Rauchmelder-Ferninspektion: Fortschritt oder Sicherheitsrisiko?

In fast allen Bundesländern besteht die Pflicht zur Ausstattung von Wohnräumen mit Rauchmeldern. Um die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherzustellen, sind jährliche Prüfungen vorgeschrieben. Darüber, wie diese Prüfung durchzuführen ist, gibt es Diskussionen. Dabei ist die maßgebliche Verordnung eindeutig. Vor mehr als zehn Jahren begannen die ersten Bundesländer, die lebensrettenden Geräte für Mietwohnungen verpflichtend vorzuschreiben.
Mittlerweile existiert in fast jedem Bundesland eine Rauchmelderpflicht. Zunächst war die Angelegenheit klar: „Prüfung“ bedeutete eine physische Inspektion jedes Rauchmelders vor Ort. Diese erforderte naturgemäß aufwendige Terminkoordination im Vorfeld für den Prüfenden sowie Anwesenheitspflicht für den Wohnungsnutzer zum Prüftermin. Die Logistik rund um die jährlichen Prüfungen ist komplex. Daher übernehmen häufig Messdienstleister diesen Service, wie etwa BRUNATA-METRONA.

DIN-Novelle macht den Weg frei

Die Novelle der Richtlinie DIN 14676 im September 2012 eröffnete „die grundsätzliche Möglichkeit, auch andere gleichwertige Maßnahmen für die Inspektion einschließlich der Funktionsprüfung von Rauchmeldern anzuwenden.“ Ausdrückliches Ziel dieser Neuregelung war es, „Innovation und neue Technologien nicht zu behindern.“ Die DIN 14676 schreibt eine Überprüfung der Rauchmelder im Jahresrhythmus vor und beschreibt, was geprüft werden muss. Es werden jedoch keine Vorgaben an das Wie gemacht. Seit Verabschiedung der DIN-Novelle kann eine Ferninspektion die Prüfung vor Ort also ersetzen. Der Weg war frei für eine neue Generation von Rauchmeldern. Diese neuen Geräte verfügen über zusätzliche Funktionen. Mittels der Abdecküberwachung erkennt das Gerät, ob die Raucheindringöffnungen frei sind. Funktionsrelevante Beschädigungen werden durch regelmäßige Selbsttests entdeckt und gemeldet. Die Lageprüfung stellt fest, ob sich das Gerät noch an der Decke befindet oder ob es demontiert wurde. Die Umgebungsprüfung stellt sicher, dass sich keine Hindernisse in der Nähe befinden, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchmelder behindern würden. Und die Funktionalität des akustischen Signalgebers wird durch die Alarmprüfung sichergestellt. Lage- und Umgebungsprüfung sind Ausstattungsmerkmale, über die konventionelle Rauchmelder in der Regel nicht verfügen. Da diese Funktionen bei den fernprüfbaren Modellen das ganze Jahr über aktiv sind sorgen sie für erhöhte Sicherheit. Ein weiteres Plus an Sicherheit entsteht dadurch, dass fernprüfbare Geräte tatsächlich nahezu alle geprüft werden können. Wird die jährliche Kontrolle in Form einer Prüfung vor Ort vollzogen, so passiert es in bis zu 5 % der Fälle, dass kein Zutritt zur Wohnung möglich ist.

Herausforderung Nutzungsänderung

Das hat natürlich einen gewissen Preis. Für konventionelle Rauchmelder spricht also, dass sie in der Anschaffung etwas günstiger sind. Kritiker der Fernprüfung verweisen gerne darauf, dass bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen nur vor Ort festgestellt werden könnten. Abhilfe schafft hier eine optimale Ausstattung aller Räume mit Rauchmeldern von Anfang an (mit Ausnahme von Küche und Bad/WC). Der Gebäudeeigentümer hat also die Wahl zwischen Geräten mit oder ohne Fernprüfung. Wichtig ist in erster Linie, dass er auf qualitativ hochwertige Geräte (Q-Label) und professionelle Beratung, Montage, Wartung sowie rechtssichere Dokumentation achtet. Mit mehr als einer Million installierter Geräte unterschiedlicher Hersteller sind fernprüfbare Rauchmelder längst keine Zukunftstechnologie mehr.
Erschienen im Bundesbaublatt Ausgabe 05/2015 Download als PDF