Online-Fachsymposium
Technologie als Schlüssel für betreutes und bedarfsgerechtes Wohnen der Zukunft
Die demografische Entwicklung in Deutschland zeigt einen deutlichen Trend: Unsere Bevölkerung altert rapide. Daraus ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft. Es besteht ein wachsender Bedarf an altersgerechten und betreuten Wohnformen, die den Ansprüchen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden.
Das Online-Fachsymposium „Technologie als Schlüssel für betreutes und bedarfsgerechtes Wohnen der Zukunft“ bietet Fachleuten aus der Wohnungswirtschaft die Möglichkeit, sich über zukunftsweisende Konzepte und technologische Lösungen zu informieren und auszutauschen.
Unsere Experten
Videoaufzeichnung Vortrag Prof. Dr. Christoph Schmucker
Videoaufzeichnung Vortrag Pierre Söllner
Download Vortrag Pierre Söllner
Videoaufzeichnung Vortrag Marcus Joppich
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Videoaufzeichnung Vortrag Prof. Dr. Tobias Teich
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Videoaufzeichnung Vortrag Prof. Klaus Weiler
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Videoaufzeichnung Vortrag Veronika Polz
Impressionen aus dem Ubineum
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Fragen und Antworten
Pierre Söllner: Perspektiven für das Wohnen im Alter – heute schon an die Zukunft denken
Angebote wie hauswirtschaftliche Versorgung, ambulante Pflege, Fahrdienste, Notrufdienste, Tagespflege
Dazu gibt es bei den Johannitern verschiedene Kooperationen im Bundesgebiet.
Marcus Joppich: Vom Bedarf zum Gebäude – wie bauliche Konzepte neue Wohnformen ermöglichen
Unsere Erfahrung zeigt, dass modulare, multifunktionale Grundrisse besonders flexibel sind – ein zentrales Element unserer Planung. Anstelle spezialisierter Zuschnitte setzen wir auf wiederholbare, gleichartige Grundrisse, die durch ihre klare Zonierung (z. B. barrierefreie Bäder, offene Wohn-/Essbereiche) sowohl für Senioren, Familien als auch Menschen mit Einschränkungen funktionieren.
Das Konzept ist bewusst nicht nutzerspezifisch, sondern nutzeroffen – Individualisierung erfolgt durch Möblierung oder technische Add-ons, nicht durch Umbau. Besonders effektiv sind dabei:
- Cluster-Wohnungen (geteilte Gemeinschaftsräume mit individuellen Rückzugsorten),
- kompakte Einheiten mit barrierefreiem Zugang,
erweiterbare Module für sich wandelnde Lebensphasen.
Nein – genau das ist der Vorteil unseres Ansatzes. Wir planen Wohnungen grundsätzlich so, dass sie ohne baulichen Eingriff nachrüstbar sind. Technische Assistenzsysteme wie Sturzerkennung, Gesundheitsmonitoring oder intelligente Steuerung funktionieren über das Plug-in-Prinzip: einfach installierbar, selbsterklärend in der Bedienung, kosteneffizient.
Wichtig ist lediglich:
- Strom- und Datenpunkte an strategischen Stellen (vorausschauende Elektroplanung),
- offene Schnittstellen (z. B. Smart-Home-Protokolle),
- niedrigschwellige Bedienung, z. B. über Tablets, Sprachsteuerung oder Automatismen.
Wir erleben eine sehr hohe Akzeptanz, gerade weil unsere Konzepte den Nutzer nicht einschränken, sondern individuelle Freiheiten lassen. Bewohner schätzen besonders:
- die Barrierefreiheit, ohne dass die Wohnungen „institutionell“ wirken,
- die Möglichkeit zur nachträglichen Technikintegration – nach Bedarf und Lebenslage,
- das Gefühl, in einem zeitgemäßen, aber nicht übertechnisierten Zuhause zu leben.
Auch die Kombination aus technischer Unterstützung und persönlicher Betreuung (z. B. im Rahmen betreuten Wohnens) wird durchweg positiv bewertet.
Ein großes Hemmnis sind statische Regelwerke, die mit modernen, flexiblen Konzepten schwer vereinbar sind. Beispiele:
- Landesbauordnungen, die neue Konzepte nicht kennen,
- Stellplatzverordnungen, die hohe Fahrzeugzahlen voraussetzen – trotz ÖPNV-Nähe oder Zielgruppen ohne eigenes Auto,
- DIN-Vorgaben, die oft nicht auf modulare Bauweisen abgestimmt sind.
Unser Umgang damit: intensive Kommunikation mit Behörden, frühe Einbindung der Genehmigungsstellen, ggf. Pilotprojekte mit Ausnahmegenehmigungen, und vor allem: Aufklärung und aktive Mitgestaltung gesetzlicher Entwicklungen.
Das Bild ist gemischt. Einige Kommunen zeigen große Offenheit und Innovationsfreude, insbesondere wenn es um soziale Wohnformen oder demografiefeste Planung geht. Andere sind stark an bestehenden Normen orientiert und brauchen intensive Überzeugungsarbeit.
Positiv wirkt sich aus:
- unsere modularen Konzepte, die sich gut erklären lassen,
- der hohe Standard bei Barrierefreiheit und Energieautarkie,
- die belegbare soziale Wirkung unserer Projekte,
- Auftreten mit großem Netzwerk inkl. der Betreiber/Nutzer.
Zunehmend erkennen Genehmigungsbehörden, dass starre Vorgaben den Anforderungen an moderne Wohnformen nicht mehr gerecht werden – das öffnet Spielräume für Dialog und neue Denkansätze.
Prof. Klaus Weiler: Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüsse – Finanzierung mit öffentlichen Mitteln
Die Kombination des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Ausgeschlossen ist jedoch grundsätzlich eine Kombination mit folgenden Förderprodukten für dieselbe Maßnahme:
- Investitionszuschuss aus dem Produkt Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung (455-B) und Einbruchschutz Investitionszuschuss (455-E)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit (261/262) oder – Wohngebäude Zuschuss (461) sowie den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm / EBS Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE))
- Eine von der KfW refinanzierte Förderung eines Landesförderinstitutes aus Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
- Förderung gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sogenanntes Wohnriester)
- Ein finanzieller Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege Pflichtversicherung (inklusive der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte) für denselben Teil einer Umbaumaßnahme. Möglich ist hingegen die Inanspruchnahme eines finanziellen Zuschusses der Pflegeversicherung (inklusive der Beihilfe) zusammen mit einer KfW-Förderung für einen anderen Teil der Umbaumaßnahme. Dafür muss eine separate Rechnung vorliegen.
Die De-minimis-Regelung hat auf diese Ausschlusskriterien keinen Einfluss.
Die größte Planungssicherheit bietet derzeit die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die über die KfW und das BAFA abgewickelt wird.
Das Förderdarlehen, sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude erhältlich, ist bei der KfW verortet und punktet mit langen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren, einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren sowie einem Tilgungszuschuss von bis zu 35 % abhängig von der erreichten Effizienzgebäude-Stufe.
Die Bonitätseinschätzung erfolgt stets durch das finanzierende Kreditinstitut auf Basis der eigenen Bonitätskriterien. Die Bürgschafts- und Förderbanken sind daran in erster Instanz nicht beteiligt.
Beurteilt ein finanzierendes Kreditinstitut die Bonität eines Antragstellenden als negativ und verneint daraufhin eine Finanzierungsanfrage, macht die Anwendung des risikogerechten Zinssystems keinen Unterschied.
Da eine direkte Antragstellung bei Förderbanken in der Regel nicht möglich ist, kann es jedoch Sinn machen, sich bankseitig breiter aufzustellen und neben der Hauptgeschäftsbank, eine zweite oder sogar dritte Bank mit ins Boot zu nehmen.
Fördermittel können ebenfalls bei Umwidmungsprojekten beantragt werden. Dazu ist es notwendig, die jeweiligen Richtlinien zu beachten. Denn eine Förderung von Umwidmungsprojekten wird je nach Förderprogramm mitunter unterschiedlich beurteilt.
Maßgeblicher Faktor ist oft, ob die umzuwidmenden Räume vormals beheizt waren oder nicht. Bei der Umwidmung vormals beheizten Räumlichkeiten ist eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ oder im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ beispielsweise möglich.
Entstehen durch Umwidmung vormals nicht beheizter Räume neue abgeschlossene Wohneinheit, kann diese Maßnahme ausschließlich im Rahmen einer Neubaufinanzierung gefördert werden.
Zertifizierte Fördermittelberater sind bestens mit den geltenden Förderrichtlinien der für die Umsetzung komplexer Projekte in Frage kommenden Förderungen vertraut, unabhängig davon aus welchem Antragstellerkreis der Mandant stammt. Sie wissen um die Kombinationsmöglichkeiten, aber auch um die Fallstricke, die bei derlei Vorhaben von Relevanz sind und können aufgrund ihrer analytischen Denkweise, ihres Blickes über den Tellerrand und die Kommunikationsfähigkeiten mit Banken und Vergabestellen eine optimale Finanzierung für den jeweiligen Antragstellenden erreichen.
Die Hinzuziehung eines zertifizierten Fördermittelberaters durch kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen kann deshalb auch für diese von entscheidendem Vorteil sein.