Eigentümerwechsel: Haus gekauft oder geerbt – was jetzt?
Lehnen Sie sich erst einmal zurück. Viele Dinge rund um die Verbrauchsabrechnung in Ihrem Gebäude laufen bereits im Hintergrund. Wir kümmern uns darum, dass Verbräuche erfasst und korrekt abgerechnet werden.
Viele neue Eigentümer stehen genau an diesem Punkt und fragen sich: Was muss ich jetzt eigentlich tun?
Auf dieser Seite erfahren Sie einfach und Schritt für Schritt, was das für Sie bedeutet – und was Sie jetzt tun sollten.
Das passiert gerade automatisch
In Ihrem Gebäude ist bereits vieles vorbereitet:
- Messgeräte für Heizung und Wasser sind installiert
- Verbrauchsdaten werden laufend erfasst
- Die jährliche Abrechnung wird vorbereitet
- Ihre Liegenschaft ist bei uns bereits angelegt
Sie starten also nicht bei null – wir haben die Grundlagen bereits geschaffen.
Warum das Ganze überhaupt gemacht wird
Die Verbrauchserfassung und Abrechnung erfüllt zwei wichtige Zwecke:
Fairness
Jede Person im Gebäude zahlt genau das, was sie verbraucht.
Wer weniger verbraucht, zahlt weniger – wer mehr verbraucht, entsprechend mehr.
Bewussterer Energieverbrauch
Wenn der eigene Verbrauch direkte Auswirkungen auf die Kosten hat,
gehen viele Menschen automatisch sparsamer mit Energie um.
Das führt oft zu geringeren Kosten und einem bewussteren Umgang mit Ressourcen.
Das ist jetzt wichtig
Damit alles reibungslos weiterläuft, sind nur wenige Schritte notwendig:
Wichtig für Sie als Eigentümer
Damit die Abrechnung korrekt und rechtssicher erstellt werden kann, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Abrechnung läuft immer über 12 Monate
Die Abrechnung erfolgt immer für einen Zeitraum von 12 Monaten (meist ein Kalenderjahr).
Wichtig für Sie: Auch wenn Sie das Gebäude erst im Laufe des Jahres übernommen haben, erstellen Sie die komplette Abrechnung für dieses Jahr.
Abstimmung mit dem bisherigen Eigentümer
Damit die Abrechnung korrekt erstellt werden kann, benötigen Sie vollständige Unterlagen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- bereits bezahlte Rechnungen (z. B. Energie, Wasser)
- Vorauszahlungen der Mieter
- relevante Vertragsunterlagen
Tipp: Stimmen Sie die Übergabe möglichst vollständig mit dem bisherigen Eigentümer ab.
Fristen unbedingt einhalten
Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten bei den Mietern vorliegen.
Dafür ist wichtig: Sie müssen uns Ihre Kosten rechtzeitig übermitteln.
Vollständige Daten sind erforderlich
Für eine korrekte Abrechnung benötigen wir vollständige Angaben.
Wichtig: Der Leistungsempfänger (Eigentümer) muss mit vollständigem Namen und vollständiger Anschrift angegeben sein.
Änderungen sofort melden
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich etwas ändert:
- Eigentümer
- Hausverwaltung / Postempfänger
- Kontaktdaten
Nur so können wir eine rechtssichere Abrechnung gewährleisten.
Ihre Verträge einfach erklärt
Je nachdem, welche Leistungen für Ihr Gebäude bestehen, ergeben sich unterschiedliche Aufgaben:
Heizung / Heizung & Warmwasser
Wir erfassen den Verbrauch in den einzelnen Wohnungen und erstellen die Abrechnung.
Ihre Aufgabe:
Sie übermitteln uns die Energiekosten.
Kaltwasser
Wir erfassen den Wasserverbrauch und bereiten die Abrechnung vor.
Ihre Aufgabe:
Sie melden uns die Wasserkosten.
Hausnebenkosten
Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung weiterer Betriebskosten.
Ihre Aufgabe:
Sie stellen uns die umlagefähigen Kosten zur Verfügung.
Im Kundenportal werden Sie dabei Schritt für Schritt geführt.
Rauchmelderservice
Wir kümmern uns um die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder.
Für Sie bedeutet das:
- Bei ferninspizierbaren Geräten: keine Aktion erforderlich
- Bei anderen Geräten: Wartung vor Ort notwendig
Terminankündigung erfolgt per Hausaushang
Die Ergebnisse können Sie im Kundenportal einsehen
Häufige Fragen – FAQ
Begriffe einfach erklärt
Liegenschaft = Ihr Gebäude
Abrechnungszeitraum = Zeitraum, für den Verbräuche erfasst und verteilt werden (im Normalfall 12 Monate, oft identisch mit dem Kalenderjahr)
Verbrauchserfassung = Messung von Heizenergie- und Wasserverbräuchen
Noch Fragen?
Viele Anliegen lassen sich direkt über das Kundenportal klären.
Alternativ finden Sie weitere Informationen auf unserer Website oder kontaktieren Sie uns.