Energieausweis 2026: Was sich durch 
die EPBD in Deutschland ändert

Blei im Trinkwasser

In Deutschland bleiben bestehende Energieausweise gültig, jedoch werden neue Ausweise voraussichtlich aufwendiger, datenintensiver und teurer. Wir erklären, was die EPBD für Ihre Energieausweise bedeutet – und wann sich ein früher Auftrag lohnen kann.

Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) ist bis Mai 2026 in deutsches Recht zu überführen. Ziel der Richtlinie ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden in der Europäischen Union schrittweise zu verbessern und den Gebäudebestand langfristig klimaneutral auszurichten.

Ein zentraler Baustein dabei ist der Energieausweis, der künftig eine stärkere Rolle im regulatorischen Rahmen spielen wird. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung auf nationaler Ebene noch aussteht, ist absehbar: Anforderungen, Datentiefe und Bedeutung des Energieausweises werden zunehmen. Wir ordnen die Entwicklungen für Sie ein und zeigen, was das für Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Eigentümerinnen und Eigentümer heute bereits bedeutet – und was nicht.

Was ist die EPBD – und was bedeutet sie grundsätzlich?

Die europäische Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Sie ist Teil des „Fit for 55“-Pakets und verfolgt das Ziel, den Gebäudebestand in Europa bis 2050 schrittweise klimaneutral auszurichten.

Kern der überarbeiteten Richtlinie sind verbindliche Effizienzziele für den Gebäudebestand der Mitgliedstaaten. So soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden im Vergleich zu 2020 bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Besonders ineffiziente Gebäude sollen dabei vorrangig modernisiert werden.

Darüber hinaus setzt die Richtlinie neue Standards für Neubauten, stärkt Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit der energetischen Qualität von Gebäuden und sieht den Aufbau nationaler Gebäudedatenbanken vor.

Für Deutschland bedeutet das: Die Vorgaben müssen bis Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Mit der Umsetzung werden bestehende Regelungen im Gebäudeenergiegesetz voraussichtlich angepasst.

Wissenswertes auf einen Blick

  • Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
  • Der Energieausweis wird künftig stärker in den regulatorischen Rahmen eingebunden.
  • Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren und müssen nicht rückwirkend angepasst werden.
  • Die konkrete nationale Ausgestaltung ist derzeit noch offen; ein Referentenentwurf lag zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.
  • Absehbar ist ein höherer Daten- und Prüfaufwand bei der Erstellung neuer Energieausweise.
  • Energieausweise sollen künftig stärker standardisiert und noch vergleichbarer werden.

Welche Rolle spielt künftig der Energieausweis?

Im Rahmen der europäischen Gebäuderichtlinie wird der Energieausweis künftig stärker in den regulatorischen Kontext eingebunden. Er soll nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung eine Rolle spielen, sondern auch im Zusammenhang mit größeren Sanierungen und der strategischen Bewertung von Gebäudebeständen an Bedeutung gewinnen.

Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz über die energetische Qualität von Gebäuden zu erhöhen und die Vergleichbarkeit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern. Dafür ist unter anderem eine einheitlichere Effizienzklassifizierung vorgesehen. Zudem sollen Energieausweise künftig stärker mit nationalen Gebäudedatenbanken verknüpft werden.

Auch die inhaltlichen Anforderungen dürften steigen. Erwartet werden unter anderem ein erweiterter Datenumfang, zusätzliche Prüfschritte sowie differenziertere Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der Energieausweis entwickelt sich damit vom reinen Nachweisdokument zunehmend zu einem Informationsinstrument im regulatorischen Rahmen der Immobilienbewirtschaftung.

Was bleibt unverändert?

Auch mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie ergeben sich für Eigentümerinnen und Eigentümer keine rückwirkenden Verpflichtungen. Energieausweise, die nach geltendem Recht ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren.

Das bedeutet: Bestehende Energieausweise müssen nicht nachträglich angepasst oder ersetzt werden. Wer heute über einen gültigen Energieausweis verfügt, kann diesen auch nach Inkrafttreten neuer gesetzlicher Vorgaben wie vorgesehen nutzen.

Zudem liegt aktuell noch kein Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der EPBD vor. Konkrete Änderungen für den Energieausweis ergeben sich daher erst mit der Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes. Bis dahin gilt die bestehende Rechtslage unverändert.

Auch wenn die konkrete nationale Ausgestaltung der EPBD derzeit noch nicht vorliegt, lassen sich aus der europäischen Richtlinie bereits grundlegende Entwicklungen ableiten. Für den Energieausweis ist absehbar, dass die inhaltlichen und formalen Anforderungen künftig steigen werden.

Dazu zählen voraussichtlich ein größerer Datenumfang, zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten sowie weiterentwickelte Empfehlungen zur energetischen Verbesserung von Gebäuden. Ziel ist es, Energieausweise innerhalb der Europäischen Union vergleichbarer zu machen und ihre Aussagekraft zu erhöhen.

Mit den erweiterten Anforderungen steigt in der Regel auch der Aufwand bei Erstellung und Prüfung von Energieausweisen. Die Prozesse werden komplexer als heute. Konkrete Aussagen zu Umfang, Dauer oder Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Was ist absehbar – auch wenn Details noch fehlen?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem gültigen Energieausweis besteht kein zwingender Handlungsbedarf. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin wie vorgesehen genutzt werden.

Dennoch kann es sinnvoll sein, den eigenen Gebäudebestand mit Blick auf anstehende regulatorische Änderungen frühzeitig einzuordnen und für alle Liegenschaften den Energieausweis ausstellen zu lassen, so lange die Datenbereitstellung einfacher und die Kosten für die Erstellung niedriger sind. Insbesondere dann, wenn Sie in absehbarer Zeit ohnehin neue Energieausweise benötigen – etwa im Zusammenhang mit Neuvermietungen oder der strategischen Planung Ihres Bestands.

Es empfiehlt sich somit eine Ausstellung nach aktueller Rechtslage. So nutzen Sie die bestehenden Vorgaben, vermeiden möglichen Mehraufwand und sichern sich Planungssicherheit für bis zu zehn Jahre.

Welche Entscheidung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Bestandssituation und den geplanten Maßnahmen ab.

Was bedeutet die EPBD für Ihre bestehenden und neuen Energieausweise?

Wir beobachten die nationale Umsetzung der EPBD fortlaufend und informieren Sie transparent über relevante Änderungen. Als Partner der Immobilienwirtschaft unterstützen wir Verwaltungen, kommunale Wohnungsunternehmen sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, die Auswirkungen auf ihre Energieausweise frühzeitig zu verstehen und einzuordnen.

Sobald konkrete gesetzliche Vorgaben vorliegen, informieren wir transparent über die relevanten Änderungen und deren praktische Bedeutung. Dabei legen wir Wert auf eine klare Einordnung: Was ist verpflichtend, was ist empfehlenswert – und wo besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Wie wir Sie durch die EPBD-Umsetzung begleiten

Take-aways

  • Es besteht aktuell kein zwingender Handlungsbedarf.
  • Der Energieausweis wird künftig anspruchsvoller und relevanter.
  • Es empfiehlt sich zeitnah eine Ausstellung für den gesamten Gebäudebestand nach aktueller Rechtslage
  • Ein heute ausgestellter Energieausweis bietet Planungssicherheit für bis zu zehn Jahre.
  • Frühzeitige Einordnung schafft Klarheit im Umgang mit kommenden regulatorischen Änderungen.

Häufige Fragen – FAQ

Nein. Energieausweise, die nach geltendem Recht ausgestellt wurden, behalten ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren. Es gibt keine rückwirkende Anpassungspflicht.

Die europäische Gebäuderichtlinie muss bis Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Konkrete Änderungen für den Energieausweis ergeben sich erst u.a. mit der Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes. Ein Referentenentwurf liegt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.

Hierzu sind derzeit keine verbindlichen Aussagen möglich. Die EPBD sieht eine stärkere Harmonisierung und Vergleichbarkeit innerhalb der EU und eine Anpassung der Energieeffizienzklassen vor. Wie sich dies konkret auf die nationale Klassifizierung auswirkt, wird erst mit der gesetzlichen Umsetzung feststehen.

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Anforderungen steigen werden – etwa durch einen erweiterten Datenumfang, zusätzliche Prüfpflichten oder weiterentwickelte Effizienzempfehlungen. Konkrete Details hängen jedoch von der nationalen Ausgestaltung ab.

Konkrete Aussagen zur Preisentwicklung sind derzeit nicht möglich. Da mit höheren inhaltlichen und formalen Anforderungen zu rechnen ist, kann sich der Erstellungsaufwand künftig erhöhen. Welche Auswirkungen dies im Einzelnen haben wird, lässt sich erst nach Vorliegen der gesetzlichen Vorgaben beurteilen.

Ein genereller Handlungsbedarf besteht nicht. Dennoch empfiehlt sich zeitnah eine Ausstellung von Energieausweisen für den gesamten Gebäudebestand nach aktueller Rechtslage. Die dann erstellten oder bestehenden gültigen Ausweise können bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren weiterhin genutzt werden.

Wir verfolgen die nationale Umsetzung der EPBD fortlaufend und informieren, sobald konkrete gesetzliche Änderungen feststehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Auswirkungen auf Ihren Bestand einzuordnen.