Sind die Kosten der ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) umlagefähig?
Ja, die Kosten der IDA sind umlagefähig. Dies ist in der Heizkostenverordnung in § 7 Absatz 2 hinterlegt.
Ja, die Kosten der IDA sind umlagefähig. Dies ist in der Heizkostenverordnung in § 7 Absatz 2 hinterlegt.
Sie erhalten mit den ergänzenden Informationen in der Abrechnung zwei Vergleichswerte zur Verfügung gestellt: Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch in Ihrer Liegenschaft / ...[mehr]
Hier liegen zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren zu Grunde. Bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen ermitteln wir auf Basis der monatlich erhobenen Verbrauchswerte einen Energieverbrauch in kWh. ...[mehr]
Die Witterungsbereinigung erfolgt, indem die Verbrauchswerte mit einem Klimafaktor multipliziert werden. Je wärmer ein Jahr war, desto größer ist dieser Wert. Der Deutsche ...[mehr]
Nein. Der Gesetzgeber fordert die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) mit Versand der Heizkostenabrechnung. Wir bieten unseren Kunden eine rechtssichere Abrechnung, die ...[mehr]
Die Heizkostenverordnung verpflichtet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ergänzenden Informationen in der Abrechnung zusammen mit der Heizkostenabrechnung ihren Bewohnenden zukommen zu lassen. Daher ...[mehr]
Ein Messstellenbetreiber ist für die Messstelle (Stromzähler) verantwortlich. Er installiert, wartet und betreibt die Messysteme.
Das Smart Meter Gateway (SMGW) ist das Kommunikationsmodul eines intelligenten Messsystems. Es muss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert ...[mehr]
Es handelt sich um einen digitalen Zähler ohne Kommunikationseinheit. Die Datenerfassung erfolgt elektronisch. Sie beinhaltet den aktuellen Zählerstand, speichert Tages-, Wochen- und Monatswerte, ...[mehr]
Der Begriff Smart Metering leitet sich aus dem Englischen ab und steht für "intelligentes Messen". Damit ist die Fernauslesbarkeit von intelligenten Zählern (sog. ...[mehr]