Die Abstandskontrolle überprüft die unmittelbare Umgebung des Rauchmelders auf Hindernisse. Hierzu dienen
Gerade das Thema Privatsphäre sorgte im vergangenen Jahr für gehörigen medialen Wirbel. Ein Kölner Mieter hatte gegen die geplante Installation von Geräten des Typs Rauchmelderstar geklagt, da er befürchtete, die Infrarot- und Ultraschallsensoren des Gerätes könnten genutzt werden, um ihn und seine Wohnung auszuspähen. Mit seinen Bedenken scheiterte er jedoch vor dem Amtsgericht sowie dem Landgericht. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Klage nicht einmal zur Entscheidung an.
Die Erfahrung zeigt, dass es wichtig ist, das Informationsbedürfnis von Wohnungsnutzern ernst zu nehmen. Daher
Funkprüfung sichert Privatsphäre
Die Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor hat sich dafür entschieden, die geplante Rauchmelderpflicht in Berlin frühzeitig umzusetzen. Um eine möglichst hohe Akzeptanz für diese Investitionsmaßnahme zu erreichen, flankiert sie die Montagen mit umfassender Mieterinformation.


Zum einen zeigt die Erfahrung aus anderen Bundesländern, dass es zum Fristende hin zu Engpässen bei den Kapazitäten für Geräte und Montagetermine kommen kann. Zum anderen kann es sinnvoll sein, die Austauschintervalle für Rauchmelder mit denen für Heizkostenverteiler und Wasser- bzw. Wärmezähler zu synchronisieren – speziell dann, wenn alle Geräte mit Funktechnologie arbeiten.
So ist es auch bei der Berliner Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor, die gerade ihre gesamte Mess- und Zählerinfrastruktur auf moderne Funktechnik umstellt. Bis Juni 2016 lässt das Unternehmen 1300 seiner Wohnungen durch Brunata-Metrona mit Rauchmeldern ausstatten. Zum Einsatz kommt der Rauchmelderstar. Das Gerät basiert auf Funktechnik, somit kann die vorgeschriebene jährliche Überprüfung erfolgen, ohne dass hierzu die Wohnungen betreten werden müssen. Der offensichtlichste Vorteil liegt darin, dass die aufwendige Terminkoordination zum Zweck der Vor-Ort-Überprüfung entfällt.

Intelligente Funktionen überwachen Betriebsbereitschaft
Bei der Funktionsprüfung stellt das Gerät selbsttätig fest, ob die Batteriespannung noch ausreichend ist und prüft mittels Infrarotsensoren, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind. Monatlich erfolgt dann die Übertragung der Statusdaten an ein zentrales Gerät im Hausflur, den Datensammler. Ein zertifizierter Servicetechniker liest den Datensammler einmal pro Jahr aus. Bis hierher sind keinerlei personenbezogenen Daten im Spiel. Erst im Rechenzentrum von Brunata-Metrona erfolgt die Zuordnung zu den Nutzerdaten der einzelnen Wohnungen.
Neben der Information darüber, was die Rauchmelder alles können, ist es genauso wichtig, den Nutzern zu erklären, was die Geräte nicht können. So ist der Ultraschallempfänger zwar eine Art Mikrofon, funktioniert jedoch nur in einem Frequenzbereich von 40 kHz, also weit oberhalb der menschlichen Stimme. Somit ist sichergestellt, dass keine Gespräche aufgezeichnet werden können. Der Rauchmelderstar verfügt auch nicht über eine Kamera oder sonstige Ausrüstung, die geeignet wäre, die Anwesenheit von Personen festzustellen. Eine Manipulation der Geräte mittels Funk ist ausgeschlossen, da die Funkübertragung nur unidirektional vom Rauchmelder zum Datensammler erfolgt. Die Mieter der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor sind also zukünftig gut informiert und gut geschützt. Dennoch bleibt zu hoffen, dass die Rauchmelder nach Möglichkeit nie zum Einsatz kommen.