FAQ

Wie verhalte ich mich, wenn lediglich ein Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz steht?

Im Gesetz gibt es dazu keine präzise Aussage. Unsere Auslegung sieht jedoch vor, dass der Denkmalschutz im Kontext des CO2-Kostenaufteilung immer für die gesamte Liegenschaft berücksichtigt wird, auch wenn nur ein Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz steht.

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