CO2-Steuer – Objektdaten – FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Objektdaten beim Thema CO2-Steuer.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Objektdaten beim Thema CO2-Steuer.
Wenn die Liegenschaft nachweislich öffentlich-rechtlichen Vorgaben unterliegt (z. B. Anschlusszwang für eine bestimmte Energieart) und somit die Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung nicht ...[mehr]
Ein Anschluss- und Benutzungszwang im Sinne des CO2KostAufG ist eine kommunale Vorgabe, sich zwangsweise an eine kommunale Wärmeversorgung anzuschließen. Der Bauherr oder Eigentümer ...[mehr]
Im Gesetz gibt es dazu keine präzise Aussage. Unsere Auslegung sieht jedoch vor, dass der Denkmalschutz im Kontext des CO2-Kostenaufteilung immer für die ...[mehr]
Ist das Objekt denkmalgeschützt, verringert sich der Anteil an der CO2-Umlage, die der Eigentümer zu tragen hat, um 50%.
Wenn die von Ihnen bewohnte Liegenschaft nachweislich öffentlich-rechtlichen Vorgaben unterliegt (z.B. Denkmalschutz, Erhaltungssatzung) und somit die Durchführung energetischer Verbesserungen am Gebäude verhindert werden, ...[mehr]
Wird die Liegenschaft mit mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt, dann werden die CO2-Kosten lt. § 8 CO2KostAufG je zur Hälfte ...[mehr]
Wurde Ihre Liegenschaft erstmalig nach dem 01.01.2023 an eine Fernwärmeversorgung angeschlossen, sind Sie lt. § 2 CO2KostAufG von den Verpflichtungen aus dem Gesetz ...[mehr]
Der Anteil der Nutzer, die nicht an der zentralen Anlage angeschlossen sind, ist von der Gesamtwohnfläche des Objektes herauszurechnen.
Uns liegt häufig lediglich die beheizte Fläche vor. Die Wohnfläche kann von der beheizten Fläche abweichen, da zur Wohnfläche zusätzlich z.B. anteilige Balkon- ...[mehr]
Der Gesetzgeber spricht von der Gesamtwohnfläche. Was zu diesen Flächen gehört, definiert die Wohnflächenverordnung oder die DIN 277. Bitte ermitteln Sie die anrechenbare ...[mehr]