Der Datensammler wurde in der Regel in einem Mietangebot zusammen mit den Erfassungsgeräten für eine Betriebsdauer von 10 Jahren vorgesehen. Ein Austausch der Datensammler vor dem eigentlichen Regelaustausch ist nicht wirtschaftlich. Wir werden Sie informieren, wenn unter Einhaltung der rechtlichen Fristen für den Austausch der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, auch der Austausch des Datensammlers ansteht und werden Ihnen dann die unterjährigen Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen.

Nicht gefunden, was Sie suchen?