Die Projektierung und Installation von Rauchmeldern wird in der Anwendungsrichtlinie DIN 14676 geregelt.

Wo: An der Raumdecke

Wohin: Möglichst mittig

Wie hoch: Maximale Raumhöhe 6 m

Überwachungsfläche pro Rauchmelder: Max. 60 m²

Zu allen Einrichtungsgegenständen und Wänden ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten.

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