Gibt es Ausnahmen vom Zehn-Stufenmodell?
1. Bei Nichtwohngebäude: Für Nichtwohngebäude werden die CO2-Kosten unabhängig vom energetischen Zustand der Immobilie aufgeteilt. In der Regel tragen Vermietende und Mietende die ...[mehr]
1. Bei Nichtwohngebäude: Für Nichtwohngebäude werden die CO2-Kosten unabhängig vom energetischen Zustand der Immobilie aufgeteilt. In der Regel tragen Vermietende und Mietende die ...[mehr]
Die neue Heizkostenabrechnung muss gemäß den Anforderungen des CO₂KostAufG folgende ergänzende Angaben ausweisen: eine Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung in das Zehn-Stufenmodell ...[mehr]
Für unsere Kundinnen und Kunden nehmen wir die Einstufung in das Zehn-Stufenmodell vor. Wir ermitteln die anteiligen Kosten für Sie und die Mietenden. ...[mehr]
Die Aufteilung der CO₂-Kosten ist auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die angefallenen CO₂-Kosten, die durch den ...[mehr]
CO₂-Kosten sind eine Abgabe, die für Emissionen, also die Freisetzung von Kohlendioxid bezahlt werden muss. Sie beziehen sich auf die Menge an CO₂, ...[mehr]