Funk-Wasserzähler
Für komfortable, zukunftssichere Funkablesung ohne Betreten der Wohnung. Sowohl mechanische als auch elektronische Wasserzähler können in das METRONA Funksystem integriert werden. Das Auslesen der Werte erfolgt außerhalb der Nutzeinheit. Dies bedeutet mehr Komfort für Ihre Nutzer, beschleunigt den Ableseprozess und erhöht die Ablesequalität.

Vorteile
- Keine Terminvereinbarung für die Ablesung notwendig
- Die Wohnung muss nicht betreten werden
- Keine Sonderbesuche oder Nachablesetermine
- Verbrauchsschätzungen entfallen
- Beschleunigter Ableseprozess
- Ablesung leerstehender Wohnungen möglich
- Automatischer Datentransfer reduziert Rückfragen
- Monatswerte zur Prüfung und Verarbeitung vorhanden
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FAQ
Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.
Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche Ausstattungen zur Verbrauchserfassung verwendet werden, hinsichtlich derer sachverständige Stellen bestätigt haben, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder dass ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde (vgl. § 5 Heizkostenverordnung). Dies ist besonders zu beachten, wenn seit der Montage der Erfassungsgeräte große Veränderungen an der Heizungsanlage vorgenommen worden sind. Hier ist zu prüfen, ob die Geräteausstattung noch geeignet ist.
Heizkostenverteiler und Rauchmelder
Heizkostenverteiler und Rauchmelder werden ausgetauscht, wenn die Kapazität der Batterielaufzeit (10 Jahre) in diesen Geräten fast erreicht ist.
Wasser- und Wärmezähler
Das Eichgesetz schreibt vor, dass nur geeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr verwendet werden dürfen. Die Eichordnung sieht vor, dass die Eichgültigkeit bei mechanischen Kaltwasserzählern nach 6 Jahren, bei Warmwasserzählern, bei Wärme- und Kältezählern nach 5 Jahren abläuft.
Grund hierfür ist die zunehmende Verkalkung und Verschmutzung der Zähler. Nach dieser Zeit kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die zulässigen Fehlertoleranzen (Verkehrsfehlergrenzen) noch eingehalten werden.
Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichen Verkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden.
Produktbroschüre
Technische Dokumente
Aufputzzähler Typ7 Technisches Datenblatt
Aufputzzähler Typ8 plus/star Technisches Datenblatt
Messkapselzähler Typ7 Technisches Datenblatt
Messkapselzähler Typ8 plus/star Technisches Datenblatt
Aufputzzähler smart Typ 9 Technisches Datenblatt
Messkapselzähler smart Typ 9 Technisches Datenblatt
Messkapselzähler für Anschlussschnittstellen Technisches Datenblatt