Measuring Instruments Directive (MID)

Bei der MID handelt es sich um die europäische Richtlinie 2004/22/EG. Die MID Richtlinie dient der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Bereitstellung von Messgeräten in der EU. Zu den von der MID erfassten Messgerätearten gehören Versorgungsmessgeräte wie Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler.

Die wichtigsten Änderungen

Wasserzähler
  • Bei Wasserzählern ändern sich die charakteristischen Durchflüsse: der Nenndurchfluss (Qn) wird durch den Dauerdurchfluss (Q3) ersetzt. Es ändert sich nicht nur die Bezeichnung sondern auch der Durchflusswert (aus Qn=1,5 m³/h wird Q3=2,5 m³/h).
  • Bei der Neu-Montage von Messkapselzählern dürfen keine Adapter mehr eingesetzt werden. Daher haben wir das Produktportfolio um zahlreiche weitere Messkapselzähler mit verschiedenen Anschlussschnittstellen erweitert, um die Gehäuse der gängigsten Hersteller bedienen zu können.
Wärmezähler/Kältezähler
  • Aufgrund ihrer spezifischen Zulassung für Wärme- oder Kälteerfassung, dürfen Geräte nur noch gemäß ihrer Zulassung eingesetzt werden. Das bedeutet: Für Heizungsanlagen dürfen nur Wärmezähler verwendet werden, für Kälteanlagen ausschließlich entsprechende Kältezähler. Weiter weist die neue Gesetzgebung darauf hin, dass Temperaturfühler bis qp 6 direkteintauchend eingebaut werden müssen. Für einige der bereits eingebauten Tauchhülsen gilt eine Duldungsregelung bis 2026.
  • Bei dem Austausch eines Wärmezählers muss die vorhandene Tauchhülse erkannt und nach den technischen Richtlinien identifiziert werden. Existiert für dieses Modell eine Duldungsregelung, so muss es entsprechend gekennzeichnet werden. Tauchhülsen ohne Duldungsregelung sind zu ersetzen – entweder durch ein geduldetes Modell oder durch den Umbau der Messstelle auf direkteintauchende Temperaturfühler.