Fazit

Legionellen sind grundsätzlich im Trinkwasser enthalten. Bleibt ihre Konzentration unter 100 KBE, ist die Trinkwasseranalyse für den Verwalter/Eigentümer einfach zu koordinieren. Im Falle einer erhöhten Konzentration kann der Koordinationsaufwand – bedingt durch die Anzahl der beteiligten Akteure, die engen Fristen und die gesetzlichen Vorgaben – schnell zum Fulltime-Job werden. Deshalb kann es ratsam sein, externe Unterstützung zu engagieren. Das schafft Entlastung und hilft, Stolperfallen bei der Koordination, der Dokumentation und der Archivierung zu vermeiden.

Autor: Christopher Intsiful
BRUNATA-METRONA

  • Der Gutachter, der die Gefährdungsanalyse durchführt, sollte laut Empfehlung des Umweltbundesamts ein qualifizierter Mitarbeiter eines Unternehmens aus einemder folgenden Bereiche sein:
    • technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene, akkreditiert gemäß DIN EN ISO 17020,
    • nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 TrinkwV 2001 zugelassene Untersuchungsstellen (Labore),
    • Planungs- und Ingenieurbüros (Planer) oder Handwerksbetriebe des Installationshandwerks (Vertrags-Installationsunternehmen nach AVBWasserV).
  • Um Befangenheit zu vermeiden, dürfen nur Personen die Gefährdungsanalyse durchführen, die nicht an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb der Trinkwasser- Installation beteiligt waren bzw. sind.
  • Der Installateur, der die Maßnahmen zur Beseitigung durchführt, darf weder die Beprobung durchführen, noch die Gefährdungsanalyse erstellen, um Befangenheit auszuschließen.
Außerdem muss der Verwalter/Eigentümer beim Gutachter eine Gefährdungsanalyse in Auftrag geben. Dabei ermittelt ein Fachmann planerische, bau- und betriebstechnische Mängel der Warmwasseranlage. Aus der Analyse lassen sich die notwendigen Abhilfemaßnahmen ableiten und zeitlich priorisieren. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird der Installateur eingeschaltet. Wieder gilt es, schnell zu handeln, denn die erste Nachuntersuchung muss bereits innerhalb einer Frist von maximal einem Monat nach der weitergehenden Untersuchung erfolgen.
Ergibt diese Nachuntersuchung einen weiterhin erhöhten Legionellenwert, müssen innerhalb eines Monats weitere Maßnahmen festgelegt und durchgeführt werden und erneut eine Nachuntersuchung stattfinden. Waren die Maßnahmen erfolgreich und die Zahl der koloniebildenden Einheiten liegt wieder unter dem zulässigen Grenzwert von 100 KBE, erfolgt die nächste Nachuntersuchung erst nach drei Monaten. Vorausgesetzt der Wert ist weiterhin niedrig, folgt ein Jahr später die dritte Nachuntersuchung. Ist auch hier alles im grünen Bereich, kehrt man zum regulären Drei-Jahres-Zyklus zurück.
Qualifikationen und Richtlinien Die Komplexität der erforderlichen Maßnahmenabfolge lässt es reizvoll erscheinen, möglichst viele dieser Maßnahmen zu bündeln, um den Aufwand dadurch zu reduzieren. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber fordert für alle Tätigkeiten im Rahmen einer Trinkwasseranalyse nachgewiesene Qualifikationen. Bei bestimmten Aufgaben schreibt er sogar explizit eine Trennung der Verantwortlichkeiten vor, um Befangenheit zu vermeiden:

  • Das Labor muss von der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAkks) akkreditiert sein und im Laborverzeichnis aufgelistet sein

  • Der Probenehmer muss in das Qualitätssicherungssystem des Labors eingebunden sein (relevante Richtlinien: ISO 17025 und DAkks 71 SD 4 011). Darüber hinaus muss er auf Basis der deutschen Trinkwasserakademie geschult und zertifiziert sein (nach VDI/DVGW 6023). Nur wenn er beide Bedingungen erfüllt, darf er eine Beprobung im Sinne der Trinkwasserverordnung durchführen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Trinkwasseranalyse ist im Grunde eine simple Angelegenheit. Alle drei Jahre muss eine orientierende Untersuchung (auch systemische Untersuchung genannt) durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Untersuchung wird der Legionellengehalt des Trinkwassers analysiert. Dazu nehmen zertifizierte Probenehmer an exakt definierten Stellen Wasserproben, die anschließend in einem akkreditierten Labor untersucht werden. Liegt das Ergebnis nicht über einem Wert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml, gilt dies als geringe Kontamination und ist gesundheitlich unbedenklich. Die Probenahme wird dokumentiert und archiviert und der Verwalter/Eigentümer hat wieder für drei Jahre Ruhe, bis die nächste orientierende Untersuchung fällig ist.
Je nach Region liegt in bis zu 15 Prozent aller Fälle das Ergebnis aller orientierenden Untersuchungen über 100 KBE. Das zeigen die Ergebnisse mehrerer hunderttausend Proben in mehreren zehntausend Liegenschaften, die die BRUNATA-METRONA-Gruppe seit 2013 durchgeführt hat. Für die betroffenen Verwalter/Eigentümer kann es bei einem solchen Befund schnell unübersichtlich werden.
Neben dem Labor und seinen Probenehmern gilt es nun, folgende Akteure zu koordinieren:

  • das Gesundheitsamt
  • die Nutzer
  • den Gutachter
  • den Installateur

Erschwerend kommt hinzu, dass die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen innerhalb bestimmter Fristen umgesetzt werden müssen. Einige dieser Fristen sind sehr knapp bemessen.
Herausforderung: Enge Fristen
Unverzüglich muss der Verwalter/Eigentümer das Gesundheitsamt sowie die Bewohner des Hauses informieren. Zudem muss er in Zusammenarbeit mit dem Labor eine weitergehende Untersuchung ansetzen. Je nach Kontaminationsgrad bleiben ihm hierfür vier Wochen oder sogar weniger Zeit. Bei extrem hoher Kontamination muss die weitergehende Untersuchung sogar unverzüglich stattfinden. Die weitergehende Untersuchung erfordert zusätzliche Beprobungen. Daher müssen auch wieder Termine mit den Nutzern koordiniert werden.

> Befall     > Kein Befall

Verantwortlichkeiten und Fristen bei der Trinkwasseranalyse

Die Kunst der Koordination

Bringt die dreijährige Legionellenprüfung einen stark positiven Befund, beginnt ein Stakkato enger Nachprüfungsfristen. Im Übrigen ist bei Analysen und eventuellen Gegenmaßnahmen eine Art „Gewaltenteilung“ einzuhalten.

Probenahme am Warmwasserbereiter

Erschienen in IVV immobilien vermieten & verwalten 5/2016 Download als PDF