Unterjährige Verbrauchsinformationen – FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI).
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI).
Ja. Nur wenn Sie bereits unseren integrierten Abrechnungsservice (INTAS) für den Datenaustausch im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heiz- bzw. Warmwasserkostenabrechnung nutzen, können die ...[mehr]
Hierfür gibt es die ARGE Heiwako Standardschnittstelle ARGE-Webservice "on-site-roles". Hierüber können Nutzerwechsel aus der ERP-Software tagesaktuell übertragen und die Registrierungsunterlagen für einziehende ...[mehr]
Über die von der ARGE Heiwako definierten Schnittstellen können die unterjährigen Verbrauchsinformationen übermittelt und in einem Mieterportal dargestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, ...[mehr]
BRUNATA-METRONA unterstützt alle von der ARGE Heiwako definierten Standardschnittstellen zum Abruf der unterjährigen Verbrauchsinformationen. Diese sind: ARGE-Webservice "Dokumente" (documents):: Abruf von PDF-Dateien ...[mehr]
Die Kosten für die unterjährigen Verbrauchsinformationen fallen für alle Nutzenden der Liegenschaft an. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die unterjährigen Verbrauchsinformationen verpflichtend ...[mehr]
Die Kosten der unterjährigen Verbrauchinformationen sind laut Heizkostenverordnung umlagefähig. Eine Beauftragung erfolgt immer für eine gesamte Liegenschaft, umfasst also alle Nutzenden, da ...[mehr]
Die Rechnungsstellung für die bereitgestellten unterjährigen Verbrauchsinformationen erfolgt in der Regel einmal im Jahr mit der jährlichen Heizkostenabrechnung.
Findet ein Nutzerwechsel zum Monatsende statt, können ausziehende Nutzende Verbräuche der Wohnung bis einschließlich des Monats einsehen, in dem sie vollständig darin ...[mehr]
Es werden, auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, lediglich Monatswerte erhoben. Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Monats werden Verbrauchsinformationen für den betreffenden Monat weder ...[mehr]
Aus Datenschutzgründen sind Nutzerwechsel spätestens drei Werktage vor Ablauf des jeweiligen Kalendermonats mitzuteilen. Hierzu stehen ausschließlich das Online-Portal und Standardschnittstelle wie z.B. ...[mehr]