1. Und schließlich gibt es noch „smarte“ Komponenten, die problematische Situationen erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Dazu gehört die Abschaltung eines versehentlich nicht ausgeschalteten Herdes, aber auch die Benachrichtigung von Betreuungspersonen bei gesundheitlichen Problemen des Bewohners.

Ausblick
Für das Smart-Home-Projekt hat der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen der Westsächsischen Wohn- und Baugenossenschaft Zwickau den „Genossenschaftspreis Wohnen 2015“ verliehen. Ein Kriterium dieser Auszeichnung ist die Finanzierbarkeit. Wichtig bei Innovationen, die möglichst vielen Menschen zugutekommen sollen, ist es, die Kosten nicht aus den Augen zu verlieren. Die Hochschule und BRUNATA-METRONA sind zuversichtlich, die Investition für die IITI-Grundausstattung auf 1 – 2 Prozent der Neubaukosten einer Mietwohnung reduzieren zu können, sodass IITIs auch für den allgemeinen Mietsektor und sozialen Wohnungsbau infrage kommen. Die Soft- und Hardwarekonzepte der IITI stützen sich weitgehend auf Open-Source-Produkte wie LINUX als Betriebssystem und OSGi als allgemeinzugängliche und standardisierte Plattformen. Die Rechte für die IITI-K onzeption liegen zudem weitgehend im öffentlichrechtlichen Sektor, sodass unabhängige und offen unterstützte Weiterentwicklungen möglich sind.

Autor: Christopher Intsiful
BRUNATA-METRONA

Die WEWOBAU nutzt die IITI neben der starken Senkung der Heizkosten zur Unterstützung einer altersgerecht angepassten Wohnkultur. In Kooperation mit der WHZ hat die Wohngenossenschaft eine Ambient-Assisted-Living (AAL) Musterwohnung aufgebaut. Darunter versteht man die Ausstattung mit Assistenzsystemen zur technischen Unterstützung im Alter für ein selbstbestimmtes Leben.
Ergonomie und hilfreiche Technik
„Willkommen zu Hause!“ So begrüßt einen die Musterwohnung, wenn man nach dem Öffnen der Tür den Kommen-Gehen-Taster betätigt. Zu sehen ist von der Technik jedoch nichts – und das ist durchaus beabsichtigt. Die diversen Helferlein sollen sich diskret im Hintergrund halten und lediglich in Erscheinung treten, wenn sie gebraucht werden.
Zentrales Element ist ein Flachbildschirm an der Wand in der Größe eines Tablets. Der sogenannte FlatSat ermöglicht die zentrale Steuerung der Wohnungsfunktionen und vermittelt dem Bewohner zahlreiche hilfreiche Informationen beispielsweise zum Status der Fenster oder der Beleuchtung. Die Ausstattung der Wohnung wurde in enger Kooperation zwischen der Hochschule, dem Eigentümer und Vertretern der Zielgruppe entwickelt und lässt sich grob in drei Kategorien einteilen:

  1. Die erste Gruppe von hilfreichen Details betrifft den Bereich der Ergonomie. Dazu gehören beispielsweise die bodengleiche Dusche, ein erhöhter Backofen oder Gardinenleisten, die sich absenken lassen, um das Abnehmen und Aufhängen der Vorhänge zu erleichtern.
  2. Die zweite Gruppe bilden Erinnerungsund Assistenzsysteme. Sie zeigen beispielsweise offene Fenster oder Schränke an, signalisieren Ereignisse wie Türklingeln oder die Beendigung von Waschmaschinenprogrammen oder beleuchten nachts bei Bedarf den Weg zur Toilette.
Zwickauer WEBOBAU kooperiert mit der Wissenschaft

Neues Konzept: Assistenz-Technik über Energieeinsparung finanzieren

Das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre hochzuschrauben, hat der Bundesfinanzminister unlängst vorgeschlagen und damit heftige Debatten ausgelöst. Außerhalb jeder Diskussion ist jedoch der Auslöser des Vorschlags: Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Leider erfreuen sich dabei nicht alle bester Gesundheit. Die Zahl der Senioren, die Unterstützung in einigen Lebensbereichen benötigen, steigt stetig. Unklar ist bisher, wie diese Unterstützung finanziert werden kann.
Hier setzt die Idee an, die eine Forschergruppe der Westsächsischen Hochschule in Zwickau (WHZ) unter der Leitung von Professor Dr. Tobias Teich verfolgt. Ihr Ziel ist es, ältere Menschen so zu unterstützen, dass sie möglichst lange in den eigenen Wänden wohnen können. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (Potenzialanalyse altersgerechte Wohnungsanpassung, Prognos AG, März 2014) hat ergeben, dass der altersgerechte Wohnraumumbau ab dem Jahr 2020 ein jährliches Einsparpotenzial von über 5 Milliarden Euro bietet, da dadurch ein großer Anteil der extrem teuren stationären Pflege vermieden werden kann.
Der Plan der Hochschule sieht vor, den Wohnungsumbau durch Energieeinsparungen beim Heizen zu finanzieren. Die Forscher sind der Ansicht, dass die effizienteste Möglichkeit zur Senkung der Heizkosten nicht etwa in moderner Heiztechnik oder zusätzlicher Dämmung liegt, sondern in einer intelligenten Heizungssteuerung mit Einzelraumregelung.
Genossenschaft möchte alte Mieter halten
Gemeinsam mit der Westsächsischen Wohn- und Baugenossenschaft eG Zwickau (WEWOBAU) wird die Idee realisiert. Die Motivation der WEWOBAU wird schnell klar, wenn man den Altersschnitt ihrer Mieter betrachtet. Dieser liegt bei 65 Jahren – die Genossenschaft kann also gut als Modell dafür dienen, was vielen Wohnungsunternehmen in Deutschland noch bevorsteht. Den ersten Teil des Plans hat die WEWOBAU bereits erfolgreich realisiert: Mehr als 200 Wohnungen sind bereits mit modernen Einzelraumregelungen ausgestattet. Der Primärenergieverbrauch dieser Wohnungen hat sich durchschnittlich um mehr als 20 Prozent verringert.
Dieser beeindruckende Wert entsteht nicht in erster Linie durch komplexe und teure Technik, sondern dadurch, dass man bekanntes Wissen zur Heizungssteuerung konsequent und automatisiert umsetzt.
Ähnlich wie beim Autofahren, lässt sich beim Heizen sehr viel Energie sparen, wenn man auf rasantes „Beschleunigen“ und „Vollbremsungen“ verzichtet. Die Forscher der WHZ haben ein System entwickelt, in dem der Nutzer lediglich die gewünschte Raumtemperatur vorgibt und eine „Intelligente IT-Infrastruktur (IITI)“ diese Temperatur möglichst sparsam realisiert.
Die BRUNATA-METRONA-Gruppe übernimmt für die IITI die Realisierung drahtloser, funkgestützter Kommunikationslösungen für Temperaturmessung, Energieabgabe, Heizungssteuerung, Lüftung und Interaktion des Wohnungsnutzers mit der IITI. Hierbei wird die klassische Geräteausstattung, die heute ausschließlich zur Heizkostenverteilung dient, mit zusätzlichen Funktionalitäten versehen, ohne wesentliche Kostensteigerungen zu verursachen.
Die IITI garantiert allen Wohnungsnutzern eine einheitliche technische Grundausstattung ihrer Wohnung. Diese Grundausstattung ist in der Lage, die unüberschaubare Vielfalt digitaler Angebote des Marktes sinnvoll und variabel auf die individuellen Bedürfnisse jedes Bewohners zuzuschneiden, sodass sie von ihm flexibel in Anspruch genommen oder wahlweise auch ignoriert werden kann.
Erschienen in IVV immobilien vermieten & verwalten 6/2016 Download als PDF
Fazit

Legionellen sind grundsätzlich im Trinkwasser enthalten. Bleibt ihre Konzentration unter 100 KBE, ist die Trinkwasseranalyse für den Verwalter/Eigentümer einfach zu koordinieren. Im Falle einer erhöhten Konzentration kann der Koordinationsaufwand – bedingt durch die Anzahl der beteiligten Akteure, die engen Fristen und die gesetzlichen Vorgaben – schnell zum Fulltime-Job werden. Deshalb kann es ratsam sein, externe Unterstützung zu engagieren. Das schafft Entlastung und hilft, Stolperfallen bei der Koordination, der Dokumentation und der Archivierung zu vermeiden.

Autor: Christopher Intsiful
BRUNATA-METRONA

  • Der Gutachter, der die Gefährdungsanalyse durchführt, sollte laut Empfehlung des Umweltbundesamts ein qualifizierter Mitarbeiter eines Unternehmens aus einemder folgenden Bereiche sein:
    • technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene, akkreditiert gemäß DIN EN ISO 17020,
    • nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 TrinkwV 2001 zugelassene Untersuchungsstellen (Labore),
    • Planungs- und Ingenieurbüros (Planer) oder Handwerksbetriebe des Installationshandwerks (Vertrags-Installationsunternehmen nach AVBWasserV).
  • Um Befangenheit zu vermeiden, dürfen nur Personen die Gefährdungsanalyse durchführen, die nicht an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb der Trinkwasser- Installation beteiligt waren bzw. sind.
  • Der Installateur, der die Maßnahmen zur Beseitigung durchführt, darf weder die Beprobung durchführen, noch die Gefährdungsanalyse erstellen, um Befangenheit auszuschließen.

Probenahme am Warmwasserbereiter

Außerdem muss der Verwalter/Eigentümer beim Gutachter eine Gefährdungsanalyse in Auftrag geben. Dabei ermittelt ein Fachmann planerische, bau- und betriebstechnische Mängel der Warmwasseranlage. Aus der Analyse lassen sich die notwendigen Abhilfemaßnahmen ableiten und zeitlich priorisieren. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird der Installateur eingeschaltet. Wieder gilt es, schnell zu handeln, denn die erste Nachuntersuchung muss bereits innerhalb einer Frist von maximal einem Monat nach der weitergehenden Untersuchung erfolgen.
Ergibt diese Nachuntersuchung einen weiterhin erhöhten Legionellenwert, müssen innerhalb eines Monats weitere Maßnahmen festgelegt und durchgeführt werden und erneut eine Nachuntersuchung stattfinden. Waren die Maßnahmen erfolgreich und die Zahl der koloniebildenden Einheiten liegt wieder unter dem zulässigen Grenzwert von 100 KBE, erfolgt die nächste Nachuntersuchung erst nach drei Monaten. Vorausgesetzt der Wert ist weiterhin niedrig, folgt ein Jahr später die dritte Nachuntersuchung. Ist auch hier alles im grünen Bereich, kehrt man zum regulären Drei-Jahres-Zyklus zurück.
Qualifikationen und Richtlinien Die Komplexität der erforderlichen Maßnahmenabfolge lässt es reizvoll erscheinen, möglichst viele dieser Maßnahmen zu bündeln, um den Aufwand dadurch zu reduzieren. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber fordert für alle Tätigkeiten im Rahmen einer Trinkwasseranalyse nachgewiesene Qualifikationen. Bei bestimmten Aufgaben schreibt er sogar explizit eine Trennung der Verantwortlichkeiten vor, um Befangenheit zu vermeiden:

  • Das Labor muss von der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAkks) akkreditiert sein und im Laborverzeichnis aufgelistet sein

  • Der Probenehmer muss in das Qualitätssicherungssystem des Labors eingebunden sein (relevante Richtlinien: ISO 17025 und DAkks 71 SD 4 011). Darüber hinaus muss er auf Basis der deutschen Trinkwasserakademie geschult und zertifiziert sein (nach VDI/DVGW 6023). Nur wenn er beide Bedingungen erfüllt, darf er eine Beprobung im Sinne der Trinkwasserverordnung durchführen.

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