FAQ

Hat der Nutzer auch Anspruch auf unterjährige Verbrauchsinformationen, wenn in der Liegenschaft keine fernablesbaren Geräte installiert sind?

Nein, die Voraussetzung für die Verpflichtung zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen gilt erst, wenn entsprechende fernablesbare Erfassungsgeräte für die Heiz- bzw. Warmwasserkostenabrechnung verbaut sind.

Alle nicht fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräte müssen gemäß Heizkostenverordnung bis spätestens Ende 2026 durch fernablesbare Erfassungsgeräte ersetzt werden.

Nicht gefunden, was Sie suchen?