Energieausweis 2026: Was sich durch die EPBD und das GModG in Deutschland ändert

In Deutschland bleiben bestehende Energieausweise gültig, jedoch werden neue Ausweise voraussichtlich aufwendiger, datenintensiver und teurer. Wir erklären, was die EPBD für Ihre Energieausweise bedeutet – und wann sich ein früher Auftrag lohnen kann.
Ziel der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden in der Europäischen Union schrittweise zu verbessern und den Gebäudebestand langfristig klimaneutral auszurichten. Die EPBD wird in Deutschland unter anderem durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umgesetzt.
Ein zentraler Baustein dabei ist der Energieausweis, der künftig eine stärkere Rolle im regulatorischen Rahmen spielen wird. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung auf nationaler Ebene noch nicht finalisiert ist, ist absehbar: Anforderungen, Datentiefe und Bedeutung des Energieausweises werden zunehmen. Wir ordnen die Entwicklungen für Sie ein und zeigen, was das für Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Eigentümerinnen und Eigentümer heute bereits bedeutet – und was nicht.
Was ist die EPBD – und was bedeutet sie grundsätzlich?
Die europäische Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Sie ist Teil des „Fit for 55“-Pakets und verfolgt das Ziel, den Gebäudebestand in Europa bis 2050 schrittweise klimaneutral auszurichten.
Kern der überarbeiteten Richtlinie sind verbindliche Effizienzziele für den Gebäudebestand der Mitgliedstaaten. So soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden im Vergleich zu 2020 bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Besonders ineffiziente Gebäude sollen dabei vorrangig modernisiert werden.
Darüber hinaus setzt die Richtlinie neue Standards für Neubauten, stärkt Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit der energetischen Qualität von Gebäuden und sieht den Aufbau nationaler Gebäudedatenbanken vor. Für Deutschland bedeutet das: Mit der Umsetzung wurden bestehende Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz in das GModG überführt und angepasst.
Welche Rolle spielt künftig der Energieausweis?
Im Rahmen der europäischen Gebäuderichtlinie wird der Energieausweis künftig stärker in den regulatorischen Kontext eingebunden. Er soll nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung eine Rolle spielen, sondern auch im Zusammenhang mit größeren Sanierungen und der strategischen Bewertung von Gebäudebeständen an Bedeutung gewinnen.
Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz über die energetische Qualität von Gebäuden zu erhöhen und die Vergleichbarkeit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern. Dafür ist unter anderem eine einheitlichere Effizienzklassifizierung vorgesehen. Zudem sollen Energieausweise künftig stärker mit nationalen Gebäudedatenbanken verknüpft werden.
Auch die inhaltlichen Anforderungen werden steigen. Erwartet werden unter anderem ein erweiterter Datenumfang, zusätzliche Prüfschritte sowie differenziertere Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der Energieausweis entwickelt sich damit vom reinen Nachweisdokument zunehmend zu einem Informationsinstrument im regulatorischen Rahmen der Immobilienbewirtschaftung.
Was bleibt unverändert?
Auch mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie ergeben sich für Eigentümerinnen und Eigentümer keine rückwirkenden Verpflichtungen. Energieausweise, die nach geltendem Recht ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren.
Das bedeutet: Bestehende Energieausweise müssen nicht nachträglich angepasst oder ersetzt werden. Wer heute über einen gültigen Energieausweis verfügt, kann diesen auch nach Inkrafttreten neuer gesetzlicher Vorgaben wie vorgesehen nutzen.
Für den Energieausweis ist absehbar, dass die inhaltlichen und formalen Anforderungen künftig steigen werden.
Mit den erweiterten Anforderungen steigt auch der Aufwand bei Beantragung, Erstellung und Prüfung von Energieausweisen. Die Prozesse werden komplexer als heute. Konkrete Aussagen zu Umfang, Dauer oder Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Was ist absehbar – auch wenn Details noch fehlen?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem gültigen Energieausweis besteht kein zwingender Handlungsbedarf. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin wie vorgesehen genutzt werden.
Dennoch kann es sinnvoll sein, den eigenen Gebäudebestand mit Blick auf anstehende regulatorische Änderungen frühzeitig einzuordnen und für alle Liegenschaften den Energieausweis ausstellen zu lassen, so lange die Datenbereitstellung einfacher und die Kosten für die Erstellung niedriger sind. Insbesondere dann, wenn Sie in absehbarer Zeit ohnehin neue Energieausweise benötigen – etwa im Zusammenhang mit Neuvermietungen oder der strategischen Planung Ihres Bestands.
Es empfiehlt sich somit eine Ausstellung nach aktueller Rechtslage. So nutzen Sie die bestehenden Vorgaben, vermeiden möglichen Mehraufwand und sichern sich Planungssicherheit für bis zu zehn Jahre.
Welche Entscheidung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Bestandssituation und den geplanten Maßnahmen ab.
Was bedeutet die EPBD für Ihre bestehenden und neuen Energieausweise?
Wir beobachten die nationale Umsetzung der EPBD fortlaufend und informieren Sie transparent über relevante Änderungen. Als Partner der Immobilienwirtschaft unterstützen wir Verwaltungen, kommunale Wohnungsunternehmen sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, die Auswirkungen auf ihre Energieausweise frühzeitig zu verstehen und einzuordnen.
Sobald konkrete gesetzliche Vorgaben vorliegen, informieren wir transparent über die relevanten Änderungen und deren praktische Bedeutung. Dabei legen wir Wert auf eine klare Einordnung: Was ist verpflichtend, was ist empfehlenswert – und wo besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.