Für die Bestellung des Energieausweises sind zwingend 2–5 Bildaufnahmen des Gebäudes, die einen aussagekräftigen Eindruck der energetischen Gegebenheiten vermitteln, erforderlich.
Weiterhin benötigen Sie folgende Informationen, um den Energieausweis online bestellen zu können:
Fragen zum Energieverbrauchsausweis Nichtwohngebäude (Ausschnitt) |
Hilfreiche Unterlagen zur Beantwortung |
Baujahr des Gebäudes |
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Pläne, Bauantragsunterlagen |
Baujahr Wärmeerzeuger |
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Schornsteinfegerprotokoll, Typenschild Ihrer Heizung |
Verwendung erneuerbarer Energien |
Nur erforderlich falls vorhanden (z.B. Solarthermie (Sonnenkollektoren), Pellet-/Holzheizung, Wärmepumpe, Kraft-Wärme-Kopplung, Photovoltaik) |
Schornsteinfegerprotokoll, Betriebsanleitung der Heizung, Planungsunterlagen zur Haustechnik |
Inspektionsdatum Klima- und Lüftungsanlagen |
Nur falls vorhanden und eine Inspektionspflicht besteht |
Wartungsbuch zur Haustechnik |
Nutzernummern |
Nur erforderlich für gemischt genutzte Gebäude bzw. wenn die Heizungsanlage mehrere Gebäude / Hauseingänge versorgt und die Liegenschaft sich im BRUNATA-METRONA-Abrechnungsbestand befindet |
Aktuelle BRUNATA-METRONA – Heizkostenabrechnung |
Anzahl der Nutzeinheiten mit Nichtwohnungsnutzung |
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Pläne, Bauantragsunterlagen, Mietvertragsunterlagen, Verwaltersoftware |
Art und Größe der Nichtwohnungsnutzung |
Beispiele für Arten der Nichtwohnungsnutzung: Bürogebäude, Laden mit bzw. ohne Lebensmittelverkauf, Restaurant, etc. |
Pläne, Bauantragsunterlagen, Mietvertragsunterlagen, Verwaltersoftware |
Leerstände der letzten 3 Abrechnungsjahre |
Nur erforderlich falls vorhanden |
Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre, Verwaltersoftware |
Stromverbrauch aller Nichtwohnungsnutzungen der letzten 3 Jahre |
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Angaben von den Nutzern oder ggf. vom Netzbetreiber |
Primärenergiefaktoren und Art der Fernwärmeerzeugung |
Nur erforderlich falls Gebäudebeheizung mit Nah- oder Fernwärme erfolgt |
Angaben vom Energieversorger (Internet, ggf. Abrechnung des Energieversorgers) |
Brennstoffangaben der letzen 3 Abrechnungsjahre |
Nicht erforderlich wenn BRUNATA-METRONA für diese Liegenschaft seit mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen bzw. über mindestens 36 Monate die Heizkostenabrechnung erstellt und Sie hierfür alle Brennstoff-/Wärmemengen jährlich vollständig übermittelt haben. |
Heizkostenabrechnung, Abrechnung des Energieversorgers, Öllieferrechnungen jeweils der letzten 3 Jahre |