Energieausweis

Dieser Ausweis sagt alles über Ihre Immobilie

Energieausweis

Dieser Ausweis sagt alles über Ihre Immobilie

Möchten Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann kennen Sie deren innere Werte. Aber wie machen Sie diese für Interessierte transparent? Dabei hilft Ihnen der Energieausweis. Er liefert den Nachweis über die energetische Qualität Ihres Gebäudes und macht Immobilien vergleichbarer. Mit seiner Hilfe kann vor Unterzeichnung eines Kauf- oder Mietvertrags eingeschätzt werden, welche Energieverbräuche zu erwarten sind. Aktuellen und zukünftigen Eigentümerinnen und Eigentümern gibt das Dokument wertvolle Hinweise für mögliche Modernisierungen.

Ihr neuer Energieausweis

So kommen Sie ohne Umwege zu Ihrem neuen Energieausweis

Sie wollen eine Immobilie verkaufen oder vermieten und benötigen dafür einen Energieausweis? Oder ist ihr aktueller Energieausweis bereits über zehn Jahre alt? BRUNATA-METRONA ist Ihr erster Ansprechpartner für die Ausstellung von Energieausweisen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Sie haben Fragen zur Bestellung eines Energieausweises oder zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen?  Hier finden Sie die Antworten.

Darauf können Sie sich verlassen

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Stellt den CO2-Fußabdruck der Immobilie transparent dar.

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Bildaufnahmen ersparen die aufwendige Vor-Ort-Besichtigung.

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Zusätzliche Berücksichtigung von Erneuerbaren Energien, Kühlung, Lüftung.

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Enthält alle verpflichtenden Informationen für kommerzielle Immobilienanzeigen.

Ihr Plus bei uns

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Automatische Auswahl des richtigen Ausweises.

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Vollständige Datenerhebung (Pflichtfelder).

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Plausibilisierung der Eingaben.

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Liegenschaftsliste und Anzeige der Fälligkeiten.

FAQ – Häufige Fragen

Sind die Kosten des Energieausweises umlagefähig?

Eine Umlage der Kosten für die Erstellung von Energieausweisen, beispielsweise über die Heizkostenabrechnung, ist nicht möglich.

Welche Pflichtangaben aus dem Energieausweis muss ich in Immobilienanzeigen machen?

Wird vor dem Verkauf bzw. vor Vermietung eines Objektes eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z. B. Zeitung, Internet) aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so muss die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  • Der Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude (bei Wohngebäuden für Wärme, bei Nichtwohngebäuden für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt)
  • Die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • Bei Wohngebäuden: das Baujahr des Gebäudes
  • Bei Wohngebäuden: die Energieeffizienzklasse

Für einen vor dem 01.05.2014 erstellten Energieverbrauchsausweis gilt zusätzlich: Ist im Energieverbrauchskennwert der Energieverbrauch für Warmwasser nicht enthalten (auf der Seite des Ausweises mit der Farbskala ersichtlich), so ist der Energieverbrauchskennwert um eine Pauschale von 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr zu erhöhen.

Wurde der Energieausweis unter einer früheren Fassung der Energieeinsparverordnung, also vor dem 01.05.2014 erstellt, ist in Immobilienanzeigen die Angabe zur Energieeffizienzklasse freiwillig gemäß folgender Einteilung:

Energie- effizienzklasse Endenergie [Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr]
A+ ≤ 30 kWh/(m² a)
A ≤ 50 kWh/(m² a)
B ≤ 75 kWh/(m² a)
C ≤ 100 kWh/(m² a)
D ≤ 130 kWh/(m² a)
E ≤ 160 kWh/(m² a)
F ≤ 200 kWh/(m² a)
G ≤ 250 kWh/(m² a)
H > 250 kWh/(m² a)

Wer ab dem 1. Mai 2015 in kommerziellen Immobilienanzeigen nicht die geforderten Pflichtangaben aus dem Energieausweis vorsieht, begeht nach dem Gebäudeenergiegesetzt eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße von bis zu 10.000 € belegt werden.

Wer muss sich um die Registriernummer für den Energieausweis kümmern?

Jeder Energieausweis erhält eine individuelle Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Der Gesetzgeber verfolgt mit der Registrierungsnummer das Ziel, die Energieausweise eindeutig zuzuordnen und deren Qualität zu kontrollieren. Anhand der Registriernummern können Stichprobenkontrollen durch das DIBt sowie die Landesbehörden bis zu zwei Jahren nach Ausstellung des Energieausweises durchgeführt werden.

Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Registriernummer fordert BRUNATA-METRONA beim Deutschen Institut für Bautechnik kostenpflichtig an. Diese wird individuell auf jeden Energieausweis aufgedruckt.

Was muss auf den Bildaufnahmen abgebildet sein?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) fordert erstmals, dass die Empfehlung von Maßnahmen im Energieausweis zur Beurteilung der energetischen Gebäudeeigenschaften anhand von Bildaufnahmen erfolgt. Für die Bestellung des Energieausweises benötigen Sie aus diesem Grund zwingend 2–5 Bildaufnahmen des Gebäudes, die einen aussagekräftigen Eindruck der energetischen Gegebenheiten vermitteln. Die Bilder können z. B. die Außenbauteile (unterschiedliche Fassadenseitenansichten, Fenster, Dach bzw. oberste Geschossdecke, die Kellerdecke bei unbeheizten Kellern), die Heizungsanlage inklusive Heizrohre im unbeheizten Keller, identifizierte Schwachstellen des Objektes oder angebaute, umgebaute oder modernisierte Gebäudeabschnitte zeigen. Vor Abschluss der Bestellung von Energieverbrauchsausweisen werden Sie zum Hochladen der Bildaufnahmen aufgefordert. Ohne diese kann keine Bestellung durchgeführt werden.

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