FAQ
Welche gerätetechnische Ausstattung ist Voraussetzung dafür, dass die unterjährigen Verbrauchsinformationen den Nutzern bereitgestellt werden müssen?
Die Pflicht zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen nach § 6a der novellierten Heizkostenverordnung besteht unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten grundsätzlich dann, wenn Ihre Liegenschaft mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und einem Gateway zur Fernübertragung der Ablesewerte ausgestattet ist.