Die Projektierung und Installation von Rauchmeldern wird in der Anwendungsrichtlinie DIN 14676 geregelt.
Wo: An der Raumdecke
Wohin: Möglichst mittig
Wie hoch: Maximale Raumhöhe 6 m
Überwachungsfläche pro Rauchmelder: Max. 60 m²
Zu allen Einrichtungsgegenständen und Wänden ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten.