Ergänzende Informationen in der Abrechnung – 11.01.2023

Dezember-Soforthilfe, Ergänzende Informationen in der Abrechnung & CO2-Umlage: Auswirkung auf die Heizkostenabrechnung – und unsere Lösungen!

Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) bekommen Sie als Eigentümer/Verwalter durch den Bund den Dezemberabschlag erstattet. Wie Sie diese Erstattung Ihren Bewohnenden weitergeben können und wie wir diese in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen, erfahren Sie in unserem Webinar. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die ergänzenden Informationen in der Abrechnung vor, den letzten Bauteil der Heizkostenverordnungs-Novelle aus dem Jahr 2021 – der nun ab dem 01.12.2022 verpflichtend in allen Heizkostenabrechnungen enthalten sein muss.

Zudem hat die Bundesregierung am 10.11.2022 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen – die Kosten der CO2-Umlage müssen somit beginnend ab dem 01.01.2023 auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Erfahren Sie mehr zu den Rahmenbedingungen und was auf Sie zukommen wird.

Wenn Sie das Webinar nochmals ansehen wollen, dann nutzen Sie die Aufzeichnung. Gerne können Sie den Link zu dieser Seite auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiterschicken.

Wir von BRUNATA-METRONA GmbH & Co. KG freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.

Weitere Webinare

Zukünftige Webinare

18.1.2023 von 10 – 11 Uhr: Das Kundenportal – Updates und neue Anwendungen zum leichteren Arbeiten im Kundenportal zur Registrierung

Vergangene Webinare

Webinar – Neue Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung – Zur Aufzeichnung

Videoaufzeichnung: Ergänzende Informationen in der Abrechnung – Webinar vom 11.01.2023

Fragen und Antworten

Soforthilfe

Bei nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie Flüssiggas, Heizöl oder Holzpellets, gilt die Soforthilfe nicht.
Die Entlastung im Dezember wird im Rahmen Heizkostenabrechnung 2022, die in 2023 erstellt wird, an die Mieter weitergegeben. Ein Ausweis auf Nutzerebene muss nicht erfolgen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihrem Versorger als Ansprechpartner.
Der Mieter darf die Vorauszahlung für Dezember reduzieren, wenn die Abschlagszahlung in den letzten neun Monaten (seit Februar) erhöht wurden. Ebenso darf der Mieter die Vorauszahlung um 25% für den Monat Dezember reduzieren, wenn der Mietvertrag innerhalb der letzten 9 Monate neu abgeschlossen wurde.

Ergänzende Informationen in der Abrechnung

Der Preis der IDA in Höhe von 5,41 € je Nutzer und Jahr wird automatisch in die Heiz- und Betriebskosten eingerechnet und auf die Nutzer umgelegt. Dem Eigentümer entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bitte teilen Sie uns in der Heizkostenaufstellung alle Energiearten und die entstehenden laufenden Energiekosten mit, sowie die Energiemengen. Alle weiteren Schritte zur Ausweisung dieser Energiemengen übernehmen wir für Sie.
Die Voraussetzung für die IDA ist die Teilnahme an der Verteilung einer Heizung- und/oder Warmwasserkostenabrechnung. Zusätzlich muss der Abrechnungszeitraum am 01.12.2021 oder später erfolgt sein.

CO2-Umlage

„Der Heizöl-Lieferant muss die emittierten CO2-Emissionen, die CO2-Steuer und den Emissionsfaktor für Heizöl in der Rechnung ausweisen.
Pellets fallen nicht unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz und sind somit von der CO2-Steuer ausgenommen“

Bei Nicht-Wohngebäuden werden die Kosten zu je gleichen Teilen aufgeteilt. Bis Ende 2025 soll jedoch auch hierfür ein Stufenmodell entwickelt werden.
Weitere Ausnahmen gelten bei

  • Gebäuden mit Denkmalschutz und
  • Gebäuden mit Anschlusszwang.

Auch in diesen Fällen werden die Kosten jeweils 50/50 aufgeteilt.

Aufgrund der CO2-Steuer ist keine Änderung des Abrechnungszeitraumes notwendig. Das Gesetz regelt die Aufteilung der CO2-Steuer für Abrechnungszeiträume, die am 01.01.2023 oder später beginnen. Beginnt der Abrechnungzeitraum also währed des Jahres 2022, wird die CO2-Steuer bis dahin noch zu 100% auf den Mieter umgelegt.
Um sich den Vermieteranteil der Kosten erstatten zu lassen, müssen die Mieter jährlich die CO2 Kosten von der Rechnung ablesen und den Vermieter innerhalb von 12 Monaten zur Erstattung auffordern.

FAQ für Verwaltende und Eigentümer/innen

Sind die Kosten der ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) umlagefähig?

Ja, die Kosten der IDA sind umlagefähig. Dies ist in der Heizkostenverordnung in § 7 Absatz 2 hinterlegt.

Wie ist der Vergleich meines Verbrauches mit den angegebenen Vergleichswerten zu beurteilen?

Sie erhalten mit den ergänzenden Informationen in der Abrechnung zwei Vergleichswerte zur Verfügung gestellt:

  • Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch in Ihrer Liegenschaft / Ihrem Wohngebäude
  • Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer, für den verschiedene vergleichbare Grundvoraussetzungen angenommen sind (z.B. gleicher Energieträger und gleiche Gesamtgebäudegröße).

So können Sie beurteilen, wie sich ihr Energieverbrauch zu diesen Vergleichswerten verhält und ob Sie bereits bewusst mit Heizenergie umgehen.
Bitte beachten Sie: Der Verbrauch kann durch weitere Kriterien beeinflusst werden wie Gebäudezustand oder der Lage Ihrer Wohnung innerhalb des Gebäudes.

Wieso weichen meine Energieverbräuche von denen in der unterjährigen Verbrauchsinformationen ab?

Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermitteln wir auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So können wir den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc berücksichtigt.

Wie erfolgt die Witterungsbereinigung in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?

Die Witterungsbereinigung erfolgt, indem die Verbrauchswerte mit einem Klimafaktor multipliziert werden. Je wärmer ein Jahr war, desto größer ist dieser Wert. Der Deutsche Wetterdienst berechnet Klimafaktoren flächendeckend für ganz Deutschland und stellt standortbezogene Klimafaktoren zur Verfügung, so dass die klimatischen Auswirkungen in Ihrer Region bestmöglich berücksichtigt werden.

Kann ich die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) abwählen?

Nein. Der Gesetzgeber fordert die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) mit Versand der Heizkostenabrechnung. Wir bieten unseren Kunden eine rechtssichere Abrechnung, die IDA wird automatisch mit der Heizkostenabrechnung erstellt. Eine Abwahl dieses Produktes ist nicht erlaubt und somit nicht möglich.

Wer erhält die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?

Die Heizkostenverordnung verpflichtet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ergänzenden Informationen in der Abrechnung zusammen mit der Heizkostenabrechnung ihren Bewohnenden zukommen zu lassen. Daher enthält jede durch BRUNATA-METRONA erstellte Nutzereinzelabrechnung automatisch die IDA.

Meine Vergleichswerte sind auf kWh pro m² und Abrechnungszeitraum berechnet – was sagt dieser Wert aus?

Die für Sie ermittelten Verbrauchswerte kennzeichnen den auf Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch entfallenden Endenergiebedarf in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Durch die Normierung auf diese Einheit können Sie sich besser mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer oder dem Liegenschaftsdurchschnitt vergleichen.

Was ist der Zweck, ergänzende Informationen in der Abrechnung (IDA) mitzuliefern?

Die IDA bietet allen Bewohnenden zusätzliche Informationen über die Energieversorgung im bewohnten Gebäude. Durch den Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch der Liegenschaft kann der eigene Energieverbrauch besser bewertet werden und zur aktiven Beteiligung zur Senkung des Energiebedarfs führen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen den Bewohnenden bei Unklarheiten gezielt weiter.

Erhält mein Mieter die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) automatisch oder muss ich etwas veranlassen?

Wenn BRUNATA-METRONA die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für Sie erstellt, erhalten alle Bewohnenden die IDA automatisch mit der jährlichen Nutzereinzelabrechnung .

Muss ich als Kunde die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) separat beauftragen?

Für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01. Dezember 2021 wird die IDA automatisch mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt und versandt. Ein separater Auftrag ist nicht erforderlich.

FAQ für Bewohnende und Gewerbetreibende

Wieso werden meine Energieverbräuche in kWh dargestellt – mein Heizkostenverteiler erfasst andere Werte?

Heizkostenverteiler ermitteln Verbrauchseinheiten, auf deren Basis die Heizkostenabrechnung erstellt wird. Für die IDA fordert der Gesetzgeber die Darstellung des Energieverbrauchs in kWh. Diesen ermitteln wir auf Basis der tatsächlich für die Energieversorgung eingesetzten Energiemengen in Ihrem Wohngebäude.

Wie ist der Vergleich meines Verbrauches mit den angegebenen Vergleichswerten zu beurteilen?

Sie erhalten mit den ergänzenden Informationen in der Abrechnung zwei Vergleichswerte zur Verfügung gestellt:

  • Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch in Ihrer Liegenschaft / Ihrem Wohngebäude
  • Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer, für den verschiedene vergleichbare Grundvoraussetzungen angenommen sind (z.B. gleicher Energieträger und gleiche Gesamtgebäudegröße).

So können Sie beurteilen, wie sich ihr Energieverbrauch zu diesen Vergleichswerten verhält und ob Sie bereits bewusst mit Heizenergie umgehen.
Bitte beachten Sie: Der Verbrauch kann durch weitere Kriterien beeinflusst werden wie Gebäudezustand oder der Lage Ihrer Wohnung innerhalb des Gebäudes.

Wieso weichen meine Energieverbräuche von denen in der unterjährigen Verbrauchsinformationen ab?

Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermitteln wir auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. In der Heizkostenabrechnung liegen alle Daten vor, inkl. der tatsächlich verbrauchten Energiemengen. So können wir den tatsächlichen Wert berechnen, welcher unter anderem auch Leitungsverluste, Transmissionswärme, etc berücksichtigt.

Wie erfolgt die Witterungsbereinigung in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?

Die Witterungsbereinigung erfolgt, indem die Verbrauchswerte mit einem Klimafaktor multipliziert werden. Je wärmer ein Jahr war, desto größer ist dieser Wert. Der Deutsche Wetterdienst berechnet Klimafaktoren flächendeckend für ganz Deutschland und stellt standortbezogene Klimafaktoren zur Verfügung, so dass die klimatischen Auswirkungen in Ihrer Region bestmöglich berücksichtigt werden.

Kann ich die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) abwählen?

Nein. Der Gesetzgeber fordert die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) mit Versand der Heizkostenabrechnung. Wir bieten unseren Kunden eine rechtssichere Abrechnung, die IDA wird automatisch mit der Heizkostenabrechnung erstellt. Eine Abwahl dieses Produktes ist nicht erlaubt und somit nicht möglich.

Wer erhält die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?

Die Heizkostenverordnung verpflichtet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ergänzenden Informationen in der Abrechnung zusammen mit der Heizkostenabrechnung ihren Bewohnenden zukommen zu lassen. Daher enthält jede durch BRUNATA-METRONA erstellte Nutzereinzelabrechnung automatisch die IDA.

Meine Vergleichswerte sind auf kWh pro m² und Abrechnungszeitraum berechnet – was sagt dieser Wert aus?

Die für Sie ermittelten Verbrauchswerte kennzeichnen den auf Ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch entfallenden Endenergiebedarf in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Durch die Normierung auf diese Einheit können Sie sich besser mit dem bundesweiten Durchschnittsnutzer oder dem Liegenschaftsdurchschnitt vergleichen.

Was ist der Zweck, ergänzende Informationen in der Abrechnung (IDA) mitzuliefern?

Die IDA bietet allen Bewohnenden zusätzliche Informationen über die Energieversorgung im bewohnten Gebäude. Durch den Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch der Liegenschaft kann der eigene Energieverbrauch besser bewertet werden und zur aktiven Beteiligung zur Senkung des Energiebedarfs führen. Weiterführende Informationen zu Energiesparmaßnahmen und Verbraucherschutzeinrichtungen helfen den Bewohnenden bei Unklarheiten gezielt weiter.

Feedback zum Webinar

Würden Sie das Webinar weiterempfehlen? *
Wie fanden Sie das Webinar? (1 Stern sehr schlecht - 5 Sterne sehr gut)) *
Nach oben