FAQ

Haben Vermietende eine Informationspflicht oder müssen Nutzende auf sie zukommen, wenn unterjährige Verbrauchsinformationen gewünscht sind?

Es besteht eine Informationspflicht. Seit Januar 2022 müssen Vermietende ihren Nutzenden proaktiv die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitstellen. Voraussetzung für die Pflicht zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen ist, dass in Ihrer Liegenschaft fernablesbare Erfassungsgeräte und ein Gateway zur automatisierten Fernübertragung der Ablesewerte installiert sind.

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