Grundsätzlich können Sie den Verteilerschlüssel der Hausnebenkosten frei in Ihrem Mietvertrag bestimmen. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Hausnebenkosten nach dem Anteil der Wohn-/Nutzfläche umzulegen. Eine Ausnahme besteht bei einer verbrauchsabhängigen Erfassung der Nebenkosten wie etwa bei den Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten.