Es besteht eine Informationspflicht. Seit Februar 2022 müssen Vermietende rückwirkend für Januar ihren Nutzenden proaktiv die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitstellen. Voraussetzung für die Pflicht zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen ist, dass in Ihrer Liegenschaft fernablesbare Erfassungsgeräte und ein GPRS-Gateway zur automatisierten Fernübertragung der Ablesewerte installiert sind.

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