. Sollten sich einzelne Nutzende nicht im Nutzerportal registrieren, können die Informationen zum Beispiel per E-Mail als PDF oder per Post zur Verfügung gestellt werden.