Dezember-Soforthilfe, Ergänzende Informationen in der Abrechnung & CO2-Umlage: Auswirkung auf die Heizkostenabrechnung – und unsere Lösungen!
Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) bekommen Sie als Eigentümer/Verwalter durch den Bund den Dezemberabschlag erstattet. Wie Sie diese Erstattung Ihren Bewohnenden weitergeben können und wie wir diese in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen, erfahren Sie in unserem Webinar. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die ergänzenden Informationen in der Abrechnung vor, den letzten Bauteil der Heizkostenverordnungs-Novelle aus dem Jahr 2021 – der nun ab dem 01.12.2022 verpflichtend in allen Heizkostenabrechnungen enthalten sein muss.
Zudem hat die Bundesregierung am 10.11.2022 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen – die Kosten der CO2-Umlage müssen somit beginnend ab dem 01.01.2023 auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Erfahren Sie mehr zu den Rahmenbedingungen und was auf Sie zukommen wird.
Wenn Sie das Webinar nochmals ansehen wollen, dann nutzen Sie die Aufzeichnung. Gerne können Sie den Link zu dieser Seite auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiterschicken.
Wir von BRUNATA-METRONA GmbH & Co. KG freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.
Weitere Webinare
Zukünftige Webinare
18.1.2023 von 10 – 11 Uhr: Das Kundenportal – Updates und neue Anwendungen zum leichteren Arbeiten im Kundenportal zur Registrierung
Vergangene Webinare
Webinar – Neue Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung – Zur Aufzeichnung
Videoaufzeichnung: Ergänzende Informationen in der Abrechnung – Webinar vom 11.01.2023
Fragen und Antworten
Soforthilfe
Ergänzende Informationen in der Abrechnung
CO2-Umlage
Pellets fallen nicht unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz und sind somit von der CO2-Steuer ausgenommen“
Bei Nicht-Wohngebäuden werden die Kosten zu je gleichen Teilen aufgeteilt. Bis Ende 2025 soll jedoch auch hierfür ein Stufenmodell entwickelt werden.
Weitere Ausnahmen gelten bei
- Gebäuden mit Denkmalschutz und
- Gebäuden mit Anschlusszwang.
Auch in diesen Fällen werden die Kosten jeweils 50/50 aufgeteilt.
FAQ für Verwaltende und Eigentümer/innen
Ja, die Kosten der IDA sind umlagefähig. Dies ist in der Heizkostenverordnung in § 7 Absatz 2 hinterlegt.
Sie erhalten mit den ergänzenden Informationen in der Abrechnung zwei Vergleichswerte zur Verfügung gestellt:
- Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch in Ihrer Liegenschaft / Ihrem Wohngebäude
- Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer, für den verschiedene vergleichbare Grundvoraussetzungen angenommen sind (z.B. gleicher Energieträger und gleiche Gesamtgebäudegröße).
So können Sie beurteilen, wie sich ihr Energieverbrauch zu diesen Vergleichswerten verhält und ob Sie bereits bewusst mit Heizenergie umgehen.
Bitte beachten Sie: Der Verbrauch kann durch weitere Kriterien beeinflusst werden wie Gebäudezustand oder der Lage Ihrer Wohnung innerhalb des Gebäudes.
Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermitteln wir auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So können wir den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc berücksichtigt.
Die Witterungsbereinigung erfolgt, indem die Verbrauchswerte mit einem Klimafaktor multipliziert werden. Je wärmer ein Jahr war, desto größer ist dieser Wert. Der Deutsche Wetterdienst berechnet Klimafaktoren flächendeckend für ganz Deutschland und stellt standortbezogene Klimafaktoren zur Verfügung, so dass die klimatischen Auswirkungen in Ihrer Region bestmöglich berücksichtigt werden.
Nein. Der Gesetzgeber fordert die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) mit Versand der Heizkostenabrechnung. Wir bieten unseren Kunden eine rechtssichere Abrechnung, die IDA wird automatisch mit der Heizkostenabrechnung erstellt. Eine Abwahl dieses Produktes ist nicht erlaubt und somit nicht möglich.
Die Heizkostenverordnung verpflichtet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ergänzenden Informationen in der Abrechnung zusammen mit der Heizkostenabrechnung ihren Bewohnenden zukommen zu lassen. Daher enthält jede durch BRUNATA-METRONA erstellte Nutzereinzelabrechnung automatisch die IDA.
Die für Sie ermittelten Verbrauchswerte kennzeichnen den auf Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch entfallenden Endenergiebedarf in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Durch die Normierung auf diese Einheit können Sie sich besser mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer oder dem Liegenschaftsdurchschnitt vergleichen.
Die IDA bietet allen Bewohnenden zusätzliche Informationen über die Energieversorgung im bewohnten Gebäude. Durch den Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch der Liegenschaft kann der eigene Energieverbrauch besser bewertet werden und zur aktiven Beteiligung zur Senkung des Energiebedarfs führen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen den Bewohnenden bei Unklarheiten gezielt weiter.
Wenn BRUNATA-METRONA die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für Sie erstellt, erhalten alle Bewohnenden die IDA automatisch mit der jährlichen Nutzereinzelabrechnung .
Für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01. Dezember 2021 wird die IDA automatisch mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt und versandt. Ein separater Auftrag ist nicht erforderlich.
FAQ für Bewohnende und Gewerbetreibende
Heizkostenverteiler ermitteln Verbrauchseinheiten, auf deren Basis die Heizkostenabrechnung erstellt wird. Für die IDA fordert der Gesetzgeber die Darstellung des Energieverbrauchs in kWh. Diesen ermitteln wir auf Basis der tatsächlich für die Energieversorgung eingesetzten Energiemengen in Ihrem Wohngebäude.
Sie erhalten mit den ergänzenden Informationen in der Abrechnung zwei Vergleichswerte zur Verfügung gestellt:
- Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch in Ihrer Liegenschaft / Ihrem Wohngebäude
- Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer, für den verschiedene vergleichbare Grundvoraussetzungen angenommen sind (z.B. gleicher Energieträger und gleiche Gesamtgebäudegröße).
So können Sie beurteilen, wie sich ihr Energieverbrauch zu diesen Vergleichswerten verhält und ob Sie bereits bewusst mit Heizenergie umgehen.
Bitte beachten Sie: Der Verbrauch kann durch weitere Kriterien beeinflusst werden wie Gebäudezustand oder der Lage Ihrer Wohnung innerhalb des Gebäudes.
Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermitteln wir auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So können wir den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc berücksichtigt.
Die Witterungsbereinigung erfolgt, indem die Verbrauchswerte mit einem Klimafaktor multipliziert werden. Je wärmer ein Jahr war, desto größer ist dieser Wert. Der Deutsche Wetterdienst berechnet Klimafaktoren flächendeckend für ganz Deutschland und stellt standortbezogene Klimafaktoren zur Verfügung, so dass die klimatischen Auswirkungen in Ihrer Region bestmöglich berücksichtigt werden.
Nein. Der Gesetzgeber fordert die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) mit Versand der Heizkostenabrechnung. Wir bieten unseren Kunden eine rechtssichere Abrechnung, die IDA wird automatisch mit der Heizkostenabrechnung erstellt. Eine Abwahl dieses Produktes ist nicht erlaubt und somit nicht möglich.
Die Heizkostenverordnung verpflichtet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ergänzenden Informationen in der Abrechnung zusammen mit der Heizkostenabrechnung ihren Bewohnenden zukommen zu lassen. Daher enthält jede durch BRUNATA-METRONA erstellte Nutzereinzelabrechnung automatisch die IDA.
Die für Sie ermittelten Verbrauchswerte kennzeichnen den auf Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch entfallenden Endenergiebedarf in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Durch die Normierung auf diese Einheit können Sie sich besser mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer oder dem Liegenschaftsdurchschnitt vergleichen.
Die IDA bietet allen Bewohnenden zusätzliche Informationen über die Energieversorgung im bewohnten Gebäude. Durch den Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch der Liegenschaft kann der eigene Energieverbrauch besser bewertet werden und zur aktiven Beteiligung zur Senkung des Energiebedarfs führen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen den Bewohnenden bei Unklarheiten gezielt weiter.