Trinkwasseranalyse

FAQ – HƤufige Fragen

Trinkwasseranalyse

In welchem Turnus ist zu prĆ¼fen?

GemƤƟ Trinkwasserverordnung ist mindestens alle drei Jahre eine PrĆ¼fung auf Legionellenbefall vorzunehmen (orientierende Untersuchung). FĆ¼r ƶffentliche GebƤude gilt ein jƤhrliches Untersuchungsintervall (z. B. Hotels, Fitnessstudios, etc.).

Betreibende einer Trinkwasseranlage mĆ¼ssen bei Legionellenbefall eine Vielzahl von weiteren Fristen im Auge behalten. Das gilt sowohl fĆ¼r die weiteren Untersuchungen (weitergehende Untersuchung und Nachuntersuchung) als auch fĆ¼r flankierende MaƟnahmen, wie Nutzende zu informieren und die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt.

Was passiert mit der Probe?

Wasserproben mĆ¼ssen 14 Tage im Labor angesetzt werden. Die Analyseergebnisse liegen in der Regel 16-18 Kalendertage nach Probenahmetermin vor. AnschlieƟend Ć¼bermittelt das LaborĀ  das Ergebnis an EigentĆ¼mer/Verwaltung. Nur akkreditierte PrĆ¼flabore gemƤƟ Ā§15 Abs. 4 TrinkwV, sowie ISO 11731, DIN EN ISO 11731-2, DIN EN ISO 8199 dĆ¼rfen die Probe analysieren. FĆ¼r den Transport und die Lagerung der Proben sind strikte Standards einzuhalten (DIN EN ISO 19458, ISO 11731, DIN EN ISO 11731-2).

Was passiert, wenn Legionellen gefunden werden?

Ein Befund (ā‰„100 KBE/100ml) muss dem zustƤndigen Gesundheitsamt unverzĆ¼glich gemeldet werden. Die Einleitung der erforderlichen MaƟnahmen hat umgehend zu erfolgen. Folgende Kontaminationsgrade werden unterschieden:

  • mittlere Kontamination (ā‰„ 100 koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml)
  • hohe Kontamination (> 1.000 KBE/100 ml)
  • extrem hohe Kontamination (> 10.000 KBE/100 ml)

Bei einer mittleren Kontamination von 100 oder mehr KBE (koloniebildenden Einheiten) pro 100 ml gilt Trinkwasser als belastet. Allerdings besteht bei diesem Wert nur ein geringes Infektionsrisiko, kurzfristige MaƟnahmen sind nicht vorgeschrieben.

Ɯber 1.000 KBE/100 ml sind kurzfristige MaƟnahmen erforderlich, z. B. eine chemische oder thermische Desinfektion.

Ɯber 10.000 KBE/100 ml kƶnnen ein sofortiges Duschverbot, weitere NutzungseinschrƤnkungen sowie bauliche AbƤnderungen vorgeschrieben werden. In EinzelfƤllen entscheidet dies das zustƤndige Gesundheitsamt.

Was sind Legionellen und wo kommen sie vor?

Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien/Umweltkeime, die vor allem in erwƤrmtem Wasser und somit auch in Trinkwasser-Hausinstallationen vorkommen. Ideale Wachstumsbedingungen herrschen zwischen 25 Ā°C und 45 Ā°C. Erst bei Wassertemperaturen oberhalb von 55 Ā°C wird das Legionellen-Wachstum wirksam gehemmt. Oberhalb von 60 Ā°C sterben die Bakterien in der Regel ab.

Was versteht man unter einer ā€žGroƟanlage zur TrinkwassererwƤrmungā€œ?

Eine ā€žGroƟanlage zur TrinkwassererwƤrmungā€œ ist eine Anlage mit einem Speicher-TrinkwassererwƤrmer oder zentralem Durchfluss-TrinkwassererwƤrmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern und mindestens einer Rohrleitung mit einem Inhalt von mehr als drei Litern zwischen Abgang des TrinkwassererwƤrmers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle (vgl. DVGW-Arbeitsblatt W 551).

Welche Pflichten bestehen nach der PrĆ¼fung?

Im Befundfall sind zahlreiche wichtige Dinge fĆ¼r Sie zu beachten. Die einzelnen Schritte skizzieren wir Ihnen hier auf:

Information an Mietende

  • Informieren Sie Ihre Mietenden und MiteigentĆ¼mer Ć¼ber das Ergebnis der orientierenden Untersuchung.
  • KĆ¼ndigen Sie an, dass weitere Probenahmetermine erforderlich sind und der Zugang zur Wohnung gewƤhrleistet werden muss.

GefƤhrdungsanalyse und MaƟnahmen

  • Die Frist zur Nachuntersuchung ist mit 4 Wochen sehr eng. Sie benƶtigen ein geeignetes Dienstleistungsunternehmen, das eine GefƤhrdungsanalyse durchfĆ¼hrt und daraus empfohlene MaƟnahmen zur LegionellenbekƤmpfung fristgerecht umsetzt.
  • Mƶglicherweise ist eine zusƤtzliche, weitergehende Untersuchung nƶtig.

Unser Kooperationspartner bietet Ihnen modulare Dienstleistungspakete von der Analyse und Beratung Ć¼ber SofortmaƟnahmen, Intervention sowie Desinfektion bis hin zu nachhaltigen Konzepten bei Legionellenbefall.

Fristen und Kontakt zum Gesundheitsamt

  • Informieren Sie das Gesundheitsamt vorab Ć¼ber die geplanten MaƟnahmen.
  • Teilen Sie dem Gesundheitsamt den geplanten Termin zur weitergehenden Untersuchung / Nachuntersuchung mit.
  • Kƶnnen Sie absehen, dass Sie die Frist von 4 Wochen bis zur nƤchsten Nachuntersuchung nicht einhalten kƶnnen, kontaktieren Sie Ihr zustƤndiges Gesundheitsamt und bitten Sie um eine FristverlƤngerung.
  • KlƤren Sie, ob der Untersuchungsumfang geƤndert werden soll und teilen Sie uns dies mit.

Auftrag zur Nachuntersuchung

Erteilen Sie uns am besten gleich den Auftrag zur DurchfĆ¼hrung der Nachuntersuchung. Bitte beachten Sie, es besteht eine Dokumentationspflicht sowie eine 10-jƤhrige Aufbewahrungspflicht der Untersuchungsergebnisse. Wir archivieren die Ergebnisse entsprechend fĆ¼r Sie.

Wer darf Proben entnehmen?

Die Probenahme darf nur durch zertifizierte Personen erfolgen (ISO 17025 und DAkkS 71 SD 4011) an geeigneten Zapfstellen unter Beachtung der DIN EN ISO 19458. Unsere Partnerunternehmen fĆ¼r Trinkwasseranalysen sind ausschlieƟlich akkreditierte Labore, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gelistet sind. Probenahme und Analyse sind also in der Hand des Labors, die Koordination erfolgt durch BRUNATA-METRONA. Die dabei unterstĆ¼tzenden Probenehmer sind in das QualitƤtsmanagement des Labors eingebunden.

Wer haftet bei VersƤumnis der PrĆ¼fung?

Juristisch gesehen tragen alle EigentĆ¼mer und Betreibende von Trinkwasserinstallationen in GebƤuden, in denen eine Trinkwasserabgabe an Dritte mƶglich ist, die Verantwortung und ein entsprechendes Haftungsrisiko.

Betroffene Vermietende, die gegen die Trinkwasserverordnung verstoƟen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer GeldbuƟe geahndet werden kann. Das Gleiche gilt, wenn die Ergebnisse nicht rechtzeitig an das Gesundheitsamt Ć¼bersendet oder die Unterlagen nicht zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Wer ist von der Untersuchung betroffen?

EigentĆ¼mer und Verwaltende von GebƤuden mit mehr als zwei Wohnungen sind verpflichtet, alle drei Jahre ihre GroƟanlage zur TrinkwassererwƤrmung einer LegionellenprĆ¼fung zu unterziehen. Ausnahmen: Ein- und ZweifamilienhƤuser; reine Selbstnutzung ohne Vermietung; Trinkwasseranlage ohne Warmwasser; dezentrale Warmwasseraufbereitung.

Generell gilt fĆ¼r die Pflicht zur Legionellenuntersuchung: Wenn Sie alle folgenden Fragen mit ā€žjaā€œ beantworten, mĆ¼ssen Sie mindestens alle drei Jahre eine Untersuchung auf Legionellen durchfĆ¼hren lassen.

  1. Ihr GebƤude hat mehr als 2 Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist?
  2. In der Liegenschaft ist eine zentrale Anlage zur ErwƤrmung des Trinkwassers vorhanden?
  3. VerfĆ¼gen die Wohnungen Ć¼ber Duschen?
  4. Kann die Warmwasserinstallation mehr als 400 Liter Wasser speichern oder greift die 3-Liter-Regel*?

*3-Liter-Regel: Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen TrinkwassererwƤrmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle (vgl. DVGW-Arbeitsblatt W 551)

Wer trƤgt die Kosten?

Die Kosten des Betriebes der zentralen Warmwasser-Versorgungsanlage kƶnnen auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden, soweit deren Umlage vertraglich wirksam vereinbart wurde. Die Kosten der Probenahme sind als Betriebskosten umlagefƤhig. Dies gilt nur fĆ¼r die systemische Erstuntersuchung, also fĆ¼r die orientierende Untersuchung. Die Kosten fĆ¼r die nachfolgenden Untersuchungen im Falle eines positiven Legionellenbefunds sind nicht umlagefƤhig.

Wie gefƤhrlich sind Legionellen?

Legionellen sind Auslƶser von teilweise tƶdlich verlaufenden LungenentzĆ¼ndungen. Eine Infektion erfolgt in der Regel durch die Inhalation legionellenhaltiger Aerosole, also durch das Einatmen von bakterienhaltigen Luft-Wasser-Gemischen. Diese Luft-Wasser-Gemische werden z. B. beim Duschen, in Klimaanlagen oder Whirlpoools erzeugt. Besonders gefƤhrdet sind Ƥltere Personen und Kleinkinder.

Wie ist mit dem Ergebnis zu verfahren?

Anzeigen und Handlungspflichten werden in Ā§ 16 TrinkwV geregelt. Ein Befund (>100 KBE/100ml) wird dem zustƤndigen Gesundheitsamt unverzĆ¼glich durch die Untersuchungsstelle/das Labor gemeldet. Die Einleitung der erforderlichen MaƟnahmen hat umgehend zu erfolgen. Informations- und Berichtspflichten werden in Ā§ 21 TrinkwV geregelt: Nutzerinnen und Nutzer sowie EigentĆ¼mer des Anwesens mĆ¼ssen umgehend Ć¼ber die Legionellenkontamination sowie Ć¼ber erforderliche MaƟnahmen und Verhaltensregeln informiert werden.

Wo werden die Proben entnommen?

Basierend auf der DIN EN ISO 19458 ist die Probenahme an folgenden Stellen vorzunehmen:

  • am Ausgang des Warmwasserbereiters (Warmwasserleitung)
  • am Ende der Zirkulationsleitung bzw. vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher (vor der Zirkulationspumpe und nicht zwischen Warmwasserbereiter und Zirkulationspumpe)
  • am Ende jeder Steigleitung (an der vom Warmwasserbereiter am weitesten entfernten Entnahmestelle ā€“ z.B. Dachgeschosswohnung)

EigentĆ¼mer beauftragen den Einbau einer genormten Probenahmearmatur (desinfektionsfƤhig) an Eintritt und Austritt des Speichers. Im Zuge des Einbaus ist es wirtschaftlich sinnvoll, gleichzeitig den nach der Heizkostenverordnung vorgeschriebenen Einbau eines WƤrmezƤhlers zur Warmwasserabtrennung von der Heizung vorzunehmen.

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